Das Arbeiten als zentrale maritime Behörde Deutschlands in Zeiten von Corona, neue Entwicklungen in der Überwachung von Schiffsemissionen, beschleunigter Ausbau der Offshore-Windenergie bis 2030, die Übernahme des neuen Vermessungs-, Wracksuch- und Forschungsschiffes ATAIR sowie Fortschritte bei der automatischen Meeresdatenerhebung waren nur einige der Themen, die das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) im Jahr 2020 beschäftigten.
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat erstmalig nach Schaffung des wettbewerbsrechtlichen Ausschreibungsrahmens am 07.12.2020 einen Planfeststellungsbeschluss für einen Offshore-Windpark im sogenannten „Übergangssystem“ erlassen.
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat am 15. Dezember 2020 die Erste Verordnung zur Umsetzung des Windenergie-auf-See-Gesetzes erlassen und damit die Eignung der Flächen N-3.7, N-3.8 und O-1.3 in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) für die Nutzung durch Windenergie festgestellt. Die Erste Windenergie-auf-See-Verordnung (1. WindSeeV) wird heute im Bundesgesetzblatt verkündet.
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat den Flächenentwicklungsplan 2020 und die Umweltberichte im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung veröffentlicht. In der Fortschreibung hatten Behörden und die Öffentlichkeit in insgesamt zwei Konsultationsrunden die Möglichkeit, sich in das Verfahren einzubringen und Stellung zu den Entwürfen zu nehmen.
Nach Erlass des Planfeststellungsbeschlusses und Freigabe der bauvorbereitenden Maßnahmen können nun die ersten Offshore-Arbeiten für das Vorhaben „Ostwind 2“ in der Ostsee beginnen.
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