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Europäische Kommission genehmigt litauische Regelung zur Förderung von Offshore-Windparks
Die Regelung wurde im Rahmen des Vorübergehenden Gemeinschaftsrahmens für staatliche Beihilfen in Krisen- und Übergangssituationen genehmigt, um Maßnahmen in Sektoren zu unterstützen, die für die Beschleunigung des grünen Übergangs und die Verringerung der Abhängigkeit von Brennstoffen von zentraler Bedeutung sind.
Die litauische Maßnahme steht Unternehmen, die sowohl in Litauen als auch in anderen Mitgliedstaaten tätig sind, zur Teilnahme an einer Ausschreibung für die Genehmigung zur Entwicklung und zum Betrieb eines neuen Offshore-Windparks offen. Das Projekt, das im Rahmen der Regelung gefördert werden soll, wird in einem Ausschreibungsverfahren für ein bestimmtes Gebiet in der Ostsee mit einer Kapazität von 700 MW ausgewählt.
Im Rahmen dieser Maßnahme wird die Beihilfe in Form einer variablen Prämie im Rahmen eines zweiseitigen Differenzkontrakts (CfD) mit einer Laufzeit von 15 Jahren gewährt, die durch den Vergleich eines Referenzpreises, der im Angebot des Begünstigten festgelegt wird, und des Marktpreises für Strom berechnet wird.
Der Begünstigte hat Anspruch auf eine Beihilfe in Höhe der Differenz zwischen dem Basispreis und den Marktpreisen für Strom, sobald der Marktpreis unter dem Basispreis liegt. Der Begünstigte muss jedoch die Differenz zwischen den beiden Preisen an den Staat zahlen, sobald der Marktpreis über dem Basispreis liegt.
- Quelle:
- Europäische Kommission
- Autor:
- Windmesse Redaktion
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- presse@windmesse.de
- Keywords:
- Europäische Kommission, Litauen, offshore, Windpark, Förderung, Regelung, genehmigung, Mitgliedsstaaten, Ausschreibung
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