2024-11-22
http://w3.windmesse.de/windenergie/news/20416-gerade-nach-paris-nrw-landesregierung-muss-deutliches-veto-gegen-unambitionierte-eeg-plane-des-bundes-einlegen

Meldung von Landesverband Erneuerbare Energien NRW e.V.


Gerade nach Paris: NRW-Landesregierung muss deutliches Veto gegen unambitionierte EEG-Pläne des Bundes einlegen

Vorschläge des Bundeswirtschaftsministeriums bremsen Ausbau regenerativer Energien in Deutschland und damit auch in Nordrhein-Westfalen stark aus.

Gerade vor dem Hintergrund der Verhandlungsergebnisse der Weltklimakonferenz in Paris kritisiert der Landesverband Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW) die aktuellen Vorschläge des Bundeswirtschaftsministeriums zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2016 scharf und fordert einen stärkeren Einsatz der nordrhein-westfälischen Landesregierung für die Energiewende. „Mit den derzeitigen EEG-Plänen wird Nordrhein-Westfalen seine Ausbauziele für die Erneuerbaren Energien kläglich verfehlen. Wir fordern die Landesregierung deshalb auf, sich noch deutlicher als bisher in Berlin für die Energiewende in Nordrhein-Westfalen starkzumachen. Gerade vor dem Hintergrund des Durchbruchs in Paris brauchen wir ein klares Bekenntnis zu Erneuerbaren Energien und zum Klimaschutz“, forderte Jan Dobertin, Geschäftsführer des LEE NRW. Dobertin ergänzte: „Dass die NRW-Landesregierung einen starken Einfluss auf bundespolitische Entscheidungen haben kann, haben Frau Kraft und Herr Duin bei den Verhandlungen um die Klimaabgabe für Kohlekraftwerke im Frühjahr dieses Jahres eindrucksvoll bewiesen, auch wenn ihr damaliger Einsatz so gar nicht im Sinne der Energiewende war und vor dem Hintergrund der Einigung in Paris dringend überdacht werden sollte.“

Die aktuellen Pläne des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) begrenzen den Ausbau Erneuerbarer Energien zugunsten der konventionellen Energieträger und stehen damit in direktem Gegensatz zu den Beschlüssen von Paris über eine Dekarbonisierung der Energieversorgung. Wenn die Bundesregierung an diesem Papier festhält, macht sie sich im Hinblick auf ihr engagiertes Auftreten beim Klimagipfel unglaubwürdig. So sieht das BMWi in seinem Eckpunktepapier für das EEG 2016 vor, die Vergütung für Wind- und Solarenergieanlagen über 1 Megawatt Leistung nicht mehr gesetzlich, sondern ab 2017 in einem bundesweiten Wettbewerb über Ausschreibungen festzulegen. Der LEE NRW kritisiert dabei die für die Windenergie geplante anfängliche deutschlandweite Zubaumenge von maximal 2.900 Megawatt als viel zu gering: Da ein kompliziertes Mengenermittlungssystem für den Ausbau der Windenergie an Land eingeführt werden soll, könnte der tatsächliche Ausbau sogar noch niedriger bei nur 2.000 Megawatt liegen. Darüber hinaus ist in diesem Wert bereits das Repowering – das Ersetzen alter Anlagen durch moderne Anlagen – enthalten. Bei dem zu erwartenden hohen Ersatz von Altanlagen in den nächsten Jahren wird der geringe Wert dazu führen, dass kaum ein effektiver Windenergie-Zubau erfolgen wird. 

Die Ziele der NRW-Landesregierung sehen vor, dass bis 2025 ein Drittel des Stroms aus Erneuerbaren Energien stammen soll. „Um das zu schaffen, müsste NRW in den nächsten Jahren stets mindestens gut 20 Prozent der bundesweit ausgeschriebenen Gesamtmenge bei der Windenergie an Land auf sich vereinigen. Wenn man bedenkt, dass der Ausbauanteil in den letzten Jahren stets deutlich unter 10 Prozent geblieben ist und dass NRW um eine begrenzte Menge mit anderen Bundesländern konkurriert, die auch ausbauen möchten und hierfür großes Potenzial haben, ist das Erreichen der Landesziele mit einem solchen EEG absolut unrealistisch“, so Dobertin. 

