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Nordwestmecklenburg: Offerten für Bürgerwindpark Schönberg verschickt
Energieminister Christian Pegel erinnert an die ursprüngliche Intention der Gesetzgebung: „Von Anfang an war unser Ziel: Es soll mehr vom wirtschaftlichen Erfolg der Windkraftanlagen bei den Menschen vor Ort und in den Kommunen bleiben, in denen diese Anlagen stehen. Es gibt bereits gute Modelle, bei denen Unternehmen freiwillig und ganz bewusst die Menschen vor Ort und die Kommune einbinden. Ich bin aber überzeugt, dass Freiwilligkeit allein nicht ausreicht. Schönberg ist deshalb ein Meilenstein auf unserem Weg zur Umsetzung der Energiewende mit Nutzen für Anbieter und Verbraucher.“
In diesem Zusammenhang äußert der Minister auch sein Bedauern, dass sich eine solche Verpflichtung auf Bundesebene nicht durchgesetzt hat. „Die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, die zum 1. Januar in Kraft getreten ist, stellt es Investoren mit einer ‚Kann-Regel‘ frei, Bürger und Kommunen im Umkreis zu beteiligen. Wir hatten auf eine ähnliche Lösung wie auf Landesebene gehofft, also eine verbindliche Verpflichtung durch den Bund für alle künftig neu errichteten Windkraftanlagen in der Bundesrepublik.“
Anspruchsberechtigt sind nach dem Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz, das 2016 in Kraft getreten ist, alle Bürger, die mindestens seit drei Monaten in einem Umkreis von fünf Kilometern um jede der Anlagen wohnen sowie die berührten Gemeinden. Dies betrifft im Fall Schönberg 5.600 Bürgerinnen und Bürger sowie elf Kommunen. Die zehn Anlagen des Typs Enercon E-92 mit jeweils 2,35 Megawatt Nennleistung wurden im Jahr 2019 und 2020 auf dem Gebiet der Stadt Schönberg und der Gemarkung Sabow errichtet. Bei einem Rotordurchmesser von 92 Metern sind sie 185 Meter hoch.
Die Betreiberin des Windparks ist die Bürgerwindpark Schönberg GmbH. Geschäftsführer Marcus Biermann wirbt für die Beteiligung: „Wir freuen uns sehr, dass wir nun nach Jahren der detaillierten Planung unseren ersten Bürgerwindpark in Mecklenburg-Vorpommern nach dem Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz anbieten können. Die Bürgerbeteiligung steht bei unseren Projektumsetzungen im Vordergrund. Wir hoffen sehr, dass insbesondere die Menschen im unmittelbaren Umkreis des Bürgerparks die Chance der Teilhabe annehmen.“
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat den Verkaufsprospekt zum Windpark Schönberg mit zehn Windenergieanlagen am 18. Dezember 2020 genehmigt. Direkt im Anschluss ist die Betreiberfirma die zeitlich folgenden Schritte in der Umsetzung des Beteiligungsprozesses angegangen.
Die Gesamtsumme aller Gesellschaftereinlagen wird 3,9 Millionen Euro betragen. Das sind 7.800 Kommanditanteile zu je 500 Euro. Da laut Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz 20 Prozent dieser Anlagemöglichkeiten den ortsansässigen Bürgern und Kommunen offeriert werden müssen, stehen 1.560 Kommanditanteile im Gesamtwert von 780.000 Euro zeichnungsbereit. Sollte das Interesse dieses Angebot übersteigen, kann der Betreiber ein Zusatzkontingent bereitstellen.
Mit dem Schreiben an die Bürger und Kommunen hat die Betreibergesellschaft auch Hinweise für den Beitritt zur Gesellschaft, die Ergebnisse eines Ertragswertgutachtens und der Kaufpreisermittlung sowie ein Vermögensanlagen-Informationsblatt mit gesetzlichen Angaben zur Beteiligung und zum Risiko der Anlagemöglichkeit versandt. Diese Unterlagen sollen Bürgern und Kommunen helfen, sich vor Beteiligungsstart zu informieren und bei der Entscheidung zu unterstützen.
Das Verfahren zur Beteiligung wird mehrere Monate dauern. Am 4. Februar 2021 von 18 Uhr bis 20 Uhr wird für die kaufberechtigten Bürger und Kommunen zunächst eine Online-Informationsveranstaltung stattfinden. Ab 5. Februar ist dann das Zeichnen der Anteile auf www.buergerbeteiligung.naturenergie-hannover.de möglich. Die Zeichnung ist zunächst eine Interessenbekundung. Die fünfmonatige Zeichnungsfrist endet am 4. Juli 2021.
Nach Ablauf der Zeichnungsfrist am 4. Juli werden die Anteile zugeteilt. Ist die Nachfrage größer als das Angebot, erfolgt die Zuteilung nach § 9 Absatz 4 des Beteiligungsgesetzes. Nach Abschluss der Zuteilung verschickt die Betreibergesellschaft die Unterlagen für den Beitritt. Mit dem Einreichen der unterschriebenen Beitrittserklärung, der steuerlichen Selbstauskunft, der notariell beglaubigten Handelsregistervollmacht und des unterschriebenen Vermögensanlagen-Informationsblatts wird der Beitritt wirksam. Für diese Formalitäten entstehen den Bürgern keine Kosten.
Weitere Hinweise zum Beteiligungsverfahren Schönberg finden Sie auf www.buergerbeteiligung.naturenergie-hannover.de
- Quelle:
- Land Mecklenburg-Vorpommern
- Autor:
- Pressestelle
- Link:
- www.regierung-mv.de/...
- Keywords:
- Land Mecklenburg-Vorpommern, Landkreis, Windpark, onshore, Beteiligung, Kommune, Bürgerbeteiligung, Anteil, Gesetzgebung, Energieminister
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