2024-12-04
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Windenergie Stichwort: "Teil"

Beteiligungsangebot

Beteiligungen sind direkte Geldanlagen mit unternehmerischem Charakter, also keine Spareinlagen, Tagesgelder oder Festgelder.

Beteiligungen unterliegen nicht der Einlagensicherung. Die Besicherung des Projekts kommt sozusagen aus sich selbst, d.h. aus der projekteigenen Ertragskraft. Bei Beteiligungen hat der Anleger gute Chancen auf mehr Ertrag als dem marktüblichen Zins.

Allerdings unterliegen Beteiligungen auch einem gewissen Risiko. Denn mehr Zins / mehr Ertrag bedeutet immer auch mehr Risiko. Dieser Zusammenhang muss jedoch grundsätzlich nichts Schlechtes sein. Denn eine Geldanlage kann trotz Risiko attraktiv sein. Daher darf Risiko nicht mit Verlust gleichgesetzt werden. Wer hohe Renditen möchte, sollte jedoch das Risiko einschätzen können und erst nach gründlichem Abwägen bewusst eingehen.

Als marktübliche Beteiligungsangebote werden Angebote genannt, die entweder bei Banken oder bei Finanzdienstleistern erworben werden können. Diese fangen bei Aktien oder Aktienfonds an, gehen über Anleihen, Genussrechte, Festverzinsliche Wertpapiere bis hin zu den geschlossenen Beteiligungsfonds (Kommanditeinlagen) oder festverzinslichen Unternehmensbeteiligungen in Form des Nachrangdarlehens (Festzinspapiere).

Als eher „marktunübliche“ Beteiligungen sind die Beteiligungen zu nennen, die direkt im Unternehmen einzugehen sind. Hierzu gehören beispielsweise die stille Beteiligung oder gleich die klassische Unternehmensbeteiligung (Inhaber / Mitinhaber).

Windenergie Wiki:
Beteiligungsangebot
Quelle:
UDI Beratungs GmbH

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