2024-12-22
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Meldung von BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.


BDEW zum Entwurf der EEG-Novelle

Zur geplanten Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes erklärt die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung Kerstin Andreae:

  • „Mit dieser Novelle werden die Potenziale der Erneuerbaren Energien für das Erreichen der Klimaziele noch nicht ausreichend gehoben.“
  • „Das EEG stößt an seine Grenzen. Mittelfristig brauchen wir ein neues Förderregime mit dem Ziel der Integration der Erneuerbaren Energien in den Markt.“
  • „Die aktuell noch vorgenommenen Änderungen des Entwurfs der EEG-Novelle enthalten einige positive Aspekte, jedoch auch einige Regelungen, die nicht im Sinne einer erfolgreichen Energiewende sind.“

„Positiv ist die vorgesehene Stärkung des Eigenversorgung: Erneuerbare-Energien-Anlagen bis 30 kW Leistung sollen von Umlagen und Abgaben befreit werden. So haben Bürgerinnen und Bürger künftig eine verbesserte Chance, an der Energiewende durch Nutzung von Strom vom eigenen Dach teilzuhaben. Auch für ausgeförderte EEG-Anlagen kann so der weitere Betrieb gesichert werden.

Auch wenn die finanzielle Beteiligung der Kommunen eine freiwillige Option des Windparkplaners geblieben ist, bietet sie die Chance, Wertschöpfung in die Standortgemeinden der Windparks zu bringen. Zudem ist die EEG-Umlagebefreiung für grünen Wasserstoff, der eine zentrale Rolle bei der Dekarbonisierung aller Sektoren spielen wird, ein echter Fortschritt.

Leider enthält der aktuelle Entwurf auch eine Reihe von deutlichen Verschlechterungen, dies gilt insbesondere für die Photovoltaik: Hier führt die Vielzahl der geplanten Neuregelungen zu einer Zersplitterung der PV-Förderung. An dieser Stelle ist die Novelle kein großer Wurf, sondern verliert sich im „Kleinklein“. Damit wird der notwendige „Push“ für die Solarenergie nicht erreicht. Hier muss deshalb nachgebessert werden: Die Ausschreibungsvolumina für die PV – vor allem für die Dachflächen - müssen erhöht und die Vergütung für kleine Dachanlagen ohne Eigenverbrauch insgesamt attraktiver ausgestaltet werden.

Bei der Windenergie an Land wird die Chance vertan, die aus der EEG-Förderung herausfallenden Windenergieanlagen in den Markt zu integrieren. Durch die in der letzten Verhandlungsrunde noch beschlossene Anschlussvergütung von einem Cent über dem Marktwert und die Abnahmepflicht durch den Netzbetreiber werden die bereits in den Strommarkt integrierten Windanlagen dazu veranlasst, zurück in die Förderung zu wechseln. Das kann nicht Ziel des Gesetzgebers sein.

Anpacken muss die Koalition auch das Thema „Nutzen statt Abregeln“. Selbst wenn die Stromnetze in Zukunft schneller ausgebaut werden, wird es mit einem starken Zubau von Erneuerbare-Energien-Erzeugungskapazitäten zu immer mehr Zeiträumen kommen, in denen die regenerative Stromproduktion den regionalen Strombedarf übersteigt. Die bislang auf das Netzausbaugebiet im Norden beschränkte Möglichkeit, regenerativen Strom im Falle einer Netzüberlastung mittels Power-to-Heat-Technologie in Form von Wärme zu speichern und zu nutzen, sollte auf ganz Deutschland ausgedehnt werden. Zudem müssen neben den Übertragungsnetzbetreibern auch die Verteilnetzbetreiber in diese Regelung eingebunden und neben der Kraft-Wärme-Kopplung weitere Technologien adressiert werden.

Absolut unverständlich ist, dass das Bundeswirtschaftsministerium ad-hoc Änderungen zur Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) in den Entwurf eingebracht hat – und dies offenbar ohne Abstimmung mit dem Deutschen Bundestag. Diese Änderungen würden den dringend notwendigen Ausbau der KWK-Anlagen zum Ersatz von stillzulegenden Kohlekraftwerken ausbremsen. Betroffen wären hier in erster Linie kleine und mittlere Unternehmen. Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages sollten die Passagen zur KWK aus dem Gesetzentwurf streichen und vor einer Implementierung solch weitreichender Änderungen eine fundierte Debatte dazu führen.

Die für die beihilferechtliche Genehmigung des KWKG ggf. vorzunehmenden Anpassungen des Gesetzes können – nach einer entsprechenden Debatte - ohne Weiteres im Rahmen der EEG-Novelle im ersten Quartal 2021 umgesetzt werden.

Es ist bedauerlich, dass zu zentralen Punkten zum Ausbau der Erneuerbaren Energien bisher kein gemeinsamer politischer Wille entwickelt werden konnte. Das sollte im 1. Halbjahr 2021 in der von der Politik geforderten weiteren EEG-Novelle unbedingt nachgeholt werden. Dringend erforderlich sind auch Verbesserungen im Planungs- und Genehmigungsrecht, um die notwendige Ausweisung von Flächen für die Windenergienutzung voran zu bringen.

Diese weiteren Anpassungen im EEG sind für eine entscheidende Beschleunigung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien erforderlich.“

Quelle:
BDEW
Autor:
Pressestelle
Link:
www.bdew.de/...
Keywords:
BDEW, EEG-Novelle, EEG, Förderung, Chance, Ausbau, erneuerbare Energie, Verband, Regierung, PV, Altanlage, Sektor, Wasserstoff, Kommune
Windenergie Wiki:
Windpark, KWK, Energiewende, Dekarbonisierung



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