Meldung von prometheus Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Zum Branchenprofil von
07.06.2021
Hinweis zum neuen Runderlass „Naturschutz/Windenergie“ in Hessen
Bereits kurz nach dem der hessische Runderlass „Naturschutz/Windenergie“ in Kraft getreten ist, haben wir über die neuen geltenden Regelungen berichtet (siehe hier). Unter anderem enthält der Ruderlass eine Übergangsregelung. Danach besteht bis sechs Monate nach seinem Inkrafttreten bei „verwaltungsanhängigen“ Vorhaben für den Vorhabenträger ein Wahlrecht, ob er das Verfahren unter Anwendung des bisher geltenden Leitfadens aus dem Jahr 2012 oder nach dem nun neuen Erlass 2020 führen will. Dabei wird das Wahlrecht durch eine schriftliche Äußerung durch den Vorhabensträger ausgeübt.
Daher bitten wir zu beachten, dass die 6-monatige Frist aufgrund der im Januar 2021 erfolgten Inkraftsetzung demnächst ausläuft!
- Quelle:
- prometheus
- Autor:
- Pressestelle
- Link:
- www.prometheus-recht.de/...
- Keywords:
- prometheus, Hessen, Runderlass, Naturschutz, Windkraft, Regelung, Frist, Auslafen, Inkraftsetzung, Update