2024-12-23
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Windenergie Stichwort: "WIrtschaft"

Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ)

Meeresgebiet jenseits des Küstenmeeres, in dem der angrenzende Küstenstaat das alleinige Recht zur Ausbeutung besitzt.

Nach Artikel 55 des Seerechtsübereinkommens (SRÜ) der Vereinten Nationen ist die ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) das Meeresgebiet jenseits des Küstenmeeres einer an den jeweiligen Ozean grenzenden Nation. Zusammen dürfen Küstenmeer und AWZ bis zu 200 Seemeilen (sm) betragen, weshalb die Zone oftmals auch als 200-Meilen-Zone bekannt ist.

Innerhalb der AWZ kann der angrenzende Staat in begrenztem Umfang souveräne Rechte und Hoheitsbefugnisse wahrnehmen. Darunter fallen zum Beispiel Erforschung und Ausbeutung der natürlichen Ressourcen durch Fischerei oder Meeresbergbau. Auch die Möglichkeiten der Stromgewinnung durch Wellenkraft oder Offshore-Windenergieanlagen gehören dazu.

 

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Offshore
Quelle:
Windmesse.de

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