2024-11-22
http://w3.windmesse.de/windenergie/news/20212-vertreter-des-bwe-landesverbandes-schleswig-holstein-auf-dem-windgipfel-in-kiel

Meldung von Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE)

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Vertreter des BWE-Landesverbandes Schleswig-Holstein auf dem Windgipfel in Kiel

Am 4. November nahmen BWE-Landesvorstand Reinhard Christiansen und Nicole Knudsen, Leiterin der BWE-Landesgeschäftsstelle Schleswig-Holstein seitens des Verbandes am vierten Windgipfel des Ministerpräsidenten Torsten Albig teil.

Sie wollten sich über die derzeitige Vorgehensweise bei der Genehmigung von Windenergieanlagen austauschen.

Nach der Entscheidung des Oberveraltungsgerichtes Schleswig waren zwei von fünf Regionalplänen, in denen Eignungsgebiete für die Nutzung der Windenergie festgelegt werden, für ungültig erklärt worden. Die Landesregierung hatte daraufhin eine zweijährige Veränderungssperre  für die Errichtung von Windenergieanlagen verhängt und arbeitet seitdem mit der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen. Ein im Juni 2015 verabschiedeter Planungserlass bildet die Grundlage für neue Regionalpläne.

Die Karten aus dem Vorprüfungsprozess stehen im Internet unter www.schleswig-holstein.de/windkarten zur Verfügung. Wer aus den rund 4.800 gelb markierten Flecken (das sind vorläufig die ohne Tabubereich) ableiten möchte, dass auf den damit verbundenen rund 7 Prozent der Landesfläche theoretisch WEA gebaut werden können, der wird enttäuscht.

Zieht man von den 4.800 Einzelflächen die Kleinstflächen ab, auf denen theoretisch nur eine WEA stehen könnte, bleiben noch rund 1.700 Flächenstücke übrig. Diese „Suchräume“ werden in den kommenden Monaten einheitlich und unvoreingenommen auf die Abwägungskriterien hin bewertet. Was dann noch übrig bleibt, kann zurzeit niemand sagen. Die Kreise werden bei dem weiteren Abwägungsprozess einbezogen. Ziel der Landesregierung ist weiterhin eine 300 Prozentige Stromerzeugung bis zum Jahr 2025. Wie das erreicht wird, wenn Schleswig-Holstein  in diesem und in den kommenden Jahren keine 500 MW jährlich zubaut, ist unklar. Mit wie viel Prozent der Landesfläche das erreicht werden soll ist nicht definiert und wird auch vorsichtigerweise nicht mehr kommuniziert. Früher waren es einmal 2 Prozent.

Die anfängliche Euphorie („Wäschekörbe voller Ausnahmen“) ist zwischenzeitlich auch in der Landesregierung einer harten Ernüchterung gewichen. Ausnahmen werden nicht die Regel werden.

Da jede zugelassene WEA Einfluss auf die Interpretation der Kriterien in der weiteren Regionalplanung hat, können zurzeit nur sehr wenige Zulassungen erteilt werden. Der Ministerpräsident wiederholte sein Versprechen, dass mit zunehmendem Erkenntnisgewinn und weiterem Fortschreiten der Landesplanung auch immer mehr Ausnahmen erteilt werden. Das oberste Ziel ist die Rechtssicherheit, was durch das Verwaltungsgericht Schleswig ja bestätigt wurde. Der Bescheid wurde  an den BWE-Verteiler in Schleswig-Holstein versendet. 

Das sind die Fakten:

Von den 317 Anträgen, die sich vor der Neufassung des Gesetzes im Juni noch im Genehmigungsverfahren befanden, sind knapp 250 Fälle bearbeitet. Dabei wurden 32 Ausnahmen zugelassen, 40 weitere Fälle sind entscheidungsreif mit positiver Tendenz. 19 Fälle wurden zurückgezogen oder anderweitig erledigt. 46 Anlagen liegen in Tabuzonen und können daher nicht genehmigt werden. 110 Fälle sind zurückgestellt, das heißt, es muss die weitere Regionalplanung abgewartet werden. Seit Inkrafttreten des Moratoriums haben 15 der beantragten Anlagen auch bereits einen Genehmigungsbescheid erhalten und dürfen nun errichtet werden. Seit der Neufassung des Landesplanungsgesetzes im Juni sind bislang 172 Neuanträge hinzugekommen. Die bisherige Prüfung hat ergeben, dass 18 davon in Tabuzonen liegen. Bei 65 erscheint eine Ausnahme möglich, davon wurden bereits in zwei Fällen die Prüfungen abgeschlossen und Ausnahmen zugelassen. Bei 14 ist die Erhebung konkreter Fachbelange erforderlich und bei 75 ist bereits jetzt klar, dass die Regionalplanung abgewartet werden muss.

