Bärbel Heidebroek ist neue Präsidentin des Bundesverbands WindEnergie BWE e.V. Sie folgt in der Funktion auf Hermann Albers, der nach fast 20 Jahren als Präsident nicht erneut zur Wahl antrat. Die Gründerin und geschäftsführende Gesellschafterin der Landwind-Gruppe war bereits seit vier Jahren Vizepräsidentin des Verbands und wurde bei der heutigen Delegiertenversammlung mit 97 Prozent der Stimmen gewählt.
Nach einer ersten Runde im März fand heute der zweite Windgipfel im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) statt. Erneut waren Vertreter*innen von Branche, Verbänden und Behörden geladen, um auf Basis der im März vorgelegten Eckpunkte einer Wind-an-Land-Strategie die Vorschläge zu konkretisieren, den Ausbau der Windenergie zu beschleunigen. Der BWE wurde bei dem Gipfel durch seine Vizepräsidentin, Bärbel Heidebroek vertreten.
Der Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) hat am 26. April 2023 eine Stellungnahme zum Referentenentwurf des Genehmigungsbeschleunigungsgesetzes abgegeben. Der Entwurf weist zahlreiche Lücken auf und muss dringend überarbeitet werden.
Das Konsultationspapier „Bewertung der derzeitigen Signifikanzschwelle für Fledermäuse und Windenergieanlagen sowie vergleichende Erfassung von Fledermäusen mit zusätzlichen Turmmikrofonen an Windenergieanlagen“, das vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) in Auftrag gegeben wurde und nun zur Konsultation vorliegt, ist für den Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) fachlich nicht vertretbar und daher abzulehnen. Der BWE hat heute dazu eine Stellungnahme eingereicht.
Die Deutsche Bahn will ersten Presseberichten zufolge auf die Forderung nach einer prozentualen Umsatzbeteiligung bei der Verlegung von Stromkabeln unter Bahntrassen zum Anschluss eines Windparks an das Stromnetz verzichten.
Bei der Verbändeanhörung zum Fachkonzept Habitatpotentialanalyse (HPA) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat der Bundesverband WindEnergie (BWE) deutliche Kritik geübt. Das Fachkonzept ist ungeeignet, Verfahren zu beschleunigen und zu vereinfachen und braucht substanzielle Nachbesserungen. Die politisch gesetzten Ziele eines beschleunigten Ausbaus der Windenergie können so nicht erreicht werden. Der BWE hat eine ausführliche Stellungnahme zu dem Thema veröffentlicht.
Am 22. März ging der erste Windgipfel im BMWK zu Ende. Die Erwartungen der Branche an den Gipfel waren sehr hoch. Das am darauffolgenden Samstag durch das BMWK veröffentlichte Eckpunktepapier gab wichtige Hinweise, ließ jedoch die notwendige Konkretheit vermissen. Die Verbände hatten nun zwei Wochen Zeit, um Ergänzungen vorzuschlagen.
Der erste Windgipfel unter Bundesminister Robert Habeck ging gestern Nachmittag zu Ende. Ein wichtiger Schritt für die Windenergie, aber die eigentliche Arbeit liegt noch vor der Branche, ordnet der Präsident des Bundesverbands WindEnergie BWE, Hermann Albers, die Ergebnisse des Gipfels ein.
Am morgigen Mittwoch hat Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Dr. Robert Habeck zum ersten von insgesamt zwei für dieses Jahr angekündigten Windgipfeln geladen. Auf dem Gipfel werden neben dem BMWK und Vertreter*innen der Windenergiebranche auch die Bundesländer und diejenigen Ministerien vertreten sein, die über ihre Zuständigkeiten Einfluss auf den Ausbau nehmen können.
Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Dr. Robert Habeck hat für den 22. März zur Beschleunigung des Ausbaus der Windenergie an Land eine konzertierte Aktion aller beteiligten Ministerien angekündigt – den Windgipfel. Ein ähnliches Format gab es bereits 2019 unter Minister Peter Altmaier, damals jedoch ohne greifbare Ergebnisse. „Unsere Erwartung ist, dass der jetzt anberaumte Windgipfel einen Durchbruch bringt und konkrete Ergebnisse liefert“, fordert BWE-Präsident Hermann Albers.
Auf einer Veranstaltung des windkraft-kritischen Vereins „Lebenswertes Vogtland“ kündigt Landrat Thomas Hennig (CDU) öffentlich an, er wolle einen Bauantrag für Windenergieanlagen „so lange hinziehen, so lange es rechtlich möglich ist. Dann kann man auch eine Klage gegen sich ergehen lassen.“ Das berichtet die Freie Presse. Als Dienstherr der zuständigen Genehmigungsbehörde nimmt er damit illegitim politischen Einfluss auf die Verwaltung, urteilt der BWE.
Bundestag und Bundesrat haben heute den von der Ampelkoalition vorgelegten Änderungsvorschlägen für das Raumordnungsgesetz und weitere Vorschriften zugestimmt. Damit werden die durch die EU-Notfallverordnung geschaffenen Instrumente vollständig genutzt und in deutsches Recht überführt. Der Bundesverband WindEnergie BWE begrüßt dies ausdrücklich.
Der Brandenburgische Landtag hat gestern das „Gesetz zur Umsetzung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (Brandenburgisches Flächenzielgesetz – BbgFzG)“ verabschiedet. Die Regierungskoalition stellt damit die Weichen, um das vom Bund festgelegte Flächenziel für Windräder zu erreichen. Das Brandenburgische Flächenzielgesetz sieht entsprechend der Bundesvorgabe vor, dass jede der fünf Planungsregionen 1,8 Prozent bis 2027 und 2,2 Prozent seiner Fläche bis 2032 für die Nutzung durch Windenergie ausweist.
