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Nächste Ausschreibungen ab Februar
2019 werden die ersten Ausschreibungen für Solaranlagen und Windenergie an Land am 1. Februar gestartet. In beiden - getrennten - Ausschreibungen werden die Zuschläge grundsätzlich nach dem Gebotspreisverfahren vergeben. Im Gebotspreisverfahren erhält jeder Anlagenbetreiber eine Förderung in der Höhe, die seinem individuellen Gebot entspricht. Abweichend hiervon erhalten Bürgerenergiegesellschaften bei der Windausschreibung den Markträumungspreis.
Für Onshore-Windenergie ist ein Ausschreibungsvolumen von 700 Megawatt vorgesehen, davon entfallen 154.945 Kilowatt auf das Netzausbaugebiet im Norden Deutschlands. Das Höchstgebot beträgt nach Festlegung der Bundesnetzagentur 6,20 ct/kWh – abzugeben für den Referenzstandort. Die Gebote mit dem niedrigsten Gebotswert erhalten den Zuschlag, bis das Volumen der Ausschreibungsrunde erreicht ist. Bei dieser Windausschreibung gilt eine verkürzte strafzahlungsfreie Umsetzungsfrist von 24 Monaten.
Im kommenden Jahr werden insgesamt 16 Ausschreibungen von der Bundesnetzagentur durchgeführt werden.
- Quelle:
- BNetzA
- Autor:
- Windmesse Redaktion
- Email:
- presse@windmesse.de
- Keywords:
- Bundesnetzagentur, BNetzA, Ausschreibung, EEG, Windenergie an Land, Solar, Energiewende, Deutschland, Gebot, Zuschlag, Netzausbaugebiet
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