Bereits seit dem 13.6.2014 gilt das neue Verbraucher- und Widerrufsrecht. (Nicht nur) im Bereich der Grundstückssicherung für EE-Projekte stellte sich seither die Frage, ob die neuen Regelungen zum Widerrufsrecht bei „außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen“ auf Grundstücksnutzungsverträge mit Verbraucher-Eigentümern anzuwenden sind oder nicht.
Seit dem 01.01.2021, also knapp drei Monate, ist das EEG 2021 nun schon in Kraft. Viele Regelungen des neuen Gesetzes, das entscheidende Impulse für den weiteren Ausbau der Erneuerbaren liefern soll(t)e, dürfen wegen europarechtlicher Vorgaben aber noch nicht angewendet werden.
Das OVG Münster hat in seiner Entscheidung vom 12.03.2021 (Az.: 7 B 8/21) klargestellt, dass ein Vorhaben auch dann genehmigungsfähig sein kann, wenn ein Verstoß gegen das artenschutzrechtliche Tötungsverbot bzgl. Rotmilan vorliegt. Behörden müssen von Amts wegen prüfen, ob auch eine artenschutzrechtliche Ausnahme zugunsten der Windenergie in Betracht kommt.
Vorschlag des Bundesrates: Isolierte Positivplanung nun auch auf Regionalplanebene?
In einer Pressemitteilung berichtet das OVG Berlin-Brandenburg, dass der Regionalplan Uckermark-Barnim, Sachlicher Teilplan „Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“ mit drei Urteilen für unwirksam erklärt wurde.
Seismologie und Windenergie ist insbesondere im Westen und Süden Deutschlands immer mal wieder auftauchendes Konfliktfeld.
Der neue Runderlass Naturschutz/Windenergie Hessen ist erst seit dem 01.01.2021 in Kraft, da erteilt der VGH Kassel diesem Erlass schon wenige Tage später eine Absage...
Am 20.01.2021 beschloss das Kabinett, das Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) bis zum 31.12.2022 zu verlängern. Das Gesetz soll damit auch in den kommenden zwei Jahren Sicherheit und Klarheit für die Planung von Vorhaben bieten.
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Am 11.12.2020 hat die Konferenz der Umweltministerinnen und -minister der Länder (UMK) auf ihrer Sondersitzung erstmals einen „Standardisierten Bewertungsrahmen zur Ermittlung einer signifikanten Erhöhung des Tötungsrisikos im Hinblick auf Brutvogelarten an Windenergieanlagen (WEA) an Land“ – kurz „Signifikanzrahmen“ – beschlossen.
Hessen hat diese Woche den neuen Runderlass „Naturschutz/Windenergie“ veröffentlicht. Dieser ist künftig für die Beurteilung der artenschutzrechtliche Zulässigkeit von Windenergievorhaben in Hessen von erheblicher Bedeutung. Er soll aktuelle Kriterien und Maßstäbe liefern, anhand derer in Hessen künftig die artenschutzrechtliche Zulässigkeit von Windenergievorhaben beurteilt werden soll.
Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat am 29. Dezember 2020 die drei neuen Regionalpläne zur Steuerung der Windenergie in Schleswig-Holstein beschlossen, die beschlossenen Planwerke finden Sie hier.
Die Windenergie hat in Thüringen einen schweren Stand – trotz erhöhter Klimaschutz- und Windausbauziele in EU, Bund und Land. Auch der Freistaat strebt nach eigenem Bekunden bis 2040 eine bilanzielle Vollversorgung aus Erneuerbaren Energien an. Die Gesetzgebung in Thüringen trägt diesem Ziel indessen nicht Rechnung. Die Änderung zum Waldgesetz wirkt dabei besonders verheerend.
Die Bundesregierung plant ein neues vereinfachtes Verfahren für das Repowering von Windenergieanlagen. Hierfür hat sie den Entwurf eines „Gesetzes zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2018/2001“ vorgelegt (den aktuellen Entwurf finden sie hier).
Wie erwartet ist nun das Investitionsbeschleunigungsgesetz nach Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt am 10.12.2020 in Kraft getreten.
Der Teilregionalplan Windenergie für die Region Ostthüringen wurde laut Pressemitteilung vom Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft ohne Überarbeitungsbedarf genehmigt.
