2024-11-22
http://w3.windmesse.de/windenergie/pm/39408-bwe-brandenburg-novelle-abstand-windenergieanlage-praxis-wohnbebauung-vorsitzender-verband-berlin-windkraft

Meldung von Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE)

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„1.000 Meter Abstand ist gelebte Praxis!“

Im Brandenburger Landtag wurde gestern die Novelle des „Brandenburgischen Windenergieanlagenabstandsgesetzes“ (BbgWEAAabG) vorgestellt. Die Landesregierung möchte einen pauschalen Abstand von 1.000 Metern zwischen Windenergie und Wohnbebauung einführen.

Dazu erklärt Jan Hinrich Glahr, Vorsitzender des BWE Landesverbandes Berlin/Brandenburg: „Der Landesverband Windenergie hat seit 2016 die 1.000 Meter Abstand gegenüber der Landespolitik akzeptiert. Das laufende Gesetzgebungsverfahren ist somit weder gut noch schlecht. Es ist Ergebnis des politischen Ringens um mehr oder weniger Windenergie und fand sich im Koalitionsvertrag der jetzigen Landesregierung wieder.

Jetzt ist es angezeigt, dass die internen Streitereien der Landesregierung um den Ausbau der Windenergie endlich enden und der frische Wind in der Bundespolitik zum Gestalten des Energielandes Brandenburg genutzt wird. Wir brauchen den politisch-rechtlichen Rahmen „pro“ Umbau des Energiesystems. Klar ist dabei: Ohne die Windenergie geht es nicht“.

Hintergrund:

Um die Klimakrise zu vermeiden, hat die neue Bundesregierung ein ambitioniertes Ziel definiert. Bis 2030 sollen mindestens 80 Prozent grüner Strom aus der Steckdose kommen. Die Ampelregierung weiß, dass sie dafür viele Hemmnisse abbauen muss, damit der Ausbau der Erneuerbaren Energien an Volumen und Geschwindigkeit zunimmt. Brandenburg wird sich darauf einstellen müssen, dass die neue Bundesregierung die Länder stärker als bisher in die Pflicht nehmen wird.

Klimaplan und Energiestrategie befinden sich in Brandenburg in der Erarbeitung und Fortschreibung. Dass es in den kommenden Jahren ein ambitionierter Ausbau der Erneuerbaren Energie erfolgen muss, steht außer Frage. Die Windenergie ist eine tragende Säule der Energiewende in Brandenburg. Dafür bedarf es zwingend mehr Flächen, wenn die Versorgungssicherheit bis 2030 durch die Erneuerbaren übernommen wird.

Die 1.000 Meter-Abstandsregelung ist seit Jahren gelebte Praxis und faktisch ergibt sich der Abstand einer Windkraftanlage zu Wohnbebauung aus den Regelungen im Genehmigungsverfahren.

 

Quelle:
BWE Berlin/Brandenburg
Autor:
Pressestelle
Link:
www.wind-energie.de/...
Keywords:
BWE, Brandenburg, Novelle, Abstand, Windenergieanlage, Praxis, Wohnbebauung, Vorsitzender, Verband, Berlin, Windkraft
Windenergie Wiki:
Versorgungssicherheit, Energiewende



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