Der LEE NRW forderte deshalb, auf die Einführung des Ausschreibungsmodells zu verzichten, zumindest aber das jährliche Ausschreibungsvolumen bei der Windenergie auf mindestens 4.400 Megawatt anzuheben. Diese Menge hatte das BMWi auch in einer Marktanalyse im Februar 2015 als künftig notwendigen durchschnittlichen Windenergieausbau in Deutschland ermittelt. Zudem warnte der LEE NRW bei den derzeitigen Plänen des BMWi vor einem Verlust der Akteursvielfalt, da die Ausnahmeregel von 1 Megawatt für heute gängige Windenergieanlagen mit regelmäßigen Leistungen ab 2,5 Megawatt aufwärts praktisch nicht greife. Zum Schutz der Akteursvielfalt müssten Bürger- und Energiegenossenschaften sowie Projekte mit bis zu sechs errichteten Anlagen von den Ausschreibungen ausgenommen werden. Hierfür bietet die Europäische Union in ihren Beihilferichtlinien den entsprechenden Rechtsrahmen. 

Die Erneuerbare-Energien-Branche in NRW kritisierte an den EEG-Plänen zudem fehlende Regelungen zur Solarenergie, wodurch sich der starke Einbruch der Ausbauzahlen bundesweit und in NRW fortzusetzen drohe. Nötig seien zum Beispiel klare Korrekturen für Anlagen unter 1 Megawatt, die von den Ausschreibungen ausgenommen sind. So sollte die Vergütung dieser Photovoltaik-Anlagen schneller und gerechter an den tatsächlichen Zubau angepasst werden, um Anreize für den Bau neuer Anlagen zu schaffen. Auch die Eigenstromumlage als zentrales Ausbrems-Instrument für die Solarenergie im privaten und gewerblichen Bereich muss wieder zurückgenommen werden. Anlagen mit einer Leistung von über 1 Megawatt, die zur Eigenversorgung genutzt werden, sollen sich darüber hinaus auch an Ausschreibungen beteiligen dürfen.

Bei der Bioenergie kritisierte der LEE NRW die gänzlich fehlenden Impulse, um einen adäquaten Zubau in den nächsten Jahren bundesweit wie in NRW sicherzustellen. Der Verband begrüßt jedoch, dass das BMWi die Notwendigkeit einer Anschlussregelung für die bestehenden Biogasanlagen nach Ablauf der EEG-Vergütung erkannt habe. Damit die Anlagenbetreiber bei heute fälligen Reparatur- und Nachrüstungsfragen investieren,  braucht es statt einer langwierigen Verordnungsermächtigung eine Regelung innerhalb der kommenden EEG-Novelle, die der Branche zeitnah eine Perspektive nach Ablauf der EEG-Vergütung bietet. 

Gerade vor dem Hintergrund der Verhandlungsergebnisse in Paris bewertete der LEE NRW die Eckpunkte des BMWi für das neue EEG als erschreckendes Signal. Im künftigen Energiesystem wird verstärkt auch Strom aus regenerativen Quellen im Wärme- und Verkehrssektor benötigt. Damit die Erneuerbaren Energien dann im Stromsektor den für 2025 ohnehin wenig ehrgeizigen Anteil von bundesweit 45 Prozent erreichen, muss die Stromproduktion aus regenerativen Quellen deutlich steigen. Dabei müsse Nordrhein-Westfalen stärker als bisher von dem Zubau der Erneuerbaren Energien profitieren und damit zukunftsfähige Arbeitsplätze und Wertschöpfung im Land sichern. „Wenn Nordrhein-Westfalen starkes Industrie- und Energieland bleiben will, dann führt an dem stärkeren Ausbau der Zukunftsenergien kein Weg vorbei“, so Dobertin.

Quelle:
LEE NRW
Link:
www.lee-nrw.de/...
Windenergie Wiki:
Repowering, Megawatt, Energiewende, Dekarbonisierung, Ausschreibungen



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