Meldung von Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
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Bayerns Energiedialog geht vor Gericht weiter – Chancen der Energiewende noch ungenutzt
Der Bundesverband WindEnergie, Landesverband Bayern (BWE-Bayern), hat heute in München sein Resümee zum Ausgang des bayerischen Energiedialogs vorgelegt und juristische Konsequenzen angekündigt.
„Wir sind enttäuscht, dass der Energiedialog nicht zu einer Wiederbelebung der Energiewende in Bayern geführt hat“, führte Raimund Kamm, stellvertretender Landesvorstand des BWE-Bayern, aus. Stattdessen würden jetzt nach dem unseligen 10H-Gesetz weitere Rückschritte durch Blockaden beim Netzumbau und Subventionen für fossile Kraftwerke drohen. Statt den 2011 mit ‚Energie innovativ‘ eingeschlagenen Weg in die Erneuerbare Energiewelt fortzusetzen, plane die Staatsregierung ein Zurück in die fossile und nukleare Stromwelt. „Dies schadet der Umwelt, der Wirtschaft und somit den Menschen. Dabei könnte die Windbranche für weniger als 9 ct/kWh vor Ort ein Drittel des in Bayern benötigten Stroms liefern“, so Kamm. Er kündigte zugleich an, dass der Verband nun zur Unterstützung der Popularklage gegen die 10H-Regelung offiziell der Klagegemeinschaft „Pro Windkraft“ beitritt.
Wie der BWE erläuterte, sei der gute Zubau in Bayern im Jahr 2014 mit 154 Windkraftanlagen und einer Leistung von 410 Megawatt der sichtbare Beweis, dass die preiswerte Windenergie dank effizienter Binnenlandanlagen sich auch im Freistaat rechne. Aufgrund der vor der 10H-Gesetzgebung erteilten Genehmigungen geht der BWE auch für 2015 von einem Zubau von ca. 300 MW aus. Ab 2016 drohe aber ein jähes Ende des Ausbaus. Spätestens dann würde sich Bayern ohne einen weiteren nennenswerten Zubau von Erneuerbarer Kraftwerksleistung gänzlich aus der Energiewende verabschieden. Schon jetzt ist der Zubau bei Fotovoltaik und Biomasse zum Erliegen gekommen und nennenswerte Ausbaupotenziale bei Wasserkraft oder Geothermie sind kaum vorhanden.
„Die sture Haltung der Staatsregierung gefährdet die Energiewende in Deutschland und die Stromversorgung in Bayern“, warnte Hans-Josef Fell, Kläger und Sprecher der Initiative „Pro Windkraft“. „Das 10h-Gesetz ist hierfür nur ein exemplarisches Beispiel. Deshalb haben wir uns sehr früh entschlossen gegen dieses Gesetz zu klagen. Es hebelt die Ziele Bayerns und der Bundesregierung für die Energiewende aus. Wer wie die bayerische Staatsregierung den Ausbau der Erneuerbaren Energien so massiv drosselt und gleichzeitig keine neuen Leitungen will, kann nur eine erneute Laufzeitverlängerung der Atomenergie im Hinterkopf haben, denn so lässt sich der Atomstrom bis 2022 nicht ersetzen.“
Rechtsanwalt Dr. Helmut Loibl, der die Klagegemeinschaft juristisch vertritt, informierte über den aktuellen Stand des Verfahrens. „Wir sehen gute Chancen, dass unsere Klage vor dem bayerischen Verfassungsgerichtshof erfolgreich ist“, so der Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Eine vorausschauende Landespolitik müsse dies erkennen, statt auf ein Urteil zu warten. „Stattdessen wird derzeit in Kauf genommen, dass seit Geltung der 10 H-Regelung letztlich keine neuen Windenergieanlagen mehr beantragt oder genehmigt werden und damit ein faktischer Ausbaustopp vorliegt.“ Deshalb hofft Loibl, dass möglichst noch in 2015 eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes ergeht, da, so der Rechtsanwalt, „jeder Tag ein verlorener Tag für die Windenergienutzung in Bayern“ sei.
„Wir wünschen uns eine Rückkehr der Staatsregierung zum Energiekonzept‚ Energie innovativ‘“, betonten Raimund Kamm und Hans-Josef Fell abschließend gemeinsam. Für Bayern könne die Energiewende nach wie vor zu einer Erfolgsgeschichte werden. „Dafür muss jetzt umgesteuert werden, denn sonst laufen wir Gefahr, am Ende mit einem massiven Standortnachteil dazustehen.“
- Quelle:
- BWE Bayern
- Email:
- info@wind-energie.de
- Link:
- www.wind-energie.de/...
- Windenergie Wiki:
- MW, Megawatt, Energiewende, BWE, 10H-Regelung