Windenergie Stichwort: "GE"
Ausschreibungen
Modell zur Kostensenkung bei der Vergütung erneuerbarer Energien
Im EEG 2016 wurde erstmals vom deutschen Gesetzgeber festgelegt, dass künftig ein Ausschreibungsverfahren zum Einsatz kommt, um die Höhe der Vergütung für erneuerbare Energien festzulegen. Dahinter steckt die Idee, dass dadurch der Wettbewerb vergrößert und die Kosten gesenkt werden, denn nur das Angebot mit den niedrigsten Kosten erhält den Zuschlag.
In anderen Ländern werden Ausschreibungen schon länger angewendet, auch in der stark internationalisierten Offshore-Industrie werden Aufträge meist über öffentliche Ausschreibungen vergeben.
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10H-Regelung
Regelung (in Bayern), die festlegt, dass Windkraftanlagen einen Mindestabstand vom 10-fachen ihrer Höhe zu Wohngebäuden einhalten müssen
Die Regelung, die in der Bayerischen Bauordnung (BayBO) festgeschrieben ist, gilt in Bayern seit November 2014 und besagt, dass Windkraftanlagen "einen Mindestabstand vom 10-fachen ihrer Höhe zu Wohngebäuden in Gebieten mit Bebauungsplänen, innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile und im Geltungsbereich von Satzungen nach § 35 Abs. 6 BauGB einhalten" müssen.
Weil viele Windenergieanlagen heutzutage über Türme bis zu 200m Höhe verfügen, wurde der Ausbau der Windenergie durch die Regelung in Bayern massiv erschwert, da dadurch die meisten Flächen im Freistaat nicht mehr für Windkraft zur Verfügung stehen.
Eine Klage der bayrischen Oppositionsparteien vor einem Gericht in Bayern wurde im Mai 2016 abgewiesen und die Regelung bestätigt.
Die Ausbauzahlen zwischen 2014 und 2020 zeigen deutlich, dass die 10H-Regelung den Neubau von Windkraftanlagen in Bayern nahezu zum Erliegen gebracht hat. Zwar können Kommunen über die Bauleitplanung auch Anlagen innerhalb der 10H-Grenzen ermöglichen, doch scheitert das in der Praxis meist an erheblichen Widerständen von Bürgerinitiativen oder Nachbargemeinden.
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Beteiligungsangebot
Beteiligungen sind direkte Geldanlagen mit unternehmerischem Charakter, also keine Spareinlagen, Tagesgelder oder Festgelder.
Beteiligungen unterliegen nicht der Einlagensicherung. Die Besicherung des Projekts kommt sozusagen aus sich selbst, d.h. aus der projekteigenen Ertragskraft. Bei Beteiligungen hat der Anleger gute Chancen auf mehr Ertrag als dem marktüblichen Zins.
Allerdings unterliegen Beteiligungen auch einem gewissen Risiko. Denn mehr Zins / mehr Ertrag bedeutet immer auch mehr Risiko. Dieser Zusammenhang muss jedoch grundsätzlich nichts Schlechtes sein. Denn eine Geldanlage kann trotz Risiko attraktiv sein. Daher darf Risiko nicht mit Verlust gleichgesetzt werden. Wer hohe Renditen möchte, sollte jedoch das Risiko einschätzen können und erst nach gründlichem Abwägen bewusst eingehen.
Als marktübliche Beteiligungsangebote werden Angebote genannt, die entweder bei Banken oder bei Finanzdienstleistern erworben werden können. Diese fangen bei Aktien oder Aktienfonds an, gehen über Anleihen, Genussrechte, Festverzinsliche Wertpapiere bis hin zu den geschlossenen Beteiligungsfonds (Kommanditeinlagen) oder festverzinslichen Unternehmensbeteiligungen in Form des Nachrangdarlehens (Festzinspapiere).
Als eher „marktunübliche“ Beteiligungen sind die Beteiligungen zu nennen, die direkt im Unternehmen einzugehen sind. Hierzu gehören beispielsweise die stille Beteiligung oder gleich die klassische Unternehmensbeteiligung (Inhaber / Mitinhaber).
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Grünes Geld
Grünes Geld funktioniert prinzipiell genauso wie „normales“ Geld, aber im Detail dann doch ganz anders! Denn bei Grünen Geldanlagen kommt es auf den Inhalt an. Anleger wissen, was mit ihrem Geld geschieht und wo und wie ihr Geld „arbeitet“, nämlich im grünen Sektor.
Bei Grünem Geld erzielt der Anleger neben ökonomischem Mehrwert – z.B. Zins, Ausschüttung, Dividende – auch ökologischen Mehrwert, z.B. CO2-Reduzierung.
Zudem wird der Begriff Grünes Geld auch auf der Kreditseite verwendet. Wenn beispielsweise der private Darlehensnehmer einen Kredit aufnimmt und damit sein Energieeffizienzgebäude finanziert. Oder wenn z.B. ein Öko-Schreiner ein Bankdarlehen für die Finanzierung der Erweiterung seines Ladens verwendet.
