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Länder- und Verbändeanhörung zum EEG und Windenergie-auf-See-Gesetz: AGOW sieht erheblichen Nachbesserungsbedarf
Am vergangenen Freitag (15. April 2016) hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) die Verbändeanhörung zur Novelle des EEG sowie des neu zu schaffenden Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) eingeleitet. Kernpunkt der Gesetzesnovelle ist die Umstellung der Förderung der erneuerbaren Energien von einer festen Einspeisevergütung auf Ausschreibungen, in denen nur die günstigsten Anbieter zum Zuge kommen.
Aus Sicht der Arbeitsgemeinschaft Offshore-Windenergie (AGOW) kann das Windenergie-auf-See-Gesetz die weitere Entwicklung der Offshore-Windenergie und den Bau neuer Offshore-Windparks ermöglichen; gleichzeitig lässt das Gesetz viele Chancen ungenutzt und muss an einigen Stellen nachgebessert werden.
- So verhindern der strenge Ausbaudeckel von 15 GW bis 2030 und die entsprechenden Ausschreibungsmengen von 730 MW jährlich (ab 2021) die vollständige Realisierung von Kostensenkungspotenzialen - Skaleneffekte und Innovationssprünge werden beschränkt.
- Mit einem Ausbaudeckel für erneuerbare Energien werden die international vorgetragenen Ansprüche der Bundesregierung an eine nachhaltige Klimapolitik konterkariert und die Klimaziele verfehlt. So macht Deutschland sich in der Klimapolitik unglaubwürdig.
- Voraussetzung für einen kontinuierlichen Ausbau der Offshore-Windenergie, für die Sicherung von Wertschöpfung, Arbeitsplätzen und Kostensenkungen ist vor allem der jährliche Zubau von Netzanschlusssystemen in Nord- und Ostsee. „Bundesregierung und Übertragungsnetzbetreiber müssen für den rechtzeitigen Anschluss der Offshore-Windparks Sorge tragen“, so Uwe Knickrehm, Geschäftsführer der AGOW. Dazu gehören vordringlich rechtzeitige Planungen und Auftragsvergaben.
- Nach dem WindSeeG soll in Zukunft die Betriebszulassung für Offshore-Windparks nach 20 Jahren auslaufen. Dabei sind die Windenergieanlagen schon heute für 25 Jahre zertifiziert, zukünftig wohl für noch längere Zeiträume. Diese willkürliche Beschränkung wird sich bei Ausschreibungen in den Geboten niederschlagen und logischerweise die Kilowattstunde teurer machen.
- Mehr als bedenklich erscheinen die Pläne zur Überführung von bestehenden Projekten in das neue System ohne finanzielle Kompensation. Für zweistellige Millionenbeträge für Vor-Investitionen wird so möglicherweise kein Euro Entschädigung gezahlt. Knickrehm warnt, dass „ein solches Vorgehen negative Auswirkungen auf das Vertrauen in den Wirtschafts- und Investitionsstandort Deutschland haben kann – und zwar weit über den Energiesektor hinaus.“ *
Die Verbändeanhörung läuft bis Donnerstag, 21. April. Das EEG einschließlich des Windenergie-auf-See-Gesetzes sollen vor der Sommerpause vom Bundestag verabschiedet werden.
- Quelle:
- AGOW
- Link:
- www.agow.eu/...
- Windenergie Wiki:
- Windpark, Offshore, MW, Ausschreibungen