Der Bundesverband WindEnergie BWE legt seine Stellungnahme zum Referentenentwurf zum Photovoltaik-Paket I (PV-Paket I) vor. Dieses enthält einige Änderungen, die auch für die Windenergie von hoher Relevanz sind. Besonders die geplante Einführung von Wegenutzungsrechten (Duldungspflichten) ist hervorzuheben.
Der Bundestag hat am vergangenen Freitag in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause diverse Gesetzesänderungen beschlossen. Unter anderem kommt nun auch die sogenannte „Länderöffnungsklausel“ als Ergänzung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG). Bundesländer können nun auch die Stichtage für die Mindestflächenziele mitsamt den Rechtsfolgen des WindBG zeitlich vorziehen.
Der Bundestag hat in erster Lesung die Novelle des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) beraten. Ziel der Novelle ist die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren durch Anpassung formeller Verfahrensvorschriften.
Im Zuge des LNG-Beschleunigungsgesetzes und der Reform des Energiewirtschaftsgesetzes will die Regierungskoalition aus SPD, Grünen und FDP die Ende März angekündigte kommunale Öffnungsklausel im Baugesetzbuch umsetzen.
Der Bundestag hat am Freitag im Rahmen der Novelle zum Strompreisbremsengesetz (StromPBG) auch Änderungen am Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vorgenommen.
Die Bundesnetzagentur hat knapp sieben Wochen nach der letzten Ausschreibung für Wind an Land heute die Ergebnisse veröffentlicht. Das auf 2.866 Megawatt (MW) gekürzte Ausschreibungsvolumen wurde nur zu 53 Prozent befüllt. Die erteilten Zuschläge über 1.535 MW führen dazu, dass im laufenden Jahr nunmehr fast 3.000 MW bezuschlagt wurden. Das entspricht bereits annähernd der gesamten Jahresmenge von 2022. Damals wurden Zuschläge über 3.295 MW erteilt. Zwei weitere Ausschreibungen liegen am 1. August und am 1. November vor der Branche.
Der Landtag in Brandenburg beschließt heute die Novelle des Brandenburgischen Denkmalschutzgesetzes. Der Landesverband Brandenburg des BWE begrüßt grundsätzlich die Änderung des Gesetzes, mahnt aber auch eine unbürokratische Umsetzung an. Hintergrund war, dass Vorgaben aus dem Denkmalschutz immer wieder den Ausbau der Windenergie blockiert haben.
Seit Beginn des russischen Krieges in der Ukraine rückt die Sicherheit von Anlagen zur Energieerzeugung stärker in den öffentlichen Fokus. Um insbesondere den Schutz vor Cyberangriffen zu erhöhen, hat das Future Energy Lab der Deutschen Energieagentur dena die Branchenplattform Cybersicherheit ins Leben gerufen.
Bei zahlreichen bezuschlagten Windenergieanlagen aus den Jahren 2021 und 2022 besteht aus Kostengründen das Risiko der Nichtrealisierung. Die fehlende Wirtschaftlichkeit der vergangenen Zuschläge wird verschärft durch weiter bestehende Probleme in den Lieferketten.
Bärbel Heidebroek ist neue Präsidentin des Bundesverbands WindEnergie BWE e.V. Sie folgt in der Funktion auf Hermann Albers, der nach fast 20 Jahren als Präsident nicht erneut zur Wahl antrat. Die Gründerin und geschäftsführende Gesellschafterin der Landwind-Gruppe war bereits seit vier Jahren Vizepräsidentin des Verbands und wurde bei der heutigen Delegiertenversammlung mit 97 Prozent der Stimmen gewählt.
Nach einer ersten Runde im März fand heute der zweite Windgipfel im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) statt. Erneut waren Vertreter*innen von Branche, Verbänden und Behörden geladen, um auf Basis der im März vorgelegten Eckpunkte einer Wind-an-Land-Strategie die Vorschläge zu konkretisieren, den Ausbau der Windenergie zu beschleunigen. Der BWE wurde bei dem Gipfel durch seine Vizepräsidentin, Bärbel Heidebroek vertreten.