Es gibt in diesem Zusammenhang auch den Begriff des Nachhaltigen Investments. Hier kommt als Ergänzung noch der soziale Aspekt hinzu. D.h. beim Nachhaltigen Investment muss die Geldanlage neben ökologischem Mehrwert, zugleich ökologischen Mehrwert und sozialen/ethischen Mehrwert bieten, z.B. keine Kinderarbeit oder feste und faire Arbeitsverträge.
Unternehmen, die nachhaltig wirtschaften, schließen daher ganz klar mindestens folgende Punkte aus:
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keine Atomenergie
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keine Rüstungs- und Waffenproduktion
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keine Kinderarbeit oder Zwangsarbeit
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keine Diskriminierung von ethnischen oder sozialen Minderheiten
Einige Öko-Firmen ergänzen noch zusätzlich um Punkte, wie:
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keine Gentechnik in der Landwirtschaft
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kein Anbau oder Förderung von Monokulturen
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keine Tierversuche
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Festzins-Anlagen EE
Sie werden meist in Form des qualifizierten Nachrangdarlehens angeboten und zählen zu den festverzinslichen Unternehmensfinanzierungen.
Der Kunde wird zum privaten Darlehensgeber für EE-Projekte. Er leiht dem Projekt sein Geld und erhält dafür jährlich einen fest vereinbarten Zins und am Schluss sein Darlehen zurück. Die Zinsen sind i.d.R höher, als bei herkömmlichen Spareinlagen.
Projekte können die ganz klassischen Projekte zur regenerativen Energieerzeugung sein. Festzins-Anlagen investieren aber auch in die Vorfinanzierung oder Projektierung von Energieeffizienzgebäuden, also Green Buildings oder auch Stromnetze und Speichertechnologien werden mit Festzins-Anlagen investiert.
Es handelt es sich um eine unternehmerische Beteiligung mit entsprechenden Risiken und Chancen. Das Thema "Nachrangigkeit" bedeutet: die Zahlung von Zins und Tilgung des Darlehens darf keine Insolvenz der Darlehensnehmerin auslösen. In diesem Fall dürften weder Zins- oder Tilgungszahlungen an die Anleger geleistet werden.
Auch dürfen bei Auflösung oder Insolvenz der Darlehensnehmerin die Rückzahlung des Darlehens und die Zinszahlungen erst dann geleistet werden, wenn andere – nicht nachrangige – Gläubiger vollständig befriedigt wurden. Daher ist dieses Nachrangdarlehen seinem Wesen nach eine unternehmerische Beteiligung mit eigenkapitalähnlicher Haftungsfunktion. Der Anleger übernimmt mit der Darlehensvergabe indirekt auch ein unternehmerisches Geschäftsrisiko.
Abschaltgeschwindigkeit
Als Abschaltgeschwindigkeit (cut-out speed) wird die Windgeschwindigkeit bezeichnet, bei der sich eine Windkraftanlage automatisch abschaltet.
Die Abschaltwindgeschwindigkeit wird vom Hersteller für jedes Modell einzeln definiert. Meist liegt der Wert bei 25 m/s, allerdings gibt es auch Anlagen, deren Wert ober- oder unterhalb davon liegt. Wird diese Windgeschwindigkeit erreicht, schaltet sich die Anlage zu ihrem eigenen Schutz gegen Starkwind/Sturm automatisch ab.
Eine Besonderheit liegt bei Anlagen (meist onshore) vor, die sich zum Schutz von Fledermäusen oder Vögeln herunterfahren müssen. Dies ist meist nachts der Fall, wenn der Wind kaum weht und die Anlage ohnehin kaum Strom produziert.
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Anlaufgeschwindigkeit
Niedrigste Windgeschwindigkeit, bei der eine Windkraftanlage beginnt sich zu drehen.
Die Anlaufgeschwindigkeit ist die Mindestwindgeschwindigkeit, bei der sich die Windkraftanlage zu drehen beginnt. Das bedeutet noch nicht, dass sie auch Energie produziert.
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Bundesnetzagentur
Deutsche Bundesbehörde, die unter anderem überwacht, dass die Qualität der Stromversorgung in Deutschland gesichert bleibt
Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen mit Sitz in Bonn, kurz Bundesnetzagentur (BNetzA), ist eine obere deutsche Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundeswirtschaftsministeriums.
Als Wettbewerbsbehörde regelt sie die Öffnung der Netze für neue Anbieter und sichert den Wettbewerb. Gleichzeitig ist die Bundesnetzagentur Ansprechpartner für Verbraucherfragen zum Thema Energie. Traditionelle Aufgaben der Bundesnetzagentur im Energiemarkt sind die Ausgestaltung der Bedingungen, zu denen Strom- und Gasanbieter die Netze zur Belieferung ihrer Kunden nutzen können und die Regelung der Entgelte, die hierfür verlangt werden dürfen.
Quelle: Bundesnetzagentur
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