EU-Kommission schafft Ausschreibungszwang für Bürgerenergien ab
Kleine und mittlere Unternehmen, sowie Energiegemeinschaften werden danach vom Ausschreibungszwang befreit, wenn die deutsche Regierung dies zügig in nationales Recht umsetzt. Für Freiflächensolaranlagen und Wasserkraft gilt dies bis zu einer Schwelle von 6 MW, für Solardachanlagen bis 1 MW und für Windkraft sogar bis 18 MW. Damit wird eine der wichtigsten Hürden für den Ausbau der Erneuerbaren Energien deutlich entschärft.
Bürgerliche Investitionen von Privatleuten, Landwirten, Energiegemeinschaften, kleine und mittlere Unternehmen waren in Deutschland und anderen Ländern mit über 80 % aller Investitionen in Erneuerbare Energien die wesentliche Kraft für deren Ausbau. Energiekonzerne und große Finanzstrukturen hatten kaum Investitionen in Erneuerbare getätigt.
Mit der Umstellung auf Ausschreibungen wurden diese bürgerlichen Investitionen aber im letzten Jahrzehnt weitgehend erstickt, nicht nur in Deutschland, sondern auch in vielen anderen Ländern. In einer Studie im Auftrag der Energy Watch Group (EWG) wurden die negativen Effekte der Umstellung auf Ausschreibung statt fester Einspeisevergütung eindrücklich nachgewiesen.
Diese Studie war ein wesentlicher Augenöffner für die verheerenden Auswirkungen, der von der Politik in Deutschland und anderen Ländern forcierten Umstellung auf Ausschreibungen, statt fester Einspeisevergütung, wie sie erfolgreich im EEG 2000 eingeführt wurde. Diese Umstellung auf Ausschreibungen in den EU Nationalstaaten wurden insbesondere aufgrund der bestehenden Umweltbeihilfe Leitlinien der EU-Kommission vorangetrieben.
In Deutschland hatte dies zu einem massiven Einbruch beim PV Ausbau von Freiflächen und großen Dachanlagen geführt – genauso bei Biogasanlagen und insbesondere ab 2018 bei Windkraftanlagen. Erst im letzten Jahr wurde in der EEG-Novelle die Ausschreibungspflicht für Solare Dachanlagen sogar auf 300 kW gedrückt, was sehr schnell zu einem Einbruch in diesem Segment führte.
Wie stark der Einbruch infolge der Ausschreibungen, aber auch infolge von überzogenen Abstandsregeln und Umweltauflagen bei Windkraftanlagen anhält, hat gerade der SWR in einer Analyse ermittelt. Auf Betreiben insbesondere von EREF mit ihrem Direktor Dr. Dörte Fouquet, die auch einen Analysebeitrag zu der oben erwähnten Studie an die EWG beisteuerte, konnte nun der Durchbruch in den neuen Umweltbeihilfe erzielt werden.
Sobald die neue deutsche Regierung diesen neuen Umweltbeihilferahmen in nationales Recht umgesetzt hat, werden wie bis etwa 2015 schon, nun erneut Tausende neue Energiegemeinschaften als Genossenschaften oder in anderen Rechtsformen gute Grundlagen haben, den bürgerlichen Ausbau der Erneuerbare Energien stark voranzutreiben.
Dies macht Hoffnung, dass nun in der ganzen EU die alles entscheidende Kraft des bürgerlichen dezentralen Engagements wieder starke Fahrt aufnehmen kann. Sie werden nicht nur mit der Motivation für Klimaschutz angetrieben werden, sondern auch für völlige Unabhängigkeit im Strom-, Wärme- und Mobilitätsbereich von den rasant steigenden Preisen für Erdgas, Erdöl, Kohle und Atomstrom.
Gleichwohl hat der neue EU-Umweltbeihilferahmen nicht nur positive Seiten. Leider bietet er auch für sogenannte Low Carbon Investitionen neue Anreize. Dazu gehören solche Klimaschutzscheinlösungen wie Carbon Capture Storage (CCS) oder für Wasserstoff aus Erdgas oder Atomkraft.
Doch wenn die bürgerlichen Investitionen nun befreit vom Joch des Ausschreibungszwangs wieder so stark an Fahrt aufnehmen, wie im vorletzten Jahrzehnt, dann werden auch viele vom EU-Beihilferahmen erlaubten Subventionen für fossile und atomare Investitionen ins Leere laufen. Sie werden gegen die Konkurrenz der inzwischen unschlagbar billig gewordenen Erneuerbaren Energien einfach nicht mehr mithalten können, selbst wenn sie noch nach EU-Recht erlaubte Subventionen erhalten würden.
Jetzt gilt es landauf und landab wieder tausende Energiegemeinschaften zu gründen, mit dem Ziel die Stromversorgung, die örtliche Wärmeversorgung und die E-Mobilität selbst mit Erneuerbaren Energien in die Hand zu nehmen und sich so von der Abhängigkeit russischen Erdgases oder saudischem Erdöl zu befreien.
Die deutsche Regierung sollte dann gleich im Frühjahr die neuen EU-Umweltbeihilferichtlinien in nationales Recht umsetzen und den Ausschreibungszwang für Solar und Wasserkraft unter 6 MW sowie 18 MW für Windkraft abschaffen. Stattdessen braucht es wieder feste Einspeisevergütungen oder eine gleitende Marktprämie und für die Versorgungssicherheit auch eine neu zu schaffende Kombikraftwerksvergütung. Dann kann das Ziel von 100% Erneuerbare Energien bis 2030 tatsächlich erreicht werden.
- Quelle:
- Hans Josef Fell
- Autor:
- Pressestelle
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- Keywords:
- Hans Josef Fell EU Kommission, EREF, Bürgerenergie, MW, Windkraft, Solar, Investition, Ausschreibung, Nationalstaat, EEG
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