Meldung von Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
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BSH stellt Flächen für beschleunigten Offshore-Ausbau vor
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat heute mit rund 170 Teilnehmerinnen und Teilnehmern von Behörden, Unternehmen, Verbänden und Forschungseinrichtungen den Vorentwurf des Flächenentwicklungsplans und den Untersuchungsrahmen für die strategische Umweltprüfung erörtert. Der Vorentwurf schlägt vor dem Hintergrund der Ziele des Koalitionsvertrags für einen beschleunigten Ausbau der Offshore-Windenergie zusätzliche Flächen für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen auf See vor. Durch eine Erhöhung der Leistung pro Fläche und die Anpassung von Flächenzuschnitten ist es zudem gelungen, eine Steigerung der Windenergieleistung auf bereits eingeplanten Flächen zu erreichen.
Die bisherigen Planungen gehen von einer installierten Leistung in den küstennahen Zonen 1 und 2 von 14,5 GW aus. Der jetzt vorgelegte Vorentwurf schlägt in den küstenfernen Zonen 3 bis 5 Flächen für die Installation von Windenergieanlagen mit einer Leistung von weiteren 43 GW vor.
Mit den durchgeführten Verfahrensschritten bereitet das BSH die Umsetzung der angekündigten Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes vor. Auf der Grundlage der erörterten Flächen arbeitet das BSH die Planung nun weiter aus. Der ausgearbeitete Entwurf wird die konkreten Schritte zum Erreichen der Ausbauziele aufzeigen.
So muss der Anschluss der Flächen an das landseitige Übertragungsnetz gegenüber den bisherigen Planungen deutlich beschleunigt werden. Im Rahmen des Anhörungstermins wurden diese Schritte daher auch mit den für die Herstellung der Netzanbindung verantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber besprochen. Das BSH wird nun gemeinsam mit der für die Planung des Netzausbaus zuständigen Bundesnetzagentur zügig konkrete Vorschläge für die Umsetzung vorlegen.
Diese Vorschläge werden dann in dem Entwurf zur Fortschreibung des Flächenentwicklungsplans umgesetzt. Dieser soll noch im ersten Halbjahr 2022 veröffentlicht werden. Die Behörden und die Öffentlichkeit werden in jedem Verfahrensschritt eingebunden und aufgerufen, zu den vorgeschlagenen Maßnahmen Stellung zu nehmen.
Der Flächenentwicklungsplan des BSH ist das zentrale Planungsinstrument für die Nutzung der Windenergie auf See. Er legt für die Jahre ab 2026 Flächen fest, auf denen künftig Offshore-Windparks errichtet werden sollen. Das BSH bestimmt zugleich, wie und wann diese Flächen an das landseitige Stromnetz angebunden werden. Die Flächen befinden sich in der ausschließlichen Wirtschaftszone der Nord- und Ostsee. Die im Planungsverfahren durchzuführende Strategischen Umweltprüfung ermittelt, beschreibt und bewertet, welche möglichen Auswirkungen die Durchführung des Plans auf die Meeresumwelt hat.
Der Vorentwurf des Flächenentwicklungsplans ist unter diesem Link einsehbar:
- Quelle:
- BSH
- Autor:
- Pressestelle
- Link:
- www.bsh.de/...
- Keywords:
- BSH, offshore, Deutschland, AWZ, Windpark, Ausbau, Energiewende, Flächenentwicklungsplan, Behörde, Betrieb, Windenergieanlage, Nordsee, Ostsee
- Windenergie Wiki:
- Bundesnetzagentur