So ist die Vorgehensweise:

Wie in den versendeten Newslettern beschrieben, schickt das LLUR die Anfragen an die Landesplanung, die prüft, ob ein Tabu – oder Abwägungskriterium berührt wird oder nicht. Bei einem „Nein“ ist eine Ausnahme möglich. Bei einem „Jein“ kann der Antrag zurückgestellt werden. Da nur 0,2 Prozent der Suchräume in ganz Schleswig-Holstein von keinem Abwägungskriterium betroffen sind, wird ein Großteil der Anträge zurückgestellt. Die meisten Gebiete sind von bis zu acht Abwägungskriterien gleichzeitig betroffen. Aber: Kein Investor muss diese Anträge noch mal stellen, es sind lediglich „stecken gebliebene Verfahren“, die später wieder aufgegriffen werden. Für einen „Schnellcheck“ ist es ebenfalls möglich, an die Landesplanung eine Voranfrage zu stellen, zum Beispiel unter Nennung eines Flurstückes. Sehr unverbindlich bekommt man dann die Auskunft, ob ein Tabubereich betroffen ist oder nicht. Diese Voranfragen ersetzt aber nicht das reguläre Ausnahmeverfahren. Das heißt, dass der Antrag dann eventuell zweimal in die Landesplanung geht. Gleichwohl gilt: Anträge können / sollen gestellt werden, vielleicht werden sie zurückgestellt und im weiteren Verlauf vertiefend geprüft.

Ein Indiz für eine eventuelle „Eignung Neu“ ist das alte Eignungsgebiet. Aber das ist nur ein erster vorsichtiger Hinweis und kein Garant für eine Ausnahme.

Charakteristischer Landschaftsraum:

Mit der Erstellung einer Untersuchung wurde ein Stralsunder Büro beauftragt. Ein Entwurf soll bis Anfang Dezember vorliegen, ab Januar werden die charkteristischen Landschaftsräume dann in die Karten eingearbeitet.

Repowering:

Eine „lex specialis“ für Repowering wird es nicht geben. Repowering-WEA werden genauso behandelt wie Neuanlagen und müssen die gleichen neuen Kriterien einhalten. Unabhängig davon, ob der Bürger zum Beispiel auch mit geringeren Abständen leben möchte, unabhängig davon, ob der Standort bereits 20 Jahre lang umfangreich untersucht wurde: All dieses hat keinen Einfluss. Der Landesregierung ist bewusst, dass eine große Anzahl der WEA nicht in einem der neuen Vorranggebiete stehen. Sie haben zwar Bestandsschutz, können aber nicht repowert werden. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf ein Repowering, kein „Ewigkeitsrecht“. Eine Idee für solche Fälle ist, für die Repoweringmühlen sogenannte Reservate zu schaffen. Die können dann nur fürs Repowering sein oder auch in einem Gebiet mit Altanlagen. Dass dies keine Option für Bürgerwindparks darstellt, ist der Landesregierung bekannt. Das Argument, dass auf Altflächen 20 Jahre lang beeinträchtigungsfrei Windenergie geerntet wurde, auch mit geringeren Abständen, findet im Weiteren keine Berücksichtigung. An den Abständen will die Landesregierung vorerst auch nicht rütteln. Das hat die Forderung von Gegenwind nach 10H gestern auch etwas ausgebremst. Was allerdings stutzig machte war der Nebensatz des MP, dass „man offen in die Abstands-Debatte geht“.

Wie geht’s weiter:

Ende November wird die Landesplanung personell durch externe Mitarbeiter  verstärkt. Im ersten Quartal 2016 sind mehrere regionale Informationsveranstaltungen geplant, über die die BWE-Geschäftsstelle die Mitglieder auf dem Laufenden halten wird. Hier schon mal der erste Termin: die landesweite Auftaktveranstaltung Wind findet statt am 12. Januar 2016. Mitte 2016 soll ein erster Planungsentwurf vorliegen.

Quelle:
BWE
Email:
info@wind-energie.de
Link:
www-wind-energie.de/...
Windenergie Wiki:
WEA, Repowering, REpower, MW, BWE



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