2024-12-22
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Energiestrategie 2050 verschafft der Schweiz gegenüber „Weiter wie bisher“ erhebliche Vorteile

Die Schweizer Umweltallianz bestehend aus Greenpeace, VCS, pro natura und WWF zieht Blianz.

Die Schweizer Energieversorgung muss einheimisch, erneuerbar und effizient werden. Einheimische, erneuerbare Energien ressourcenschonend nutzen bringt einen erheblichen Gewinn für die Umwelt, das Gewerbe sowie den Denk- und Werkplatz Schweiz. Atomkraftwerke sind eine Risikotechnologie, deren Ausstieg der Bundesrat und der Nationalrat bereits im Jahr 2011 beschlossen haben. Damit wir schrittweise unabhängiger von den jährlich mehrere Milliarden teuren Energieimporten, fossilen Energiequellen und der AKW-Risiko-Technologie werden, haben Bundesrat und Parlament die Energiestrategie 2050 erarbeitet.

Die Debatte im Parlament war lange und hart. Manchen Kompromiss mussten die Umweltorganisationen akzeptieren. Sie vergessen in ihrer Bilanz aber nicht: gegenüber dem heutigen Stand bringt die Energiestrategie 2050 gewichtige Fortschritte. „Weiter wie bisher“ ist keine Alternative.

Die wichtigsten Verbesserungen gegenüber „weiter wie bisher“:

  • Kein Reiten von toten Pferden oder das Neubauverbot für AKW (Art. 12 Kernenergiegesetz); Rahmenbewilligungen für die Erstellung von Kernkraftwerken dürfen nicht mehr erteilt werden. Damit sagt die Politik endlich das, was ökonomisch schon längst feststeht: Neue AKWs zu bauen macht genauso wenig Sinn, wie tote Pferde reiten zu wollen. Das Neubauverbot ist wichtig damit diese hoch riskante Technologie auch künftig erst gar nicht mehr in Erwägung gezogen wird und man sich von Beginn weg auf den Ausbau der erneuerbaren Stromproduktion konzentriert.
  • Mehr Mittel für Gebäudesanierungen (Art. 34 CO 2-Gesetz); Gemäss der Energiestrategie können jährlich bis zu 450 Mio. Franken aus dem Ertrag der CO2-Abgabe für Massnahmen zur langfristigen Verminderung von CO2-Emissionen durch Gebäude eingesetzt werden. Bislang lag das Maximum bei 300 Mio. Franken. Damit erhalten die Kantone mehr Mittel für ihre Gebäudeprogramme. Die überfällige Sanierung des schweizerischen Gebäudeparks beschleunigt sich, das Gewerbe profitiert.
  • Endlich mehr Geld für Holz, Biogas, Solar und Co. (Art. 34 Energiegesetz); Die Erhöhung der Einspeisevergütung von max. 1.5 Rp/kWh auf max. 2.3 Rp/kWh entschärft den Investitionsstau beim Zubau von Erneuerbaren und verkürzt die Warteliste für Förderungen aus dem Netzzuschlagsfonds. Heute stehen rund 35'000 Projekte auf der KEV-Warteliste mit einer erwarteten Produktion von über 6 TWh Strom pro Jahr, was mehr ist als die gemeinsame Jahresproduktion der beiden AKW Beznau I und Beznau II.
  • Verbesserter Schutz der Biotope von nationaler Bedeutung (Art 14 Energiegesetz); In Biotopen von nationaler Bedeutung (ausgewählte Moore, Auengebiete, Amphibienlaichgebiete oder Trockenwiesen) sind neue Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien künftig von Gesetzes wegen ausgeschlossen. Der Ausbau erneuerbarer Energien lässt sich auch bewerkstelligen ohne diese Gebiete zu beinträchtigen und der Stellenwert dieser Naturperlen wird im Energiegesetz adäquat abgebildet.
  • Neue PWs und Lieferwagen mit weniger CO2 -Emissionen (Art. 10 CO2-Gesetz); Die Autoimporteure müssen die CO 2-Emissionen von neuen Personenwagen in den nächsten 5 Jahren auf durchschnittlich 95 g CO2/km reduzieren. Damit übernimmt die Schweiz die Regelung, die in der EU bereits gilt. Neu wird für Lieferwagen und leichte Sattelschlepper ein solcher Durchschnittswert definiert. Diese Massnahme ist zur Erreichung der schweizerischen Klimaziele von erheblicher Bedeutung.
  • Höhere Ziele beim Stromsparen und der Stromeffizienz (Art. 3 Energiegesetz); Das Stromsparen und Effizienz sind wichtige Pfeiler einer nachhaltigen Energieversorgung. Im aktuell gültigen Gesetz soll bis 2035 lediglich für die privaten Haushalte eine Stabilisierung des Stromerbrauchs gegenüber 2009 erreicht werden. Die Energiestrategie senkt hingegen den Gesamtstromverbrauch um 16% resp. 43% per 2020 bzw. per 2035. Der Stromverbrauch pro Kopf sinkt um 3% per 2020 bzw. per 2035 um 13%.
  • Schutz für die letzten natürlichen kleinen Fliessgewässer (Art. 19 Energiegesetz); Die Umweltschutzorganisationen sehen in der Wasserkraft das Rückgrat der Energiewende. Gleichwohl begrüssen sie, dass neue Kleinwasserkraftanlagen künftig erst ab einem Leistungsschwellenwert von 1MW staatliche Förderung erfahren. Dadurch wird verhindert, dass mit öffentlichen Geldern die letzten noch natürlichen kleinen Bäche und damit noch intakten Gewässerräume beeinträchtigt werden; wohlbemerkt für einen im Verhältnis zum entstehenden Schaden geringen Beitrag an die Stromversorgung.
  • Investitionsbeiträge für den Ausbau von Photovoltaik und Wasserkraft (Art. 28 Energiegesetz); Für den Zu- und den Ausbau von Photovoltaikanlagen sowie die Erneuerung und Erweiterung bestehender Kleinwasserkraftwerke als auch für den Bau von neuen grösseren Wasserkraftwerken ab 10 MW Leistung sind im neuen Energiegesetz Investitionsbeiträge möglich. Bislang beschränkten sich die Investitionsbeiträge auf neue PV-Anlagen der Kategorie unter 30kW. Durch diese Ausweitung kann der Ausbau der Erneuerbaren vorangetrieben werden.
  • Kantonale Richtpläne bezeichnen für die Produktion von Elektrizität aus erneuerbaren Energien geeignete Gebiete und legen Gewässerstrecken und Standorte für Wasser- und Windkraft fest und (Art. 6 Raumplanungsgesetz und Art. 13 Energiegesetz); Im jetzigen Energie- bzw. Raumplanungsgesetz gibt es keine solche Regelung. Diese Neuerung erleichtert die Planung und Prüfung neuer Anlagen und befördert den Ausbau der erneuerbaren Energien.

