2024-03-28
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Meldung von prometheus Rechtsanwaltsgesellschaft mbH


Europäischer Rat will Ausbau der Erneuerbaren weiter forcieren

Der Europäische Rat hat sich auf einen Standpunkt zur Änderung der „Richtlinie über Erneuerbare Energien“ geeinigt.

Bild: PixabayBild: Pixabay

Die Änderungen beruhen auf einem Vorschlag des REPowerEU-Plans der Europäischen Kommission und sehen gezielte Änderungen zur Verkürzung der Genehmigungsverfahren, Vereinfachung und Zentralisierung der artenschutzrechtlichen und UVP-Prüfungen und dadurch die Verringerung von Anfechtungen bereits erteilter Genehmigungen vor. So heißt es in der Pressemitteilung des Europäischen Rates u.a.:

Die Mitgliedstaaten werden innerhalb von 30 Monaten nach Inkrafttreten dieser Richtlinie einen Plan oder Pläne, mit dem bzw. denen sie „go-to“-Gebiete für erneuerbare Energien ausweisen, verabschieden.

Die „go-to“-Gebiete für erneuerbare Energien würden Land- oder Seegebiete oder Binnengewässer betreffen und ausgewählt werden, weil sie besonders geeignete Gebiete für spezifische Technologien für erneuerbare Energien sind und ein geringeres Risiko für die Umwelt darstellen. Schutzgebiete sollten zum Beispiel ausgenommen werden.

In ihren Plänen zur Ausweisung von „go-to“-Gebieten für erneuerbare Energien würden die Mitgliedstaaten auch Minderungsmaßnahmen vorsehen, die den möglichen negativen Umweltauswirkungen der Entwicklungstätigkeiten der in jedem „go-to“-Gebiet befindlichen Projekte entgegenwirken. Die gesamten Pläne würden dann einer vereinfachten Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen, anstatt für jedes Projekt eine Bewertung durchzuführen, wie dies üblicherweise der Fall ist.

Infolge der „go-to“-Gebiete für erneuerbare Energien wäre es schwieriger, rechtliche Einwände gegen neue Anlagen zu begründen, weil davon auszugehen wäre, dass sie von überwiegendem öffentlichem Interesse sind

[…]

Im Zusammenhang mit den „go-to“-Gebieten für erneuerbare Energien einigte sich der Rat darauf, dass die Genehmigungsverfahren für Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien nicht länger als ein Jahr und für Projekte im Bereich erneuerbare Offshore-Energie nicht länger als zwei Jahre dauern sollten. In durch außergewöhnliche Umstände hinreichend begründeten Fällen kann die Frist um bis zu sechs Monate verlängert werden.

Die Verfahren für das Repowering von Anlagen und für neue Anlagen mit einer Stromerzeugungskapazität unter 150 kW, Energiespeicheranlagen am selben Standort sowie deren Netzanschluss sollten nicht länger als sechs Monate dauern, und nicht länger als ein Jahr, wenn sie Offshore-Windenergieprojekte betreffen. In durch außergewöhnliche Umstände hinreichend begründeten Fällen, beispielsweise aus übergeordneten Sicherheitsgründen, kann die Frist um bis zu drei Monate verlängert werden.

Es bleibt abzuwarten, ob und welche konkreten Änderungen im Rahmen der Verhandlungen des Europäischen Rates mit dem Europäischen Parlament tatsächlich zur Umsetzung gelangen.

Quelle:
prometheus Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Autor:
Pressestelle
Link:
www.prometheus-recht.de/...
Keywords:
prometheus, Kanzlei, Europäischer Rat, Ausbau, Beschleunigung, Änderung, erneuerbare Energie, STandpunkt, Verfahren, Genehmigung
Windenergie Wiki:
Repowering, REpower, Offshore



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