Meldung von Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
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BImSchG-Novelle: Jetzt Chance nutzen und Genehmigungsverfahren straffen!
Bärbel Heidebroek, Präsidentin des Bundesverbands WindEnergie BWE: „Die deutsche Windbranche hat lange auf die Novelle gewartet. Dass der Text nun vorsieht, die Verlängerungsmöglichkeiten der Verfahrensfrist zu verkürzen, ist ein ganz wichtiger Schritt. Daneben sollen weitere Fristen, zum Beispiel in Widerspruchsverfahren, verbindlich eingeführt werden. Diese Straffungen sind geeignet, sich spürbar auf die Dauer der Verfahren auszuwirken. Ebenso wird in der Novelle nun entsprechend der gängigen Rechtsprechung klar definiert, ab wann Antragsunterlagen vollständig vorliegen. Wiederholte Nachforderungen einzelner Bescheide haben damit ein Ende. All dies begrüßen wir ausdrücklich.“
Neben diesen positiven Vorstößen sieht der BWE einige Punkte der Novelle jedoch auch kritisch. Paragraf 16b, der sich mit dem Repowering von Altanlagen befasst, enthält nun in der Entwurfsfassung weitere Unklarheiten. So ist geplant, dass bei Repowering-Projekten die „Zustimmungserfordernisse nach anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften unberührt“ bleiben sollen. Diese Einfügung ist nicht notwendig und führt zu Rechtsunsicherheit. Daneben mangelt es an Klarstellung, wer die Kosten für die Einholung eines neuen Gutachtens zu tragen hat, wenn aufgrund einer ausbleibenden Stellungnahme der zuständigen Fachbehörde ein bereits eingereichtes Gutachten abläuft.
Beim Repowering sind zudem häufig Alt- und Neuanlagenbetreiber nicht ein und dieselbe Person. Vieles würde einfacher, würde es genügen, dass die Zustimmung der Betreiberin der Bestandsanlage für das Repowering zum Zeitpunkt der Erteilung der Genehmigung vorliegt.
Bärbel Heidebroek: „Repowering ist einer der wichtigsten Faktoren, wenn Deutschland seine selbstgesteckten Ausbauziele noch erreichen will. Hier muss an der Novelle nachgearbeitet und die nötige Klarheit geschaffen werden. Auch im Bereich der Fristensetzung ist noch Luft nach oben. Fachbehörden sollten innerhalb eines Monats ihre Rückmeldung abgeben müssen. Auch muss die Nachforderungsmöglichkeit durch die Genehmigungsbehörden auf eine einmalige Nachforderung beschränkt werden. Werden diese Fristen überschritten, sollte es einen pauschalisierten Verzögerungsschadensersatz geben. Generell müssen die Verfahren auf allen Ebenen deutlich gestrafft und entbürokratisiert werden. Den Luxus ausufernder Genehmigungsprozesse können wir uns nicht länger leisten.“
Die durchschnittliche Genehmigungsdauer im Verfahren liegt laut einer Auswertung der Fachagentur Windenergie an Land aktuell bei mehr als zwei Jahren; das längste noch laufende Verfahren dauert sogar 94 Monate. Nach erteilter Genehmigung erfolgt die Teilnahme an den Ausschreibungsrunden. Bis zur tatsächlichen Inbetriebnahme des Projektes vergehen im Schnitt weitere 27 Monate. Aktuell vergehen somit vom ersten Antrag bis zur Realisierung rund sechs Jahre.
Den vollständigen Forderungskatalog des BWE zur Genehmigungsbeschleunigung finden Sie hier.
- Quelle:
- BWE
- Autor:
- Pressestelle
- Link:
- www.wind-energie.de/...
- Keywords:
- BWE, BImSchG, Bundesimmissionsschutzgesetz, Novelle, Beschleunigung, Ausbau, Genehmigung, Verfahren, Vorschrift, Straffung
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