 

Bittere Pillen oder wo die Umweltorganisationen nicht zufrieden sind:

  • Keine zusätzlichen Sicherheitsanforderungen für alternde AKW (Art. 25a Kernenergiegesetz). Zwar wird der Neubau von AKW gesetzlich verboten, die bestehenden AKW laufen aber länger als bei ihrem Bau geplant. Alternde AKW haben höhere Aus- und Unfallrisiken, denen das Parlament mit einer verschärften Kernenergiegesetzgebung (Langzeitbetriebskonzept für AKW über 40 Betriebsjahre) hätte begegnen können.
  • Keine Laufzeitbefristung für Schweizer Altreaktoren (Art. 106a, Kernenergiegesetz). In der Schweiz stehen drei der ältesten AKW der Welt. Sie sind unsicher und unrentabel. Mit der Energiestrategie 2050 wird ein Zubau der Erneuerbaren bis 2021 geplant, der die Stromproduktion der AKW Mühleberg, Beznau I und II ersetzen wird. Eine Laufzeitbefristung zumindest der 3 ältesten AKW hätte auf die Versorgungssicherheit keinen Einfluss und wäre ein Gewinn für die Sicherheit.
    • Weil bei diesen beiden Punkten keine Verbesserungen erreicht wurden, wird die Atomausstiegsinitiative zur Abstimmung gebracht.
  • Unnötige Verzögerung der Energiewende durch Stopp bei der Einspeisevergütung (Art 39a Energiegesetz); Die Parlamentsmehrheit hat mit der sogenannten Sunset-Klausel eine Befristung der Förderung von erneuerbaren Energien durchgesetzt. Ab dem sechsten Jahr nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes werden keine neuen Anlagen mehr ins Fördersystem aufgenommen, ferner werden ab 2031 keine Einmalvergütungen und Investitionsbeiträge mehr gesprochen. Dadurch wird der Zubau der Erneuerbaren unnötig behindert und die Produktion verteuert, weil dies zu Investitionsunsicherheit mit entsprechenden Risikoaufschlägen führt.
  • Unnötige Aufweichung des Schutzes von BLN-Gebieten (Art. 14 Energiegesetz); Die Energiestrategie spricht der Nutzung erneuerbarer Energien ein pauschales nationales Interesse zu und auch einzelne Anlagen sollen ab einer bestimmten Grösse von nationalem Interesse sein. Dies ist aus Sicht der Umweltschutzorganisationen eine unnötige Schwächung des Schutzes für Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung. Bereits heute können dort Anlagen gebaut werden, ausser solcher, die einen massiven Eingriff in das Schutzgebiet verursachen. Da über 80% der Landesfläche der Schweiz sind ausserhalb von BLN-Gebieten liegt, ist ein Ausbau der erneuerbaren Energiequellen möglich ohne diese Gebiete zu beeinträchtigen.

 

FAZIT:

Die ES 2050 ist ein Kompromiss, aber ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Sie verschafft der Schweiz gegenüber dem Szenario „Weiter wie bisher“ erhebliche Vorteile. Daher sagt die Umweltallianz entschieden Ja zur Energiestrategie 2050. Gegenüber dem, was ökologisch bzw. sicherheitstechnisch notwendig wäre (Atomausstieg) ist die ES 2050 unbefriedigend. Der Atomausstieg muss jetzt kommen. Die Umweltallianz unterstützt daher sowohl die Initiative für den geordneten Ausstieg aus der Atomenergie als auch die Energiestrategie 2050.

26. August 2016; Die Bilanz versteht sich vorbehältlich der Differenzbereinigung in der Herbstsession.

Quelle:
Umweltallianz
Link:
www.verkehrsclub.ch/...
Keywords:
Schweiz, Energiestrategie 2050
Windenergie Wiki:
Versorgungssicherheit, MW, Energiewende



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