Meldung von Sterr-Kölln & Partner mbB
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Unüberwindbare Finanzierungshürden?
Das französische Umweltgesetzbuch (Code de L’environement, L.511-1 und ff) knüpft die immissionsschutzrechtlichen Genehmigung (ICPE-Genehmigung) einer Anlage nicht nur an technische und rechtliche Voraussetzungen. Es verlangt vom Antragsteller u.a. auch einen Nachweis Für die Projektfinanzierung.
In seiner sog. „Hambrégie“-Entscheidung (n°384821) hat der oberste französische Gerichtshof am 22. Februar nun die ICPE-Genehmigung für ein Projekt widerrufen. Der Grund: Es sei nicht sichergestellt, dass der Ersteller über die erforderlichen Mittel zur Finanzierung aller Umweltschutzauflagen verfüge. Das Gericht betrachtete dabei die gesamte Betriebszeit der Anlage – bis zum evtl. Rückbau und der Renaturierung. Unverbindliche Finanzierungszusagen (note de principes de financement) und Entwicklungsprognosen (Hypothèses futures), so das Gericht, könnten eine verbindliche Finanzierungszusage der Bank nicht ersetzen.
Mögliche Folgen besonders für mittelständische Projektentwickler
Diese Entscheidung wirft für alle Projektfinanzierungen neue Fragen auf. In der Regel verfügt die Betreibergesellschaft zum Zeitpunkt der ICPE-Genehmigung noch nicht über eine technische und finanzielle Leistungsfähigkeit, die sich bis über das Ende der Betriebszeit erstreckt. Sollte das sog. Hambrégie-Urteil auf alle ICPE-Anlagen ausgedehnt werden, stünden besonders mittelständische Projektentwickler vor kaum überwindbaren Hürden.
Zum heutigen Zeitpunkt lässt sich noch nicht sagen, inwieweit das Urteil vom individuellen Sachverhalt geprägt ist (Höhe des Investitionsvolume, der Betriebskosten, Verschmutzungsrisiken etc.). Eine weitere gesetzliche oder gerichtliche Klarstellung bleibt abzuwarten. Alle, die ein EE-Projekt in Frankreich planen, sollten die weitere Entwicklung genau beobachten.
- Quelle:
- Sterr-Kölln & Partner
- Link:
- www.sterr-koelln.com/...