2024-04-27
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Deutschland und EU legen Streit über Ökostrom-Umlage bei

Seit Jahren schon schwelt der Streit zwischen Deutschland und der EU um die deutsche Ökostrom-Umlage, von der besonders stromintensive Betriebe freigestellt sind, um die internationale Konkurrenzfähigkeit zu garantieren. Die EU hat darin jedoch unerlaubte Beihilfen des Staates gesehen, die gegen das europäische Wettbewerbsrecht verstoßen. Eine Milliardenstrafe stand im Raum. Damit ist nun Schluss.

Kohlekraftwerk in Mehrum, Landkreis Peine mit Windrad im Vordergrund (Foto: Crux (Eigenes Werk) [CC BY-SA 2.5 (http://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.5)], via Wikimedia Commons)Kohlekraftwerk in Mehrum, Landkreis Peine mit Windrad im Vordergrund (Foto: Crux (Eigenes Werk) [CC BY-SA 2.5 (http://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.5)], via Wikimedia Commons)

Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel zeigte sich erleichtert über die Einigung mit der EU: „Ich begrüße es sehr, dass es in sehr intensiven, aber konstruktiven Gesprächen mit Kommissarin Vestager gelungen ist, eine politische Verständigung zu drei zentralen energiepolitischen Vorhaben und deren beihilferechtlicher Vereinbarkeit zu treffen: Es geht um die Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG), das Strommarktgesetz und das EEG 2017. Mit der erzielten Verständigung schaffen wir Planungssicherheit für Unternehmen und die Industrie. Das gilt vor allem natürlich für den Förderteil des KWK-Gesetzes und den Bestandsschutz für Eigenversorger. Das sichert die Wettbewerbsfähigkeit der stromintensiven Unternehmen und damit Arbeitsplätze und hochwertige Beschäftigung in Deutschland."

Der Kern der Vereinbarung sieht vor, dass Unternehmen, die ihren Strom selbst erzeugen, auch weiterhin keine Ökostrom-Umlage zahlen müssen. Davon betroffen sind vor allem Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK), die den Großteil der Industrie-Kraftwerke darstellen, aber auch von Stadtwerken oft genutzt werden. Diese Anlagen haben den Vorteil, dass sie neben Strom auch gleichzeitig Wärme produzieren, die sich zum Beheizen von Gebäuden eignet.

Vor allem die Automobilindustrie profitiert in Deutschland massiv von den Privilegien der fehlenden Umlage – eine Tatsache, die immer wieder von Seiten der Umweltschützer kritisiert wurde. Im letzten Jahr profitierten insgesamt mehr als 2.000 Unternehmen von der Befreiung, dabei ging es um eine Summe in Höhe von ca. 4,8 Milliarden Euro, die von den Unternehmen im Falle einer Nicht-Einigung mit der EU hätten zurück gezahlt werden müssen.

Die Regelung sieht nun vor, dass bereits im Betrieb befindliche Anlagen einen Bestandsschutz erhalten. Zukünftig werden neue KWK-Anlagen aber mit 40 Prozent der Ökostrom-Umlage belastet. Damit konnte sich Berlin weitestgehend gegen die EU durchsetzen, denn diese Abgabe war ohnehin bereits von langer Hand geplant. Neu ist, dass für kleine Anlagen zwischen 1 und 50 MW eine Ausschreibung stattfinden muss.

Michael Ebling, Präsident des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU), zeigte sich angesichts der Einigung erleichtert: "Das ist ein guter Tag für den Klimaschutz! Und es ist ein guter Tag für die Stadtwerke, die seit Jahren auf die Klimaschutztechnologie KWK setzen. Sie haben nun endlich Planungssicherheit."

Allerdings setzte es auch harsche Kritik an den Ergebnissen: Dr. Julia Verlinden, Sprecherin für Energiepolitik der Grünen, warf der Regierung Versagen in der Umweltpolitik und eine Untergraben der eigenen Klimaschutzpläne vor: „Die Bundesregierung fährt die effiziente Kraft-Wärme-Kopplung nun endgültig vor die Wand. Erst hat sie die überfällige Novellierung des KWK-Gesetzes über ein Jahr lang verschleppt, dann konnte das neue Gesetz wegen Vorbehalten aus Brüssel nicht angewendet werden. Nach der Einigung mit der EU-Kommission droht nun eine Verzögerung von Kraftwerksprojekten um mindestens ein weiteres Jahr. Denn die Regierung will die Modalitäten für die geplanten Ausschreibungen erst 2017 vorlegen. Mit ihrer Verzögerungstaktik hat die Bundesregierung eine ganze Effizienz-Branche an den Rand des Abgrunds geführt. Die andauernde Ungewissheit über die Finanzierungsbedingungen bedeutet faktisch den Stopp für alle geplanten KWK-Projekte und weiteren Stellenabbau in den betroffenen Unternehmen. Mit den Ausschreibungen für mittelgroße Anlagen der öffentlichen Versorgung werden der ohnehin schon ächzenden KWK-Branche weitere Steine in den Weg gelegt. So wird die sinnvolle Modernisierung bestehender KWK-Anlagen durch zusätzlichen Aufwand und Planungsunsicherheit in Folge der Ausschreibungen erheblich erschwert.“

Autor:
Katrin Radtke
Email:
kr@windmesse.de
Keywords:
EU, Deutschland, Sigmar Gabriel, BMWi, Ökostrom-Umlage, energieintensiv
Windenergie Wiki:
MW, KWK, Ausschreibungen



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