Nach Mitteilung der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH werden in absehbarer Zeit 10 Funknavigationsanlagen abgebaut:
Häufig genehmigen deutsche Behörden den Betrieb von Windenergieanlagen nur mit der Maßgabe, bestimmte Abschaltzeiten einzuhalten. Stillstehende Rotorblätter sollen beispielsweise Fledermäuse oder Vögel schützen und damit einen Verstoß gegen das artenschutzrechtliche Tötungsverbot vermeiden.
Niedersachsen hat einen neuen Windenergieerlass. Das Kabinett hat diesen letzte Woche beschlossen. Zentrale Neuerung sind sicherlich die neuen Ausbauziele und Zielvorgaben für die Windenergienutzung in Niedersachsen.
NRW hat einen 1.000m-Mindestabstand zu Windenergieanlagen beschlossen.
Seit dem 01.01.2021 ermöglicht § 36k EEG 2021 Betreibern von neuen Windenergieanlagen, betroffene Gemeinden auf freiwilliger Basis finanziell an der Windenergienutzung zu beteiligen. Diese Möglichkeit einer Akzeptanzsteigerung vor Ort stößt in der Branche auf sehr breites Interesse.
Rotmilan und Windenergie – diese beiden Begriffe sind in Deutschland kaum mehr voneinander zu trennen. So überrascht es nicht, dass das OVG Koblenz erneut über die Vereinbarkeit beider zu entscheiden hatte.
In einer Marathonsitzung hat der Deutsche Bundestag neben zahlreichen anderen Gesetzesvorhaben auch den heiß diskutierten § 16b BImSchG zur Vereinfachung von Repowering-Verfahren beschlossen.
In der letzten Sitzungswoche vor Ende der aktuellen Legislaturperiode und damit buchstäblich in letzter Sekunde hat der Bundestag am 24.06.2021 in zweiter und dritter Lesung eine umfassende Novelle des Energiewirtschaftsrechts beschlossen
Sachsen hat ein neues Energie- und Klimaprogramm beschlossen. Ein „Paradigmenwechsel bei Klimaschutz und Energiewende“ ist es jedenfalls für den Bereich der Windenergie entgegen den Ankündigungen nicht.
Bereits kurz nach dem der hessische Runderlass „Naturschutz/Windenergie“ in Kraft getreten ist, haben wir über die neuen geltenden Regelungen berichtet
Sachsen plant einen 1.000m Mindestabstand für Windenergieanlagen. Der aktuell vorliegende Referentenentwurf befindet sich nach der Bürgerbeteiligung derzeit in der Verbändeanhörung.
Kein Licht am Ende des Tunnels – auch BGH lehnt Härtefallentschädigung bei EEG-Netzausbau ab
Die Koalition in Rheinland-Pfalz will eine Änderung des LEP IV auf den Weg bringen. Dies hat sie jedenfalls im Koalitionsvertrag festgeschrieben, den sie als „Zukunftsvertrag“ verstanden wissen will. Sie hat sich in ihrem „Zukunftsvertrag“ immerhin 100% Erneuerbare Energien bis 2030 zum Ziel gesetzt.
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Beschluss vom 24.03.2021 das Klimaschutzgesetz für teilweise verfassungswidrig erklärt
Das OVG Lüneburg hat kürzlich entschieden, dass sog. reine Negativziele in Regionalplänen zum Ausschluss der Windenergienutzung unzulässig sind.
In dem Bemühen, nun zeitnah zumindest eine Teilgenehmigung des EEG 2021 durch die EU-Kommission zu erreichen, hat das BMWi am 20.04.2021 den Entwurf eines Änderungsantrags zum EEG 2021 vorgelegt. Neben der Korrektur einzelner redaktioneller Fehler ist Kern des Änderungsgesetzes die Anpassung an beihilferechtliche Vorgaben. Nach erster Durchsicht des Entwurfs sind folgende Änderungen hervorzuheben:
Der EuGH hat sich in seinem Urteil vom 04.03.2021 zur Auslegung der Verbotstatbestände im Sinne der FFH-Richtlinie positioniert. Eine eine Auslegung dieser Tatbestände i.S.d. Vogelschutzrichtlinie konnte er aber noch einmal umgehen. Für die Windenergiebranche ändert sich daher vorerst nichts.
