2024-04-26
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Meldung von Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH)

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Deutsche Umwelthilfe fordert von Bundesregierung auf dem EU-Ratsgipfel Einsatz für ambitioniertes EU-Klimaziel

Deutsche Umwelthilfe fordert EU-Klimaziel von mindestens 65 Prozent bis 2030 / Ziel darf keine Schlupflöcher wie die Anrechnung außereuropäischer Emissionsreduktionen aufweisen / Erweiterung des Emissionshandels auf Gebäude und Straßenverkehr ist ein kostspieliger Irrweg

Bild: PixabayBild: Pixabay

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert die Bundeskanzlerin auf, den Einfluss der deutschen Ratspräsidentschaft auf dem EU-Ratsgipfel zu nutzen, um ein ehrgeiziges Klimaziel ohne Schlupflöcher zu erreichen. Die Bundesregierung muss sich auf dem Gipfel für ein 2030-Reduktionsziel von mindestens 65 Prozent gegenüber 1990 einsetzen. Nur mit dieser Zielvorgabe ist nach Empfehlungen der Wissenschaft das 1,5 Grad-Ziel von Paris noch einzuhalten.

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH kommentiert: „Die kürzlich erfolgte Unterstützung der Bundeskanzlerin für ein Reduktionsziel von 55 Prozent geht nicht weit genug. Mit einem Votum für ein Reduktionsziel von 60 Prozent ohne Einbeziehung von Aufforstung und Landnutzungsmaßnahmen hat das Europäische Parlament gezeigt, wie es besser geht. Aus Sicht der Wissenschaft wäre jedoch ein Reduktionsziel von 65 Prozent notwendig. Doch nicht nur die Zahl vor dem Prozentzeichen ist entscheidend. Das Ziel muss auch mit konkreten Maßnahmen untermauert werden. Ausweichmanöver wie die Anrechnung außereuropäischer Klimaschutzprojekte auf das EU-Ziel, wie derzeit aus CDU/CSU-Kreisen befürwortet, müssen kategorisch ausgeschlossen werden. 

Die DUH lehnt die Einbeziehung von Aufforstung und Landnutzungsmaßnahmen, sogenannten CO2-Senken, in das Klimaziel ab. Die dringend notwendige Stärkung der natürlichen CO2-Senken durch verantwortliche Forst- und Agrarwirtschaftspolitik dagegen muss durch ein zusätzliches Ziel geregelt werden. Zudem ist angesichts von immer häufiger auftretenden Belastungen wie Dürreperioden und Waldbränden nicht gesichert, dass Wälder und Moore CO2 auch langfristig binden können.

Die EU und die Nationalregierungen müssen das Ziel aber auch mit verbindlichen und wirksamen Maßnahmen unterfüttern. Dies bedeutet, zunächst bestehende Instrumente der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie und der Energieeffizienz-Richtlinie im Einklang mit dem neuen Zielpfad zu überarbeiten.

Die von der Kommission und einigen Mitgliedstaaten angedachte Ausweitung des Emissionshandels auf den Straßenverkehr und den Gebäudesektor hingegen ist nach Ansicht der DUH ein regulatorischer Irrweg. Bestehende ordnungsrechtliche Instrumente könnten dadurch unterwandert werden. In diesen Bereichen kann der Emissionshandel ohnehin keine nennenswerte Lenkungswirkung entfalten. Die CO2-Preise, die nötig wären, um Verbraucher zu einer Fassadendämmung oder dem Wechsel auf ein E-Auto zu bewegen, werden im Emissionshandel auf absehbare Zeit nicht erreicht werden.

Die DUH fordert daher, diese Sektoren nicht aus dem Geltungsbereich der Lastenteilungsverordnung zu entlassen und CO2-Flottengrenzwerte für Pkw und Lkw sowie die Effizienzvorgaben im Gebäudebereich weiter zu verschärfen. Dies ist unabdingbar, um den dringend nötigen Umbau hin zur Klimaneutralität in diesen Sektoren anzustoßen.

Quelle:
DUH
Autor:
Pressestelle
Link:
www.duh.de/...
Keywords:
DUH, EU, Deutschland, Ratspräsidentschaft, Klimaziel, Emissionen, CO2, Handel, Schlupfloch



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