Meldung von Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
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Zuschläge Wind an Land jetzt veröffentlichen – Zweifel an Praxistauglichkeit der Ausschreibung für Bestandsanlagen waren groß
„Die beihilferechtliche Genehmigung des EEG2021 steht seit Monaten aus. Die fehlende Zustimmung der Europäischen Kommission sorgt für massive Probleme für die Projektträger und blockiert den Zubau des laufenden Jahres. Wir hatten uns gewünscht, dass die Bundesregierung mit größerer Sichtbarkeit für die Genehmigung ihres eigenen Gesetzes kämpft. Dass sich das Bundeswirtschaftsministerium nun offenbar zu einem stillen kosmetischen Schritt entschieden hat, passt in das bisherige Agieren des Ministeriums“, kritisierte Hermann Albers, Präsident Bundesverband WindEnergie.
„Die im Dezember in den EEG Entwurf aufgenommene Ankündigung von Ausschreibungen kam spät und war zugleich durch viele Restriktionen belegt. Geringe Ausschreibungsmengen und schon damals als offensichtlich dicht am Marktwert zu bezeichnende Höchstwerte sind hier zu nennen. Auch die für 2021 zugesagte Anschlussförderung, die einen Zuschlag von 1 Cent/kWh bis 30.6. auf den Marktwert verspricht, der dann über 0,5 auf 0,25 Cent/kWh im 4. Quartal abschmilzt, kam zu einem Zeitpunkt zu welchem viele Akteure bereits zum Abschluss von Kontrakte gezwungen waren.
Die Erlössituation der aus dem EEG ausscheidenden Anlagen stellt sich insgesamt als sehr heterogen dar. Der tatsächlichen Erlös nach dem Marktwert Wind liegt regelmäßig unter dem Börsenwert. In den Kontrakten wird ein Jahresmarktwert zugrunde gelegt, der die Monatswerte oft unterschreitet. Ob und vor allem bis wann bei der aktuellen Erlössituation von in der Regel unterhalb von 3,5 Cent/kWh ein wirtschaftlicher Weiterbetrieb möglich ist, wird sich erst in den nächsten Jahren zeigen. Nach wie vor besteht die Sorge, dass wichtige Kapazitäten zu schnell aus dem Markt fallen und nicht durch Neubau ausgeglichen werden. Dies gefährdet die Ziele der Energiewende und die Klimaschutz. Der Rückbau im ersten Quartal ist jedenfalls in keiner Weise geeignet um eine Bewertung zu treffen.
Da es jetzt offenbar eine Verständigung mit Brüssel gibt, braucht es jetzt die sofortige Veröffentlichung der Zuschläge aus den Ausschreibungen am 1. Februar. Die Projektträger brauchen Klarheit, um Lieferverträge und Finanzierungen nicht zu gefährden“, forderte Hermann Albers.
- Quelle:
- BWE
- Autor:
- Pressestelle
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- www.wind-energie.de/...
- Keywords:
- BWE, BMWi, Ausschreibung, EEG, Ausbau, Praxistauglichkeit, Anlage, EU, Kommission, ENtwurf, Altanlage, Weiterbetrieb
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