Meldung von Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH)
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Deutsche Umwelthilfe bewertet Ergebnisse der EU-Verhandlungen zum Klimaschutz als enttäuschend
Gestern haben die EU-Institutionen Parlament, Ministerrat und Kommission im Trilog-Verfahren über das EU-Winterpaket „Saubere Energie für alle Europäer“ verhandelt. Das Paket legt den EU-Klimaschutz- und Energierahmen bis 2030 fest. Zur Debatte standen unter anderem die Erneuerbare-Energien-Richtlinie sowie die Energieeffizienz-Richtlinie. Das Ergebnis der Verhandlung ist für die Deutsche Umwelthilfe (DUH) enttäuschend, da es nicht ausreichend zum Klimaschutz beiträgt. Besonders bedauerlich ist, dass insbesondere die Bundesregierung eine Einigung bei der Energieeffizienz sowie ambitionierte Erneuerbaren-Ziele blockierte und Palmöl als Beimischung im Biokraftstoffen erst ab 2030 einem Verbot unterliegt. Bei der abschließenden Trilog-Verhandlung am 19.6. muss die Entscheidung für ein ambitioniertes Energie-Effizienzziel von mindestens 35 Prozent stehen. Um die Ziele des Pariser Klimaabkommens zu erreichen, wären sogar 40 Prozent nötig.
Das EU-Parlament ist mit ambitionierten Zielen zum Ausbau der Erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz in den Trilog gegangen. Dennoch konnten die Parlamentarier einen Großteil der Regierungsvertreter des Europäischen Ministerrats nicht zu höheren Ausbau- und Einsparzielen bewegen.
Dazu Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Die EU hat eine wichtige Chance verpasst, seine Gesetzgebung den internationalen Versprechungen zum Klimaschutz anzupassen. Unfassbar ist, dass Deutschland in den Verhandlungen seine stimmstarke Position genutzt hat, um ambitionierte Zielsetzungen im Bereich Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien zu blockieren.“
Der verhandelte Kompromiss von 32 Prozent Erneuerbare Energien bis 2030 ist bei weitem zu niedrig, um das Ziel des Pariser Klimaabkommens zu erfüllen. Notwendig wären 45 Prozent. 2023 steht eine Überprüfung des Ambitionsniveaus an. Die DUH hofft, dass dann eine deutliche Anhebung des Erneuerbaren-Energien-Ziels erfolgt.
Als positiv ist der beibehaltene Einspeisevorrang für Erneuerbare Energien sowie die Vereinfachung der Selbsterzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien bis 25 Kilowatt zu bewerten. Davon profitieren besonders die Bürger und Kleinstproduzenten von vor allem Solarenergie. Dies kann die Energiewende auf dezentraler Ebene voranbringen.
Im Gegensatz dazu ist die Entscheidung gegen ein EU-weites Palmölverbot in Biokraftstoffen ab 2021 besonders bedauerlich, denn Palmöl ist durch seine negativen Auswirkungen beim Anbau nicht klimafreundlich.
Zwar werden die EU-Mitgliedsstaaten nicht länger gezwungen sein, lebensmittelbasierte Biokraftstoffe zu subventionieren, um die zukünftigen EU-Klimaschutzziele zu erreichen. Ein verbindliches Verbot ab 2021 hätte jedoch aus umwelt-, klima- und sozialpolitischer Hinsicht ein klareres Zeichen gesetzt. Erreicht wurde lediglich, dass Biokraftstoffe aus Palmöl und Sojaöl nicht über das nationale Verbrauchsniveau von 2019 hinauswachsen dürften. Erst ab 2030 soll der Anteil bei null liegen.
„Die Mitgliedsstaaten haben nun die Chance auf nationaler Ebene Biokraftstoffe auf Lebensmittelbasis zu verbieten. Wir fordern, dass die Bundesregierung diese Möglichkeit umgehend umsetzt“, so Müller-Kraenner weiter.
Die Verhandlungen über die Energieeffizienz-Richtlinie wurden gestern gegen 18 Uhr ergebnislos abgebrochen. Ein weiterer Trilog zum Bereich Energieeffizienz ist am 19.6.2018 direkt vor den Verhandlungen zur Governance-Verordnung geplant. Die Bundesregierung ist dazu aufgerufen, ihre bremsende Haltung aufzugeben und die Parlamentsposition von mindestens 35 Prozent zu unterstützen.
- Quelle:
- DUH
- Autor:
- Pressestelle
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- www.duh.de/...
- Keywords:
- DUH, Klimaschutz, Biodiesel, Palmöl, erneuerbare Energien
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