Seit dem 01.01.2021, also knapp drei Monate, ist das EEG 2021 nun schon in Kraft. Viele Regelungen des neuen Gesetzes, das entscheidende Impulse für den weiteren Ausbau der Erneuerbaren liefern soll(t)e, dürfen wegen europarechtlicher Vorgaben aber noch nicht angewendet werden.
Am 09.02.2021 und am 19.02.2021 gab es gemeinsame Besprechungen zwischen dem BMVi und den zuständigen Landesluftfahrtbehörden. Inhalt dieser Besprechungen war das Verfahren über die BNK´s.
Bereits seit dem 13.6.2014 gilt das neue Verbraucher- und Widerrufsrecht. (Nicht nur) im Bereich der Grundstückssicherung für EE-Projekte stellte sich seither die Frage, ob die neuen Regelungen zum Widerrufsrecht bei „außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen“ auf Grundstücksnutzungsverträge mit Verbraucher-Eigentümern anzuwenden sind oder nicht.
Das OVG Münster hat in seiner Entscheidung vom 12.03.2021 (Az.: 7 B 8/21) klargestellt, dass ein Vorhaben auch dann genehmigungsfähig sein kann, wenn ein Verstoß gegen das artenschutzrechtliche Tötungsverbot bzgl. Rotmilan vorliegt. Behörden müssen von Amts wegen prüfen, ob auch eine artenschutzrechtliche Ausnahme zugunsten der Windenergie in Betracht kommt.
Vorschlag des Bundesrates: Isolierte Positivplanung nun auch auf Regionalplanebene?
In einer Pressemitteilung berichtet das OVG Berlin-Brandenburg, dass der Regionalplan Uckermark-Barnim, Sachlicher Teilplan „Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“ mit drei Urteilen für unwirksam erklärt wurde.
Seismologie und Windenergie ist insbesondere im Westen und Süden Deutschlands immer mal wieder auftauchendes Konfliktfeld.
Der neue Runderlass Naturschutz/Windenergie Hessen ist erst seit dem 01.01.2021 in Kraft, da erteilt der VGH Kassel diesem Erlass schon wenige Tage später eine Absage...
Am 20.01.2021 beschloss das Kabinett, das Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) bis zum 31.12.2022 zu verlängern. Das Gesetz soll damit auch in den kommenden zwei Jahren Sicherheit und Klarheit für die Planung von Vorhaben bieten.
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Am 11.12.2020 hat die Konferenz der Umweltministerinnen und -minister der Länder (UMK) auf ihrer Sondersitzung erstmals einen „Standardisierten Bewertungsrahmen zur Ermittlung einer signifikanten Erhöhung des Tötungsrisikos im Hinblick auf Brutvogelarten an Windenergieanlagen (WEA) an Land“ – kurz „Signifikanzrahmen“ – beschlossen.
Hessen hat diese Woche den neuen Runderlass „Naturschutz/Windenergie“ veröffentlicht. Dieser ist künftig für die Beurteilung der artenschutzrechtliche Zulässigkeit von Windenergievorhaben in Hessen von erheblicher Bedeutung. Er soll aktuelle Kriterien und Maßstäbe liefern, anhand derer in Hessen künftig die artenschutzrechtliche Zulässigkeit von Windenergievorhaben beurteilt werden soll.
Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat am 29. Dezember 2020 die drei neuen Regionalpläne zur Steuerung der Windenergie in Schleswig-Holstein beschlossen, die beschlossenen Planwerke finden Sie hier.
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