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Staatliche Beihilfen: Kommission genehmigt drei Fördermaßnahmen für erneuerbare Energien in Dänemark
Dänemark hat sich das Ziel gesetzt, bis 2030 50 % seines Energieverbrauchs aus erneuerbaren Energiequellen zu decken und bis 2050 unabhängig von fossilen Brennstoffen zu werden. Angesichts dieses Ziels werden die dänischen Behörden drei Maßnahmen zur Förderung erneuerbarer Energien durchführen:
- Eine Beihilferegelung, die technologieübergreifende Ausschreibungen für Onshore- und Offshore-Windkraft- und Solaranlagen vorsieht und eine Mittelausstattung von 842 Mio. DKK (112 Mio. EUR) aufweist. Die Beihilfeempfänger werden im Rahmen von zwei in den Jahren 2018 und 2019 stattfindenden Ausschreibungen ausgewählt, bei denen die verschiedenen Technologien miteinander konkurrieren. Die ausgewählten Anlagen werden ihren Strom auf dem Markt anbieten, wobei die Förderung in Form eines Aufschlags auf den Marktpreis gewährt wird.
- Eine Beihilferegelung für Onshore-Windkraftanlagen für Test- und Demonstrationsvorhaben außerhalb der beiden nationalen Testzentren für große Windturbinen mit einer voraussichtlichen Mittelausstattung von 200 Mio. DKK (27 Mio. EUR) sowie eine Übergangsregelung für Onshore-Windkraftanlagen mit einer Mittelausstattung von 40 Mio. DKK (5 Mio. EUR).
Die Beihilfen im Rahmen der drei Regelungen werden für einen Zeitraum von 20 Jahren ab dem Anschluss der Anlagen an das Netz gewährt. Die Förderregelungen werden aus dem Staatshaushalt finanziert.
Die Kommission hat die drei Regelungen anhand der EU-Beihilfevorschriften, insbesondere der Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen aus dem Jahr 2014, geprüft. Dabei stellte sie fest, dass die drei dänischen Regelungen die Entwicklung von Offshore- und Onshore-Windkraft- und Solartechnologien entsprechend den Vorgaben der Leitlinien fördern werden.
Auf dieser Grundlage ist die Kommission zu dem Schluss gelangt, dass die Maßnahmen im Einklang mit den Umweltzielen der EU dazu beitragen werden, den Anteil des aus erneuerbaren Energiequellen gewonnenen Stroms in Dänemark zu erhöhen, wobei die aus der staatlichen Förderung resultierenden Wettbewerbsverzerrungen so gering wie möglich gehalten werden.
Hintergrund
Nach den Leitlinien der Kommission für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen aus dem Jahr 2014 können die Mitgliedstaaten die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen unter bestimmten Voraussetzungen fördern. Ziel der Leitlinien ist es, dass die EU ihre ehrgeizigen energie- und klimapolitischen Ziele zu geringstmöglichen Kosten für die Steuerzahler und ohne übermäßige Verzerrungen des Wettbewerbs im Binnenmarkt erreichen kann.
Die Richtlinie über erneuerbare Energien enthält für alle Mitgliedstaaten Zielvorgaben für den bis 2020 zu erreichenden Anteil der Energie aus erneuerbaren Quellen am Bruttoendenergieverbrauch. Für Dänemark liegt diese Zielvorgabe für 2020 bei 30 %. Darüber hinaus hat sich Dänemark das Ziel gesetzt, bis 2030 50 % seines Energieverbrauchs aus erneuerbaren Quellen zu decken und bis 2050 unabhängig von fossilen Brennstoffen zu werden. Die drei oben genannten Regelungen sollen einen Beitrag zur Erreichung dieser Ziele leisten.
Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, werden weitere Informationen zu dieser Sache unter den Nummern SA.49918, SA.50715 und SA.50717 im Beihilfenregister auf der Website der Generaldirektion Wettbewerb veröffentlicht. Über neu im Internet und im Amtsblatt der EU veröffentlichte Beihilfebeschlüsse informiert der elektronische Newsletter State Aid Weekly e-News.
- Quelle:
- European Commission
- Autor:
- Pressestelle
- Link:
- europa.eu/...
- Keywords:
- Dänemark, EU, Kommission, Unterstützung, erneuerbare Energie, Erlaubnis, Staatsbeihilfen
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