Welcher von zwei sich gegenseitig beeinträchtigenden Windenergieanlagen ist mit Blick auf die Turbulenzgefahr Priorität einzuräumen und welche muss Rücksicht auf die jeweils andere nehmen?
Mit Zustimmung des Landtages vom 12.07.2019 hat die schwarz-gelbe Landesregierung den neuen Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen 2019 als Rechtsverordnung beschlossen. Er ist seit 06.08.2019 in Kraft getreten. Damit hat er den alten Landesentwicklungsplan 2017 abgelöst.
Pro Jahr werden mehrere Gigawatt an Erzeugungsleistung von EE-Anlagen aufgrund zu hoher Einspeisung ins Netz abgeregelt, etwa wenn der Wind kräftig weht oder die Sonne scheint.
Auf Strom, der zur Stromerzeugung verbraucht wird, muss nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 StromStG keine Stromsteuer gezahlt werden. So weit, so gut.
Das BVerwG hat in seinem jüngst veröffentlichten Urteil vom 06.06.2019 (die Entscheidung finden Sie hier) die Anforderungen an eine Auslegungsbekanntmachung nach § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB konkretisiert.
Nun hat auch das Sächsische Oberverwaltungsgericht in einem von uns betreuten Verfahren bestätigt, dass eine auf Antrag erfolgte öffentliche Bekanntmachung eines im vereinfachten Verfahren erteilten Genehmigungsbescheides die einmonatige Widerspruchsfrist auslöst.
Windparkprojektierer sehen sich häufig mit dem Problem konfrontiert, dass ihnen ein Regionalplan entgegengehalten wird, der nur im Entwurf vorliegt.
Das OVG Münster hat sich in seiner jüngsten Entscheidung erneut zu den Anforderungen an die Bekanntmachung von Bauleitplänen geäußert.
Am 09.08.2019 hat die Bundesnetzagentur die Ergebnisse der Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land zum Gebotstermin 01.08.2019 bekannt gegeben. Die Ergebnisse überraschen nicht und bestätigen, dass sich der Windenergieausbau weiterhin auf Talfahrt befindet.
Rekordtemperaturen! Dürresommer! Fridays-for-future. Dass wir uns bereits mitten im Klimawandel befinden und dass die Sorge vor irreversiblen Umweltschäden mittlerweile breite Bevölkerungsschichten auf die Straße treibt, wird sich nicht mehr ernstlich bestreiten lassen.
Am 29.07.2019 endete das Konsultationsverfahren der BNetzA zur Einführung der bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung.
Nun ist es amtlich: Mit Beschluss vom 01. Juli 2019 hat das Amtsgericht Hamburg zum Az. 67g IN 113/19 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Senvion GmbH eröffnet.
ÜNB führen Leistungspreisverfahren wieder ein
Der seit Jahren heiß ersehnte Bericht des Forschungsprojektes WERAN zu Wechselwirkungen zwischen Windenergieanlagen und Funknavigationsanlagen bzw. Radaranlagen ist veröffentlicht.
Das OLG Schleswig-Holstein sorgt mit einem Urteil vom 13.06.2019 gerade unter Windkraftgegnern für viel Aufregung.
Die Abführung der EEG-Umlage ist aktuell bei vielen dezentralen Stromversorgungskonzepten ein gleichermaßen aktuelles wie auch komplexes Thema.
Neuer Erlass als Übergangslösung
Der Baden-Württembergische Verwaltungsgerichtshof hat ein wichtiges Signal in der Diskussion zum Thema freiwillige öffentliche Bekanntmachung von Genehmigungen gesetzt.
Das OVG Koblenz hat mit Urteil v. 06.06.2019 dem Antrag des Klägers auf erneute Verbescheidung über den Genehmigungsantrag für die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen in der Nähe vom UNESCO Welterbe “Oberes Mittelrheintal” stattgegeben.
Ausnahmemöglichkeit gem. § 9 Abs. 8 S. 5 EEG erlangt immer größere Bedeutung
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg beschäftigte sich in seinem Beschluss vom 29.04.2019 (12 ME 188/18) mit der Frage, ob der Trudelbetrieb von Windenergieanlagen und sog. Schmierfahrten einen „Betrieb“ i.S.d. BImSchG darstellen.
Der niedersächsische Umweltminister fordert den Bundesverkehrsminister im Vorfeld der Umweltministerkonferenz öffentlich zur Überprüfung der Bewertungspraxis der DFS bei Windenergieprojekten auf:
Das Moratorium für Windenergieanlagen soll nach dem Willen der Landesregierung von Schleswig-Holstein erneut verlängert werden. Hierzu will die Landesregierung § 18a Landesplanungsgesetz (LaplaG) ändern und das Moratorium bis zum 31.12.2020 verlängern. Die Landesregierung hat hierzu einen Gesetzentwurf vorgelegt.
Das von der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) in ihren „Hinweisen zum Schallimmissionsschutz bei Windkraftanlagen (WKA)“ (LAI-Hinweise) vorgeschlagene Interimsverfahren zur Berechnung der Schallausbreitung von Windenergieanlagen hat im letzten Jahr mehr und mehr Eingang in entsprechende Anwendungserlasse der Bundesländer gefunden.
Seitdem der BGH mit Urteil vom 14.09.2018, Az. V ZR 12/17 die Unwirksamkeit von “Windkraftklauseln” festgestellt hat, die standardmäßig in den EALG-Grundstückskaufverträgen der BVVG eingesetzt wurden, wird gegenüber der BVVG über die Rückerstattung von Zahlbeträgen verhandelt. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob neben dem Grundstückseigentümer auch der EE-Projektierer Ansprüche geltend machen kann.
Für das weitere Gelingen der Energiewende sowie für die Erreichung des im EEG vorgegebenen Ziels von 80 Prozent erneuerbarer Stromerzeugung ist die Schaffung neuer Transportkapazitäten im Netz dringend notwendig. Zu diesem Zweck müssen die Höchst- und Hochspannungsnetze in Deutschland stetig optimiert, ertüchtigt und ausgebaut werden.
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