Nach dem dritten Roundtable zu industriellen Produktionskapazitäten im BMWK wurden zentrale Weichenstellungen für die Pläne der Bundesregierung zum Ausbau der Windenergie an Land verkündet.
Beim dritten Roundtable zu industriellen Produktionskapazitäten für die Energiewende im BMWK stand die nachhaltige Organisation von Industriekapazitäten für den Ausbau der Erneuerbaren Energien im Fokus. BWE-Präsident Hermann Albers gehört zum Teilnehmerkreis.
Seit dem 30.12.2022 ist die EU-Notfallverordnung in Kraft. Ziel der Verordnung ist, die aktuelle Energiekrise durch Beschleunigung des Ausbaus Erneuerbarer Energien abzufedern. Diese Beschleunigung soll durch die Vereinfachung von Verfahren geleistet werden. Der Bundesverband WindEnergie BWE hat eine Anwendungshilfe zur Umsetzung der Verordnung erarbeitet, um bei der Umsetzung der neuen Regelungen zu unterstützen.
Carsten Schneider, Ostbeauftragter der Bundesregierung, sagte am Sonntag in einem Interview, er sehe Wettbewerbs- und Standortvorteile für die ostdeutschen Bundesländer durch den Ausbau der Windenergienutzung.
Der Bundestag hat Freitag in zweiter und dritter Lesung das Gesetz zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, Verfahren mit hoher wirtschaftlicher bzw. infrastruktureller Relevanz zu beschleunigen, ohne dabei jedoch den Rechtsschutz zu verringern. Die nun beschlossene Fassung enthält mehrere Änderungen gegenüber dem ersten Entwurf.
Gestern entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Mecklenburg-Vorpommern in Greifswald im Fall einer Untätigkeitsklage eines Windenergieunternehmens gegen das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) Westmecklenburg. Hauptverzögerungsgrund war im konkreten Fall der Umgang mit Fragen des Denkmalschutzes. Das OVG stellte fest, dass die Behörde nicht in zureichender Frist über den Antrag entschieden habe. Das Urteil könnte Maßstäbe setzen.
Heute tritt das Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land („Wind-an-Land-Gesetz”, kurz: WaLG) in Kraft. Es enthält zentrale Regelungen für die Zukunft der deutschen Windenergie, darunter insbesondere das Windenergieflächenbedarfsgesetz und Änderungen im Baugesetzbuch.
Das Kabinett hat gestern den von Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck vorgelegten Entwurf einer Formulierungshilfe zur Umsetzung der EU-Notfall-Verordnung (EU-NotfallVO) beschlossen. Besondere Relevanz hat Artikel 6 der Verordnung. Mit Umsetzung dieses Artikels in das deutsche Recht werden für einen Zeitraum von eineinhalb Jahren artenschutzrechtliche Erleichterungen für Vorhaben der Windenergie in den sog. Windenergiegebieten vorgeschrieben.
Die neue Förderrichtlinie für Bürgerenergiegesellschaften ist am 1. Januar 2023 offiziell in Kraft getreten. Der Bundesverband WindEnergie (BWE) begrüßt das neue Förderinstrument und sieht darin einen weiteren Baustein für den Hochlauf des Ausbaus der Windenergie an Land.
Mit einem nie zuvor dagewesenen Rekord-Ausschreibungsziel von fast 13 Gigawatt Leistung bei der Windenergie an Land sieht sich die Branche in Deutschland nach Jahren der politisch verordneten Bremsen 2023 vor einem Neustart. Insgesamt blickt man daher optimistisch auf das neue Jahr.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat heute den neuen Höchstwert für die Ausschreibungsrunden im Jahr 2023 bekannt gegeben. Dabei wurde der Höchstwert - gemäß den neuen Befugnissen der BNetzA - deutlich angehoben.
Die Bundesministerien für Verkehr und Digitalisierung (BMDV) sowie für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) haben gestern den neuen Funknavigationsbericht gemäß § 99a EEG kommentiert. Der Bundesverband Windenergie (BWE) möchte die Gelegenheit nutzen, den beteiligten Ministerien und Behörden für die gute Zusammenarbeit zu danken.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat heute die Ergebnisse der Ausschreibungen zum Gebotstermin für die Windenergie an Land am 1. Dezember 2022 bekannt gegeben. Das zur Verfügung stehende Ausschreibungsvolumen wurde zuvor aus Sorge vor einer möglichen Unterzeichnung deutlich reduziert.
Windparks mit direkter finanzieller Beteiligung von Bürger*innen kommt beim Ausbau der Windenergie an Land eine besondere Rolle zu. Der Bundesverband WindEnergie BWE legt in einem Leitfaden einen Standard für gut geführte Windparks mit direkter finanziellen Bürgerbeteiligung vor.
Eine neue Studie des Kompetenzzentrums Fachkräftesicherung (KoFa) am Institut der deutschen Wirtschaft in Köln untersucht den Fachkräftebedarf in der deutschen Solar- und Windenergiebranche. Das Ergebnis: die Beschäftigungspotenziale sind gewaltig, besonders im handwerklichen Bereich.
Die Märkische Oderzeitung berichtete gestern von der Aufhebung der Moratorien für Windenergie in Brandenburg. Im Beitrag wurde sodann vor Wildwuchs gewarnt. Jan Hinrich Glahr, Vorsitzender des BWE Landesverbandes Berlin Brandenburg, nimmt dazu wie folgt Stellung:
Kurzfristig übersandte die Bundesregierung gestern den Entwurf einer Formulierungshilfe der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen an die Verbände mit Bitte um Stellungnahme bis heute früh, 9:30 Uhr.
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