2024-12-22
https://w3.windmesse.de/windenergie/pm/27502-vdma-ausschreibung-eeg-genehmigung-aussicht-hersteller-projektierer

Meldung von Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbauer e.V. (VDMA)


Windenergie an Land: Erste Ausschreibungsrunde 2018 verbessert Auslastung der Hersteller, Genehmigungspflicht muss jetzt verstetigt werden

Zeitnahe Umsetzung der Projekte unterstützt Erfolg der Energiewende und Einhaltung des Ausbaupfades / Langfristige Auslastung und Klimaschutz erfordern umgehende und dauerhafte Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat heute die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde für das Jahr 2018 für Windenergie an Land veröffentlicht. Die 700 MW-Ausschreibung war mit Geboten von 989 MW nur knapp überzeichnet, der durchschnittliche Zuschlagswert lag bei 4,6 ct/kWh. Die Besonderheit der insgesamt vierten Ausschreibungsrunde lag in der ausschließlichen Berücksichtigung von genehmigten Projekten. Damit verkürzt sich die Realisierungsfrist der Projekte auf maximal 30 Monate. Aller Voraussicht nach werden diese Projekte überwiegend im Jahr 2019 umgesetzt. „Diese Runde hat bestätigt, dass das korrigierte Ausschreibungsdesign funktioniert und die nun innerhalb von zwei Jahren zu realisierenden Projekte sehr günstigen Strom liefern werden. Es ist also richtig, nun die dauerhafte Reparatur vorzunehmen. Auf diese Weise kann der Erfolg der Energiewende und die Einhaltung des Ausbaupfades garantiert werden“, kommentiert Matthias Zelinger, Geschäftsführer VDMA Power Systems die Ergebnisse.

Korrekturen am Ausschreibungsdesign zeigen positive Wirkung

Nach der Überlegenheit von Projekten ohne Genehmigung in den Ausschreibungsrunden im Jahr 2017 ist bei den Herstellern in Deutschland eine zumindest vorübergehende Verbesserung der Planbarkeit der Produktionskapazität erkennbar. „Die Korrekturen am Ausschreibungsdesign zeigen positive Wirkung, allerdings muss die Genehmigung von Projekten nach Bundes-Immisionsschutzgesetz (BImSchG) umgehend für alle Ausschreibungen ab dem zweiten Halbjahr 2018 festgeschrieben werden. Der entsprechende Beschluss des Bundesrats vom 2. Februar 2018 muss im Bundestag schnellstmöglich beraten werden, um in der dritten Ausschreibungsrunde Anwendung zu finden“, fordert Matthias Zelinger.

Anpassung des Ausschreibungsvolumens notwendig

„Zur Vermeidung der Ausbaudelle und zur Einhaltung der energiepolitischen Ziele ist darüber hinaus die Anpassung des Ausschreibungsvolumens notwendig, wie dies im Bundesrat und in der Koalitionsvereinbarung vorgesehen ist. Die Windenergie kann einen hohen Beitrag zur Schließung der Ziellücke beim Klimaschutz 2020 und zur Zielerreichung beim Ausbau der Erneuerbaren Energien 2030 leisten“, ergänzt Zelinger. Das im Gesetzentwurf des Bundesrats zur Änderung des EEG vorgeschlagene Zusatzvolumen in Höhe von 450 MW für die dritte Ausschreibungsrunde und 950 MW für die vierte Ausschreibungsrunde im Jahr 2018 ist ebenfalls schnell umzusetzen. Auch die in der Koalitionsvereinbarung festgelegten Sonderausschreibungen von 4 GW - jeweils zur Hälfte wirksam in den Jahren 2019 und 2020 - sollten ebenfalls zeitnah umgesetzt werden. Das Ausschreibungsvolumen ist dann dauerhaft anzuheben, um den Abbau zu kompensieren und das Ziel eines Anteils von 65 Prozent an der Stromerzeugung zu erreichen.

Wettbewerb stärken und Genehmigungshemmnisse abbauen

Um auch zukünftig Überzeichnungen zu gewährleisten und damit den Wettbewerb zu stärken, ist die zügige Beseitigung administrativer Hemmnisse und regulatorischer Hürden notwendig. Zur Sicherung des Wettbewerbs muss auch künftig sichergestellt sein, dass das Volumen der Ausschreibungen nicht höher sein darf als das der genehmigten Projekte.

Quelle:
VDMA
Autor:
Pressestelle
Link:
www.vdma.org/...
Keywords:
VDMA, Ausschreibung, EEG, Genehmigung, Aussicht, Hersteller, Projektierer
Windenergie Wiki:
MW, Energiewende, Bundesnetzagentur, Ausschreibungen



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