Windenergie Stichwort: "AG"
Übertragungsnetzbetreiber
Unternehmen, die die Stromnetze eines Landes betreiben
Die Übertragungsnetzbetreiber - meist kurz ÜNB oder Netzbetreiber genannt - betreiben die Infrastruktur der Stromnetze und sind dafür verantwortlich, dass die Netze reibungslos funktionieren, sowie ggf. ausgebaut und erneuert werden. Des Weiteren haben sie dafür zu sorgen, dass alle Kraftwerkbetreiber ihren Strom ins Netz einspeisen können.
In Deutschland gibt es vier ÜNB, die regional aufgeteilt sind:
- TenneT
- 50Hertz Transmission
- Amprion
- TransnetBW
Für die Offshore-Windenergie sind TenneT (Nordsee) und 50Hertz (Ostsee) von Belang, da Amprion und TransnetBW nur Gebiete ohne Küstenzugang verwalten.
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Festzins-Anlagen EE
Sie werden meist in Form des qualifizierten Nachrangdarlehens angeboten und zählen zu den festverzinslichen Unternehmensfinanzierungen.
Der Kunde wird zum privaten Darlehensgeber für EE-Projekte. Er leiht dem Projekt sein Geld und erhält dafür jährlich einen fest vereinbarten Zins und am Schluss sein Darlehen zurück. Die Zinsen sind i.d.R höher, als bei herkömmlichen Spareinlagen.
Projekte können die ganz klassischen Projekte zur regenerativen Energieerzeugung sein. Festzins-Anlagen investieren aber auch in die Vorfinanzierung oder Projektierung von Energieeffizienzgebäuden, also Green Buildings oder auch Stromnetze und Speichertechnologien werden mit Festzins-Anlagen investiert.
Es handelt es sich um eine unternehmerische Beteiligung mit entsprechenden Risiken und Chancen. Das Thema "Nachrangigkeit" bedeutet: die Zahlung von Zins und Tilgung des Darlehens darf keine Insolvenz der Darlehensnehmerin auslösen. In diesem Fall dürften weder Zins- oder Tilgungszahlungen an die Anleger geleistet werden.
Auch dürfen bei Auflösung oder Insolvenz der Darlehensnehmerin die Rückzahlung des Darlehens und die Zinszahlungen erst dann geleistet werden, wenn andere – nicht nachrangige – Gläubiger vollständig befriedigt wurden. Daher ist dieses Nachrangdarlehen seinem Wesen nach eine unternehmerische Beteiligung mit eigenkapitalähnlicher Haftungsfunktion. Der Anleger übernimmt mit der Darlehensvergabe indirekt auch ein unternehmerisches Geschäftsrisiko.
Bundesnetzagentur
Deutsche Bundesbehörde, die unter anderem überwacht, dass die Qualität der Stromversorgung in Deutschland gesichert bleibt
Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen mit Sitz in Bonn, kurz Bundesnetzagentur (BNetzA), ist eine obere deutsche Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundeswirtschaftsministeriums.
Als Wettbewerbsbehörde regelt sie die Öffnung der Netze für neue Anbieter und sichert den Wettbewerb. Gleichzeitig ist die Bundesnetzagentur Ansprechpartner für Verbraucherfragen zum Thema Energie. Traditionelle Aufgaben der Bundesnetzagentur im Energiemarkt sind die Ausgestaltung der Bedingungen, zu denen Strom- und Gasanbieter die Netze zur Belieferung ihrer Kunden nutzen können und die Regelung der Entgelte, die hierfür verlangt werden dürfen.
Quelle: Bundesnetzagentur
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- Bundesnetzagentur
Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung = HGÜ
Die Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung (HGÜ) ist ein Verfahren der elektrischen Energieübertragung mit hoher Gleichspannung.
Bei der Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung (HGÜ) werden große elektrische Leistungen bei hoher Spannung (ab 220 Kilovolt) über große Entfernungen übertragen. Der Vorteil gegenüber dem herkömmlichen Wechselstromnetz: Es kommt nur zu minimalen Verlusten von Strom.
In Europa kommen HGÜ-Leitungen bislang fast ausschlielich beim Anschluss von Offshore-Windparks zum Einsatz, da davon ausgegangen wird, dass HGÜ-Systeme ab ca. 55 bis 70 km Kabellänge wirtschaftlicher sind als eine herkömmliche Anbindung in Hochspannungsdrehstromtechnik.
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