Meldung von Sterr-Kölln & Partner mbB
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Das EE-Beschleunigungsgesetz (Loi d’accélération des énergies renouvelables) vom 10. März 2023 - der Erlass der ersten Anwendungsdekrete steht bevor
Einige Wochen nach dem Erscheinen des Zeitplans zur Veröffentlichung dieser Anwendungsdekrete (https://lnkd.in/ehtf53zy) sind neue Informationen über deren Inhalt aufgetaucht.
I. Die beiden unmittelbar bevorstehenden Anwendungsdekrete betreffen:
- Die Bedingungen, die Projekte zur Entwicklung erneuerbarer Energien erfüllen müssen, um als durch zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses (raison impérative d’intérêt public majeur - RIIPM) gerechtfertigt eingestuft zu werden, sind derzeit noch nicht bekannt. Jedoch sollten bei der Bewertung die verwendete Technologie, die Leistung des Projekts sowie dessen Beitrag zu den Zielen der mehrjährigen Energieplanung (PPE - Programmation pluriannuelle de l’Energie) berücksichtigt werden.
- Die genauen Aufgaben der Ansprechpartner in den Präfekturen (référents préfectoraux) bei der Prüfung von Projekten zur Entwicklung erneuerbarer Energien.
II. Weitere Anwendungsdekrete werden für September erwartet, darunter auch die Liste der sogenannten "Brachflächen", auf denen Photovoltaik- oder Wärmekraftanlagen genehmigt werden können, obwohl sie zuvor nicht für solche Zwecke zugelassenen waren.
III. Im Oktober soll der Entwurf des Anwendungsdekrets zum Garantiefonds („Klageversicherung“) veröffentlicht werden, der die Errichtung und Inbetriebnahme von „beklagten“ Windparks erleichtert.
Dieses Dekret wird alle notwendigen Elemente für die Umsetzung des Garantiefonds festlegen, von den Beitrittsbedingungen über die Höhe der Beiträge und die Verwaltung des Fonds bis zu den Entschädigungsfristen.
Einige Punkte, bei denen die FEE (France Energie Eolienne) einige Anpassungen wünscht, werden noch diskutiert.
IV. In Bezug auf die Artikel, die die "Aufteilung der durch EE-Anlagen erzielten Wertschöpfung" betreffen, ist daran zu erinnern, dass Artikel 95 des Gesetzes Änderungen am Artikel L. 311-10-1 des Code de l‘Energie vorsieht, die die Bedingungen der Ausschreibungen betreffen.
Dementsprechend kann in den Lastenheften vorgesehen werden, dass die an der Ausschreibung teilnehmenden Projektgesellschaften verpflichtet sind, den Einwohnern von Gemeinden in der Nähe des Projektstandortes eine Beteiligung an ihrem Kapital anzubieten; alternativ kann diese Beteiligung auch der Gemeinde oder dem Gemeindeverband angeboten werden, auf dessen Gebiet das Projekt errichtet werden soll.
Es ist daher wichtig, auf mögliche Änderungen in den nächsten Ausschreibungsunterlagen zu achten.
Zur Erinnerung: Die Termine für die nächsten Ausschreibungsperioden sind noch nicht endgültig festgelegt, sollten aber ungefähr wie folgt aussehen:
- Onshore-Windanlagen: 28 August bis 8. September 2023 (925MW)
- PV-Freiflächenanlagen: 4. bis 15. Dezember 2023 (925MW)
- PV Aufdachanlagen: 20. November bis 11. Dezember 2023 (400 MW)
- technologieneutrale Ausschreibung: 15. bis 20. Oktober 2023
V. Das am meisten erwartete, aber auch am meisten diskutierte Anwendungsdekret betrifft die Festlegung von Gebieten für einen beschleunigten EE-Ausbau (zones d’accélération).
Der erste erwartete Schritt war die Bereitstellung eines Informationshandbuchs für Gemeindevertreter sowie die Veröffentlichung der Liste der Ansprechpartner bei den Präfekturen. Diese Informationen sind nun hier verfügbar: Guide_Elus_JUI2023_Planification_energies_renouvelables.pdf (ecologie.gouv.fr)
Parallel dazu wurde eine Verlängerung der Frist für die Ausweisung dieser zones d’accélération durch die Gemeindevertreter und ihre Mitteilung an die Referenten bis zum 31. Dezember 2023 gewährt.
Somit sind die Anwendungsdekrete, die die zones d’accélération für eine Dauer von fünf Jahren festlegen, nach derzeitigem Stand frühestens Ende Oktober 2024 zu erwarten.
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- Quelle:
- Sterr-Kölln & Partner
- Autor:
- Pressestelle
- Link:
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- Keywords:
- Sterr Kölln Partner, Kanzlei, Energierecht, EEG, Anwendungsdekret, onshore, Wind, Solar, Ausschreibung, Periode, PV, Zeitplan
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