Der Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) hat am 26. April 2023 eine Stellungnahme zum Referentenentwurf des Genehmigungsbeschleunigungsgesetzes abgegeben. Der Entwurf weist zahlreiche Lücken auf und muss dringend überarbeitet werden.
Das Konsultationspapier „Bewertung der derzeitigen Signifikanzschwelle für Fledermäuse und Windenergieanlagen sowie vergleichende Erfassung von Fledermäusen mit zusätzlichen Turmmikrofonen an Windenergieanlagen“, das vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) in Auftrag gegeben wurde und nun zur Konsultation vorliegt, ist für den Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) fachlich nicht vertretbar und daher abzulehnen. Der BWE hat heute dazu eine Stellungnahme eingereicht.
Die Deutsche Bahn will ersten Presseberichten zufolge auf die Forderung nach einer prozentualen Umsatzbeteiligung bei der Verlegung von Stromkabeln unter Bahntrassen zum Anschluss eines Windparks an das Stromnetz verzichten.
Bei der Verbändeanhörung zum Fachkonzept Habitatpotentialanalyse (HPA) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat der Bundesverband WindEnergie (BWE) deutliche Kritik geübt. Das Fachkonzept ist ungeeignet, Verfahren zu beschleunigen und zu vereinfachen und braucht substanzielle Nachbesserungen. Die politisch gesetzten Ziele eines beschleunigten Ausbaus der Windenergie können so nicht erreicht werden. Der BWE hat eine ausführliche Stellungnahme zu dem Thema veröffentlicht.
Am 22. März ging der erste Windgipfel im BMWK zu Ende. Die Erwartungen der Branche an den Gipfel waren sehr hoch. Das am darauffolgenden Samstag durch das BMWK veröffentlichte Eckpunktepapier gab wichtige Hinweise, ließ jedoch die notwendige Konkretheit vermissen. Die Verbände hatten nun zwei Wochen Zeit, um Ergänzungen vorzuschlagen.
Der erste Windgipfel unter Bundesminister Robert Habeck ging gestern Nachmittag zu Ende. Ein wichtiger Schritt für die Windenergie, aber die eigentliche Arbeit liegt noch vor der Branche, ordnet der Präsident des Bundesverbands WindEnergie BWE, Hermann Albers, die Ergebnisse des Gipfels ein.
Am morgigen Mittwoch hat Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Dr. Robert Habeck zum ersten von insgesamt zwei für dieses Jahr angekündigten Windgipfeln geladen. Auf dem Gipfel werden neben dem BMWK und Vertreter*innen der Windenergiebranche auch die Bundesländer und diejenigen Ministerien vertreten sein, die über ihre Zuständigkeiten Einfluss auf den Ausbau nehmen können.
Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Dr. Robert Habeck hat für den 22. März zur Beschleunigung des Ausbaus der Windenergie an Land eine konzertierte Aktion aller beteiligten Ministerien angekündigt – den Windgipfel. Ein ähnliches Format gab es bereits 2019 unter Minister Peter Altmaier, damals jedoch ohne greifbare Ergebnisse. „Unsere Erwartung ist, dass der jetzt anberaumte Windgipfel einen Durchbruch bringt und konkrete Ergebnisse liefert“, fordert BWE-Präsident Hermann Albers.
Auf einer Veranstaltung des windkraft-kritischen Vereins „Lebenswertes Vogtland“ kündigt Landrat Thomas Hennig (CDU) öffentlich an, er wolle einen Bauantrag für Windenergieanlagen „so lange hinziehen, so lange es rechtlich möglich ist. Dann kann man auch eine Klage gegen sich ergehen lassen.“ Das berichtet die Freie Presse. Als Dienstherr der zuständigen Genehmigungsbehörde nimmt er damit illegitim politischen Einfluss auf die Verwaltung, urteilt der BWE.