Buchstäblich in letzter Minute hat sich die Bundesnetzagentur am 27.11.2020 zum Umgang mit ausgeförderten EEG-Anlagen hinter einer gemeinsamen Messung positioniert. Betroffen sind Anlagenbetreiber, die ab 01.01.2021 geförderte und bereits ausgeförderte EEG-Anlagen an einem gemeinsamen Zählpunkt betreiben. Diesen bleibt nur noch sehr wenig Zeit zum Handeln – bis 30.11.2020 ist eine Anmeldung für die jeweiligen Bilanzkreise erforderlich!
Am 05. November 2020 erfolgte die 2. und 3. Lesung zum Investitionsbeschleunigungsgesetz.
Der VGH Mannheim musste kürzlich erneut feststellen, dass Gemeinden sich nach wie vor schwer tun, ein schlüssiges Planungskonzept für einen Flächennutzungsplan zur Steuerung der Windenergie zu erstellen.
Mit Beschluss vom 05.11.2020 hat die Bundesnetzagentur (hier abrufbar; Az. BK6-20-207 ) die Frist zur Aus- und Umrüstung von Windenergieanlagen an Land mit Einrichtungen zur bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (BNK) um eineinhalb Jahre auf den 31.12.2022 verlängert.
Die „unmittelbare räumliche Nähe“ ist seit Langem einer der umstrittensten Begriffe im EEG. Von ihrem Vorliegen hängt regelmäßig die Zusammenfassung mehrerer Anlagen unter Vergütungsgesichtspunkten ab. Ursprünglich war das Vorliegen oder Nichtvorliegen einer unmittelbaren räumlichen Nähe dabei nur für Solaranlagen und Biomasseanlagen relevant.
Der Konflikt zwischen Funknavigation und Windenergie ist bekannt. In den vergangenen Jahren wurden eine Vielzahl von Windenergie-Projekten durch das BAF und die DFS verhindert.
Das Bundeskabinett hat am 12.08.2020 den Entwurf für das Investitionsbeschleunigungsgesetz beschlossen.
Das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) des Landes Schleswig-Holstein hat zum 08.07.2020 einen Erlass zu den „Anforderungen an die Bestanderfassung und Konfliktbewertung im Hinblick auf das Tötungsverbot bei der Errichtung von Windenergieanlagen mit einem unteren Rotordurchgang kleiner als 30 m und einem Rotordurchmesser größer als 100 m“ herausgegeben.
Längere Zeit war es ruhig um die Regionalplanung in Sachsen geworden. Nun gibt es neue Entwicklungen in der sächsischen Regionalplanung, die auch Betreiber und Planer von Windenergieanlagen im Blick haben sollten.
Der Art. 4 des Gesetzes über die Investition in Windkraftanlagen regelt, dass eine Windenergieanlage in Polen einen Mindestabstand vom Zehnfachen seiner Höhe bis zur nächsten Wohnbebauung einhalten muss. Nur dann kann sie baurechtlich zulässig zu sein.
Die Regionale Planungsgemeinschaft Ostthüringen hat am 26.06.2020 in öffentlicher Sitzung den 2. Entwurf des Abschnitts 3.2.2 Vorranggebiete Windenergie v. 30.11.2018 mit knapper Mehrheit beschlossen
In seiner gestrigen mündlichen Verhandlung vom 25.06.2020 bestätigte das Bundesverwaltungsgericht die Rechtsprechung zahlreicher Oberverwaltungsgerichte, wonach bei zwei miteinander konkurrierenden Anträgen über die Zulässigkeit von Windenergieanlagen auch einem Vorbescheidsantrag grundsätzlich eine rangsichernde, prioritäre Wirkung gegenüber einem (Voll-)Genehmigungsantrag zukommen kann. Anknüpfungspunkt hierfür ist die Vollständigkeit und Prüffähigkeit der Antragsunterlagen.
Bayern plant eine neue Übergangsregelung zur „10H-Regelung“ und hierfür eine Neufassung des § 83 Abs. 1 der Bayerischen Bauordnung.
Am 18.05.2020 hatte die Regierungskoalition eine Einigung über die zur Erhöhung der Akzeptanz von Windenergieanlagen geplante Mindestabstandsregelung erzielt. Danach soll von einer Mindestabstandsregelung des Bundes abgesehen und stattdessen eine Länderöffnungsklausel für die Länder in das BauGB aufgenommen werden.
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