Meldung von Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
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BSH: Planfeststellungsbeschluss für die Seekabelsysteme „Ostwind 2“ kann umgesetzt werden
Nach Freigabe durch das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) vom 11. Dezember 2020 können nun in den Anfang Oktober planfestgestellten Trassensabschnitten in der deutschen ausschliesslichen Wirtschaftszone (AWZ) der Ostsee die ersten bauvorbereitenden Maßnahmen durchgeführt werden.
Das Vorhaben „Ostwind 2“ besteht aus insgesamt drei stromabführenden Wechselstrom (HVAC) - Seekabelsystemen mit einer Nennspannung von jeweils 220 kV. Es erstreckt sich vom Umspannwerk Lubmin in Mecklenburg-Vorpommern über den Grenzkorridor I bis zu den Umspannplattformen der beiden Offshore-Windparks „Baltic Eagle“ und „Arcadis Ost 1“.
Zwei Kabel dienen der Netzanbindung des Offshore-Windparks „Baltic Eagle“ im Cluster 2 der deutschen AWZ der Ostsee. Das dritte Kabel bindet den Offshore-Windpark „Arcadis Ost 1“, der sich im Cluster 4 Westlich Arkonasee des Küstenmeeres Mecklenburg-Vorpommerns befindet, an das deutsche Höchstspannungsnetz an.
- Quelle:
- BSH
- Autor:
- Pressestelle
- Link:
- www.bsh.de/...
- Keywords:
- BSH, Behörde, Ostwind 2, Planfeststellungsbeschluss, Seekabelsystem, Bauvorbereitung, Anschluss, Netz, offshore, Ostsee, Windpark, Cluster, Mecklenburg-Vorpommern
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