Meldung von Landesverband Erneuerbare Energien NRW e.V.
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NRW braucht mehr schwimmende Solarparks
Eines von Nordrhein-Westfalens innovativsten grünen Kraftwerken feiert sein einjähriges Betriebsjubiläum: Vor rund einem Jahr haben die Quarzwerke auf dem Schmaloer See in Haltern (vor Ort besser bekannt als: Silbersee III) ihr erstes schwimmendes Solarkraftwerk in Betrieb genommen. Mit einer Leistung von gut 3,1 Megawatt ist dieses sogenannte Floating-PV-Projekt bundesweit nach wie vor das größte seiner Art.
„Wir konnten seit Inbetriebnahme bereits rund 2,7 Mio. Kilowattstunden Strom produzieren und damit etwa 1.000 Tonnen Kohlendioxid einsparen. Mit dem Strom, der hier am Wochenende als Überschuss zur Verfügung steht, konnten wir in diesem Jahr durchschnittlich 225 Halterner Haushalte mit grünem Strom versorgen“, bilanziert Daniel Duric, der das Werk Haltern des Familienunternehmens leitet.
Die Quarzwerke sind für ihr Pionierprojekt im vergangenen Jahr von Eurosolar mit dem Deutschen Solarpreis geehrt worden. „Darauf sind wir sehr stolz“, sagt Duric, „Für uns ist das eine Erfolgsgeschichte, auf der wir uns aber nicht ausruhen werden. Im Gegenteil, wir überlegen, unsere schwimmende Anlagenkapazität weiter auszubauen oder eine neue, größere PV-Anlage zu errichten.“
Und zwar nicht nur in Haltern. „Auch an anderen Standorten unserer Unternehmensgruppe in Bayern, Österreich und Bulgarien haben wir bereits weitere Solaranlagen Anlagen errichtet oder stehen in der abschließenden Planung“, betont Werkleiter Duric. Eines der neuesten Projekte entsteht in Nordrhein-Westfalen. Am Unternehmenssitz in Frechen entsteht eine solare Freiflächenanlage mit 6,5 Megawatt Leistung, sprich die doppelte Leistung im Vergleich zu Haltern.
Die Quarzwerke wollen neben der Solarenergie in weitere erneuerbare Energieträger investieren: "Auch die Investition in eine Windenergieanlage am Standort Haltern wird von uns vorbereitet und könnte unseren Weg in eine CO2 neutrale Zukunft unterstützen. In diesem Punkt sind wir jedoch abhängig von der derzeitigen Genehmigungslage, deren Praxis aus unserer Sicht allerdings einige Fragen aufwirft“, kündigt Duric an.
Dass die Quarzwerke den „Silbersee III“ für ihr erstes schwimmendes Solarkraftwerk nutzen, ist für Dr. Peter Asmuth der richtige Schritt: „Damit die Bundesregierung ihr Ziel, die installierte Solarleistung bis 2030 auf rund 215.000 Megawatt im Vergleich zu heute etwa verdreifachen kann, brauchen wir ganz viele Flächen“, sagt der Landesvorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Solarenergie NRW. Floating-, Agri- oder Parkplatz-PV zählten zu den „innovativen Anwendungsformen für die Solarenergie“, die einen nennenswerten Beitrag zum Erreichen des solaren Ausbauziels leisten können.
Zudem hilft die Nutzung von Bagger- und Kiesseen sowie anderen künstlichen Gewässern den „Konkurrenzdruck“ beispielsweise auf Ackerflächen zu entlasten. Peter Asmuth: „Es macht einfach großen Sinn, bislang ungenutzte Seeflächen gezielt für die Solarenergie zu nutzen.“ Beim Ausbau der Floating-PV gibt es für die DGS NRW nach wie vor ein oberstes Gebot: „Natur- und Badeseen sind für solche Projekte tabu.“
Als „Leuchtturmprojekt für die NRW-Solarbranche“ bewertet Christian Mildenberger, Geschäftsführer des Landesverbandes Erneuerbare Energien NRW (LEE NW), den schwimmenden Solarpark auf dem Haltener Silbersee, „damit die Landesregierung ihr Ausbauziel von jährlich mindestens 2.000 Megawatt schafft, brauchen wir schnell weitere solcher innovativen Vorhaben.“
Notwendig dafür ist nach Einschätzung des LEE NRW eine Intervention der Landesregierung bei der Bundesregierung: „Die erst im vergangenen Jahr mit dem Osterpaket beschlossenen neuen Rahmenbedingungen haben hierzulande den Aufschwung der Floating-PV ziemlich ausgebremst“, beklagt Mildenberger. Und zwar sind Auflagen aus dem Wasserhaushaltsgesetz mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz kombiniert worden. Danach dürfen nur 15 Prozent der Gewässerfläche von Floating-PV-Anlagen bedeckt sein, die wiederum mindestens 40 Meter Abstand zum Ufer müssen. Christian Mildenberger: „Das schränkt das Volumen und die Leistung schwimmender Solarparks in einem Maße ein, dass sich viele Projekte wirtschaftlich nicht rechnen.“
Der LEE NRW fordert deshalb:
- Die Bundesregierung sollte schnellstens alle pauschalen Vorschriften und unverhältnismäßigen Flächenbegrenzungen für Floating-PV-Anlagen im Wasserhaushaltsgesetz streichen. Stattdessen sollten Vorgaben für die schwimmenden Solaranlagen über Bebauungspläne festgelegt werden. Konkrete Abstände zu Ufern und Bedeckung eines Gewässers könnten sich so an den realen Bedingungen der Gewässer vor Ort orientieren.
- Mit dem EEG 2023 müssen Agri-, Floating- und Parkplatz-PV-Anlagen mit einer Leistung von mehr als 1 MW an den klassischen Freiflächen-Ausschreibungen teilnehmen, um einen EEG-Zuschlag zu erhalten. Diese innovativen, derzeit noch teureren Marktsegmente sollten jedoch in einem eigenen Auktionstopf mit einem jährlich steigenden Auktionsvolumen und nicht im Wettbewerb zu klassischen Solarparks ausgeschrieben werden.
Eine Chance für diese notwendigen Änderungen bietet der von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck Anfang März vorgestellte Entwurf einer Photovoltaik-Strategie der Bundesregierung. In dem Papier heißt es, dass die Bedingungen für schwimmende PV-Anlagen erleichtert werden sollen. Wörtlich: „Hier ist ein maßvolles Nachjustieren der Anforderungen aus dem Wasserhaushaltsgesetz […] notwendig.“
Noch sei unklar, betont LEE NRW-Geschäftsführer Mildenberger was „maßvolles Nachjustieren“ konkret heißt: „Die Bundesregierung wäre gut beraten, die Potenziale der Floating-PV nicht zu schmälern und damit gleichzeitig auch den Solarausbau in NRW einzuschränken.“
- Quelle:
- LEE NRW
- Autor:
- Pressestelle
- Link:
- www.lee-nrw.de/...
- Keywords:
- LEE NRW, Nordrhein Westfalen, Landesregierung, Bundesregierung, floating, Solarpark, PV Anlage, innovativ, Ausbau, Energiewende
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