Meldung von Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
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Positives Signal für die erste Gleichstromverbindung in Deutschland
Die Verbindung von Osterath in Nordrhein-Westfalen nach Philippsburg in Baden-Württemberg ist damit das erste Gleichstromvorhaben, bei dem die technischen Details für die zwei Konverteranlagen am Anfang und Ende der Gleichstromverbindung geplant werden können. Ziel ist es, in einem nächsten Schritt die Planungsunterlagen für das anschließende Genehmigungsverfahren zu erstellen und das Genehmigungsverfahren zügig abzuschließen. Sobald die Genehmigung vorliegt, kann die Errichtung der zwei Anlagen beginnen.
Staatssekretär Rainer Baake: "Mit der Auftragsvergabe für die Planung und den Bau der Konverter für das Gleichstromvorhaben ULTRANET wurde ein wichtiger Etappenabschnitt erreicht. Die Vorhabenträger haben ein positives Signal für ein zentrales Infrastrukturprojekt der Energiewende gesetzt. Jetzt gilt es, diese positive Energie auch für andere Netzausbauprojekte zu nutzen. Denn nur so können wir die erforderlichen Transportkapazitäten von Norden nach Süden sicherstellen."
Die geplante Stromleitung in Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungstechnik (HGÜ) ist eines der wichtigsten Infrastrukturprojekte der Energiewende. Die Bundesnetzagentur hat die Erforderlichkeit von ULTRANET im September 2015 im Netzentwicklungsplan für das Zieljahr 2024 bestätigt. ULTRANET ist als Projekt Nr. 2 im Bundesbedarfsplan enthalten. Für die Realisierung des Vorhabens sollen die Übertragungsnetzbetreiber weitestgehend bestehende Freileitungen nutzen. Dadurch halten sie die vorhabenbedingten Eingriffe sehr gering. Zur Integration der geplanten Gleichstromverbindung in das bestehende 380-kV-Höchstspannungsnetz (Drehstrom) sind am Anfang und Ende der Verbindung Konverterstationen notwendig, die Gleich- in Drehstrom - und umgekehrt - umwandeln.
Die Bundesfachplanung zum Trassenverlauf beim Vorhaben ULTRANET ist bereits weit fortgeschritten. Zur Reduktion der Komplexität erfolgt die Bundesfachplanung in fünf Abschnitten. Für drei der fünf Abschnitte wurde der Antrag auf Bundesfachplanung bereits gestellt. Auch wurden bereits drei Antragskonferenzen durchgeführt, die zu zahlreichen Hinweisen und Informationen führten. Auf dieser Grundlage hat die Bundesnetzagentur - ergänzend zu den Anträgen der Vorhabenträgerinnen - die Anforderungen an Inhalt und Umfang der einzureichenden Unterlagen für die Durchführung der Bundesfachplanung, den sogenannten Untersuchungsrahmen, für die ersten beiden Abschnitte festgelegt.
- Quelle:
- BMWi
- Link:
- www.bmwi.de/...
- Windenergie Wiki:
- Übertragungsnetzbetreiber, Konverterstation, Energiewende, Bundesnetzagentur