2024-03-29
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Meldung von prometheus Rechtsanwaltsgesellschaft mbH


Update: OLG Düsseldorf beerdigt Mischpreisverfahren

ÜNB führen Leistungspreisverfahren wieder ein

Bild: PixabayBild: Pixabay

Nach Mitteilung der Übertragungsnetzbetreiber auf ihrer Internetplattform zur Vergabe von Regelleistung (regelleistungs.net) werden die ÜNB in Abstimmung mit der BNetzA für die Ausschreibungen ab 30. Juli 2019 (Liefertage ab 31. Juli 2019) die Annahme der Angebote (Zuschlag) umgehend wieder nach dem Vergabeprozess entsprechend den Festlegungen der Beschlüsse BK6-15-158 sowie BK6-15-159 und nach folgenden Kriterien in der Reihenfolge ihrer Nennung umsetzen:

  • Deckung der Bedarfsmengen im Netzregelverbund (NRV) einschließlich der ÜNB-spezifischen Kernanteile, falls erforderlich
  • niedrigster Leistungspreis
  • bei Gleichheit der Leistungspreise:
  1. Zahlungsrichtung – Anbieter an ÜNB: Höchster Arbeitspreis bei positiver Sekundärregelleistung respektive Minutenreserveleistung bzw. höchster Arbeitspreis bei negativer Sekundärregelleistung respektive Minutenreserveleistung
  2. Zahlungsrichtung – ÜNB an Anbieter: Niedrigster Arbeitspreis bei positiver Sekundärregelleistung respektive Minutenreserveleistung bzw. niedrigster Arbeitspreis bei negativer Sekundärregelleistung respektive Minutenreserveleistung
  • bei Gleichheit der Leistungs- und Arbeitspreise: Frühester Eingangszeitstempel

Die Eröffnung der ersten Ausschreibung unter Anwendung der Vergabe nach diesen Kriterien erfolgt jeweils am 24. Juli 2019.

News vom 23. Juli 2019

Gute Nachricht für den Regelenergiemarkt: Der Kartellsenat des OLG Düsseldorf hat dem derzeit geltenden Mischpreisverfahren eine Absage erteilt. Der umstrittene Mechanismus zur Bezuschlagung von Regelenergie bestimmt seit Oktober 2018 die Preisfindung auf dem Regelenergiemarkt. Hiergegen klagte das Direktvermarktungsunternehmen Next Kraftwerke GmbH, das in dem neuen Verfahren einen unzulässigen Markteingriff zugunsten konventioneller Energieerzeuger sah. Bereits Mitte 2018 erreichte das Unternehmen im einstweiligen Rechtsschutz eine vorübergehende Aufschiebung der Einführung des Mischpreisverfahrens. Nun gab das OLG Düsseldorf der Klägerin auch in der Hauptsache Recht.

Mischpreisverfahren vs. Leistungspreisverfahren

Vor Einführung des Mischpreisverfahrens wurden die Regelenergieausschreibungen allein auf Basis des Leistungspreises durchgeführt. Den Zuschlag erhielten diejenigen Anbieter mit dem geringsten Leistungspreis. Über die Abrufreihenfolge wie auch die Häufigkeit des Abrufs der bezuschlagten Regelenergieanbieter bestimmte dagegen der Arbeitspreis. Bei hohem Arbeitspreis erfolgte also der Abruf seltener als bei niedrigem Arbeitspreis.

Hierin sah die Bundesnetzagentur einen fehlenden Wettbewerb um die Arbeitspreise und befürchtete überhöhte Ausgleichsenergiepreise zu Lasten der Bilanzkreisverantwortlichen. Hintergrund: Am 17.10.2017 gelang es einem Bieter, positive Regelenergie zu einem Arbeitspreis von 77.777 €/MWh so in der Merit-Order zu platzieren, dass sie mehrfach abgerufen wurde. Dies führte kurzzeitig zu Ausgleichsenergiepreisen von mehr als 20.000 €/MWh. Obwohl es sich hierbei um ein singuläres Ereignis handelte, sah sich die Bundesnetzagentur zu einer Neuregelung veranlasst.

Durch Festlegung BK6-18-019/020 vom 16.05.2018 ordnete sie daraufhin an, das bestehende Verfahren durch ein Mischpreisverfahren zu ersetzen. Die Zuschlagserteilung für Regelenergiemengen erfolgt danach anhand eines Mischpreises, der sich aus dem Leistungspreis und einem gewichteten Arbeitspreis zusammensetzt. Zunächst war das neue Verfahren nur an zwei Tagen im Juli 2018 aktiv, bevor die Next Kraftwerke GmbH einen gerichtlichen Aufschub um drei Monate erwirkte. Seit 16.10.2018 bestimmte das Verfahren schließlich die Preisbildung auf dem Regelenergiemarkt.

Steigende Preise und fehlende Versorgungssicherheit

Kritiker wie die klagende Next Kraftwerke GmbH sehen in dem Verfahren eine strukturelle Benachteiligung regenerativer Energieträger, während konventionelle Kraftwerke mit hohen Leistungs- und geringen Arbeitspreisen systematisch bevorzugt würden. Insbesondere Biogasanlagen, die Regelenergie nur zu vergleichsweise hohen Arbeitspreisen anbieten können, wurden aus dem Regelenergiemarkt gedrängt. Zum Teil wird das neue Verfahren auch für insgesamt steigende Regelenergiekosten und zwischenzeitlich wiederholt aufgetretene Unterdeckungen im deutschen Stromnetz verantwortlich gemacht.

Entscheidung des OLG Düsseldorf

Presseberichten zufolge hat das OLG Düsseldorf am 22.07.2019 das umstrittene Mischpreisverfahren nunmehr gekippt und damit der Klage der Next Kraftwerke GmbH stattgegeben. Die Richter sahen in dem Mechanismus einen zu intensiven Eingriff für die Marktteilnehmer. Insbesondere der einheitliche Gewichtungsfaktor, der bestimmt, wie stark der Arbeitspreis in den Mischpreis einfließt, war den Richtern ein Dorn im Auge. Ein solcher sei allenfalls für einen Übergangszeitraum hinnehmbar gewesen, allerdings nicht auf Dauer geeignet.

Für die Branche ist das Urteil sehr erfreulich. Auch Biogasanlagen erhalten damit wieder eine Chance, wirtschaftlich am Regelenergiemarkt teilzunehmen. Wie es nun kurzfristig weitergeht, ist damit allerdings noch nicht entschieden. Dem Vernehmen nach habe die Bundesnetzagentur die Übertragungsnetzbetreiber aufgefordert, schnell zum bisherigen Leistungspreisverfahren zurückzukehren. Mittelfristig soll der Regelenergiemarkt dann durch die europarechtlich vorgegebene Einführung von Regelarbeitsmärkten grundlegend neu geregelt werden.

 

Quelle:
prometheus Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Autor:
Pressestelle
Link:
www.prometheus-recht.de/...
Keywords:
Übertragungsnetzbetreiber, Mischpreisverfahren, OLG Düsseldorf, Urteil, Gericht, Anwalt, Kanzlei, Versorgungssicherheit
Windenergie Wiki:
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