2024-12-21
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Meldung von Statkraft Markets GmbH

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Der Startschuss für die Direktvermarktung in Frankreich

Seit dem 13.12.2016 stehen nun die ersten Rahmenbedingen fest, die es ermöglichen, verbindliche Angebote für die Direktvermarktung in Frankreich abzugeben.

Wie sieht der neue Fördermechanismus genau aus?

Bisher haben alle Betreiber von erneuerbaren Anlagen den Strom an EDF (Electricité de France SA) verkauft und, je nach Art der Anlage, eine feste Vergütung über eine Vertragsdauer von 10 bis 20 Jahren erhalten. Seit der Verabschiedung des „Gesetzes für die Energiewende und grünes Wachstum“, am 17. August 2015, haben Anlagenbetreiber seit dem 01. Januar 2016 die Möglichkeit, ihren erzeugten Strom direkt am Strommarkt zu veräußern. Diese Form der Direktvermarktung, ergänzt von einer gleitenden Marktprämie (le complément de rémunération), entspricht dem deutschen Marktprämienmodell. Am 27. und 28. Mai 2016 wurden zwei Verordnungen (sogenannte Arrêtés) herausgegeben, die die ersten Umsetzungsmodalitäten und weitere Grundprinzipien des Fördermechanismus festlegten. Seitdem werden kontinuierlich Verordnungen und Rechtsakte verabschiedet, die die Rahmenbedingungen immer genauer beschreiben.

Welche Unterschiede gibt es zum deutschen System?

  • Kapazitätsmärkte:

Ab dem 1. Januar 2017 tritt der französische Kapazitätsmarkt in Kraft. Er verpflichtet jeden Stromproduzenten, die gesamte installierte Leistung zu zertifizieren. Diese Zertifikate kann er verkaufen, seine Einnahmen daraus werden von der Marktprämie abgezogen. Zur Festlegung des Referenzmarktwerts für das Jahr 2017 wurde bereits am 15. Dezember 2016 die erste Ausschreibung durchgeführt. Der Referenzmarktwert beträgt demnach 9.999,80 €/MW pro Jahr.

  • Freiwilliger Wechsel von Bestandsanlagen:

Die Betreiber von Bestandsanlagen, die aktuell eine feste Einspeisevergütung erhalten, dürfen jederzeit in die Direktvermarktung wechseln. Nach diesem Wechsel ist es möglich, innerhalb einer definierten Frist von maximal drei Jahren einmalig wieder zurück zu einer festen Einspeisevergütung zu wechseln. Die genauen Anforderungen zum Wechsel werden noch festgelegt.

  • Negative Preise an der Strombörse:

Das französische Marktprämienmodell sieht keine Auszahlung der Marktprämie bei negativen Preisen vor. Betreiber können eine Prämie erhalten, wenn sie in Zeiten negativer Strompreise keinen Strom erzeugen. Die Prämie wird allerdings nur ausgezahlt, wenn an der Strombörse über das gesamte Jahr mehr als eine bestimmte Anzahl von Stunden negative Preise aufgetreten sind. Für Photovoltaik beträgt diese Zahl 15 Stunden; bei Onshore Wind sind es 20 Stunden.

  • Fernsteuerung:

Die Fernsteuerung ist für keine der beiden Technologien verpflichtend. Allerdings gibt es durch die Prämie, bei negativen Preisen keinen Strom zu erzeugen, einen Anreiz, die Anlagen abzuregeln.

  • Verantwortlichkeiten:

Anders als in Deutschland verwaltet EDF die Auszahlung der Markt- und der Managementprämie, nachdem die Aufsichtsbehörde CRE (Commission de régulation de l'énergie) die monatlichen technologiespezifischen Referenzmarkterlöse veröffentlicht.

  • Berechnung des Marktreferenzpreises:

Bei der Berechnung des Marktreferenzpreises wird nur der Durchschnitt der positiven Spotmarktpreise (einschließlich Null) auf „Day-ahead“-Basis berücksichtigt.

  • Managementprämie:

Die Managementprämie vergütet den Aufwand der Vermarktung und ist einer der interessantesten Punkte für Direktvermarkter und französischen Anlagenbetreiber.

Am 13. Dezember 2016 wurde eine weitere Verordnung für neue Onshore-Windanlagen veröffentlicht. Unterschieden wird hierbei nach dem Zeitpunkt, an dem der Betreiber einen Einspeisevertrag bei EDF beantragt

 

Für Neuanlagen (Onshore-Wind) gilt:

Für Einspeiseverträge, die für Neuanlagen zwischen dem 01.01.2016 und dem 31.12.2016 bei EDF beantragt wurden, legt die Verordnung vom 13. Dezember 2016 folgende Vergütungen fest:

  • Die Höhe der Managementprämie wurde mit 2,80 €/MWh für eine Förderdauer von 15 Jahren festgelegt

  • Die Tarifhöhe beträgt 82€/MWh

  • Für diese Anlagen kann Statkraft ab sofort verbindliche Angebote zur Direktvermarktung abgeben

Wenn der Einspeisevertrag von Neuanlagen ab dem 1. Januar 2017 bei EDF beantragt wird, soll für die Vermarktung voraussichtlich folgendes gelten:

  • Die Tarifhöhe soll 72€/MWh betragen

  • Die Förderdauer wird dabei auf 20 Jahre verlängert

  • Die Managementprämie wird vermutlich in der gleichen Höhe festgelegt

Für Bestandsanalagen (Onshore-Wind und Photovoltaik) gilt:

Weitere Verordnungen werden nach und nach folgen. Statkraft geht davon aus, dass sich die Höhe der Managementprämie für Bestandsanlagen, die optional in die Direktvermarktung wechseln können, in einem ähnlichen Rahmen bewegen wird.

Wie unterscheiden sich die Rahmenbedingungen für Neuanlagen gegenüber Bestandsanlagen?

Wie kommt Statkraft ins Spiel?

Seit 2013 bringt Statkraft Erfahrungen bei der Vermarktung erneuerbarer Energie aus anderen Ländern in Gesprächen mit Kunden, Banken, Verbänden, dem französischen Energieministerium (DGEC/MEDDE) und der französischen Aufsichtsbehörde CRE (Commission de régulation de l'énergie) ein. Statkraft ist Mitglied des französischen Windverbandes FEE und des Verbandes für erneuerbare Energie SER.

Für Einspeiseverträge, die für neue Onshore-Windanlagen zwischen dem 1. Januar 2016 und dem 31. Dezember 2016 bei EDF beantragt wurden, kann Statkraft nun die ersten verbindlichen Direktvermarktungsangebote abgeben.

Sobald die Regelungen für neue Onshore-Windanlagen, für die der Einspeisevertrag ab dem 1. Januar 2017 beantragt wird, und für Bestandsanlagen (Onshore-Wind und Photovoltaik) rechtsverbindlich festgelegt sind, kann Statkraft auch für diese Anlagentypen die Direktvermarktung übernehmen.

Weiterführende Links:

Barometer zum Strommarkt in Frankreich (Veröffentlichung 13.12.20016):

http://enr-ee.com/de/systeme-maerkte/nachrichten/leser/barometer-zum-strommarkt-in-frankreich.html

Quelle:
Statkraft
Link:
www.direktvermarktungstatkraft.de/...
Windenergie Wiki:
MW, Energiewende, Direktvermarktung



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