Bundestag und Bundesrat haben heute den von der Ampelkoalition vorgelegten Änderungsvorschlägen für das Raumordnungsgesetz und weitere Vorschriften zugestimmt. Damit werden die durch die EU-Notfallverordnung geschaffenen Instrumente vollständig genutzt und in deutsches Recht überführt. Der Bundesverband WindEnergie BWE begrüßt dies ausdrücklich.
Der Brandenburgische Landtag hat gestern das „Gesetz zur Umsetzung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (Brandenburgisches Flächenzielgesetz – BbgFzG)“ verabschiedet. Die Regierungskoalition stellt damit die Weichen, um das vom Bund festgelegte Flächenziel für Windräder zu erreichen. Das Brandenburgische Flächenzielgesetz sieht entsprechend der Bundesvorgabe vor, dass jede der fünf Planungsregionen 1,8 Prozent bis 2027 und 2,2 Prozent seiner Fläche bis 2032 für die Nutzung durch Windenergie ausweist.
Nach dem dritten Roundtable zu industriellen Produktionskapazitäten im BMWK wurden zentrale Weichenstellungen für die Pläne der Bundesregierung zum Ausbau der Windenergie an Land verkündet.
Beim dritten Roundtable zu industriellen Produktionskapazitäten für die Energiewende im BMWK stand die nachhaltige Organisation von Industriekapazitäten für den Ausbau der Erneuerbaren Energien im Fokus. BWE-Präsident Hermann Albers gehört zum Teilnehmerkreis.
Seit dem 30.12.2022 ist die EU-Notfallverordnung in Kraft. Ziel der Verordnung ist, die aktuelle Energiekrise durch Beschleunigung des Ausbaus Erneuerbarer Energien abzufedern. Diese Beschleunigung soll durch die Vereinfachung von Verfahren geleistet werden. Der Bundesverband WindEnergie BWE hat eine Anwendungshilfe zur Umsetzung der Verordnung erarbeitet, um bei der Umsetzung der neuen Regelungen zu unterstützen.
Carsten Schneider, Ostbeauftragter der Bundesregierung, sagte am Sonntag in einem Interview, er sehe Wettbewerbs- und Standortvorteile für die ostdeutschen Bundesländer durch den Ausbau der Windenergienutzung.
Der Bundestag hat Freitag in zweiter und dritter Lesung das Gesetz zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, Verfahren mit hoher wirtschaftlicher bzw. infrastruktureller Relevanz zu beschleunigen, ohne dabei jedoch den Rechtsschutz zu verringern. Die nun beschlossene Fassung enthält mehrere Änderungen gegenüber dem ersten Entwurf.
Gestern entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Mecklenburg-Vorpommern in Greifswald im Fall einer Untätigkeitsklage eines Windenergieunternehmens gegen das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) Westmecklenburg. Hauptverzögerungsgrund war im konkreten Fall der Umgang mit Fragen des Denkmalschutzes. Das OVG stellte fest, dass die Behörde nicht in zureichender Frist über den Antrag entschieden habe. Das Urteil könnte Maßstäbe setzen.
Heute tritt das Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land („Wind-an-Land-Gesetz”, kurz: WaLG) in Kraft. Es enthält zentrale Regelungen für die Zukunft der deutschen Windenergie, darunter insbesondere das Windenergieflächenbedarfsgesetz und Änderungen im Baugesetzbuch.
Das Kabinett hat gestern den von Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck vorgelegten Entwurf einer Formulierungshilfe zur Umsetzung der EU-Notfall-Verordnung (EU-NotfallVO) beschlossen. Besondere Relevanz hat Artikel 6 der Verordnung. Mit Umsetzung dieses Artikels in das deutsche Recht werden für einen Zeitraum von eineinhalb Jahren artenschutzrechtliche Erleichterungen für Vorhaben der Windenergie in den sog. Windenergiegebieten vorgeschrieben.
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