2024-03-29
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Meldung von Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE)

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BWE: Bundestagsabgeordnete sollen EEG-Entwurf genau unter die Lupe nehmen

"Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) war immer ein Parlamentsgesetz."

„Deshalb appelliere ich an die Abgeordneten, sich nicht entmündigen zu lassen, sondern die besonders strittigen Regelungen wie Stichtag, Eigenverbrauch oder Ausschreibungen genau unter die Lupe zu nehmen“, forderte der Präsident des Bundesverbandes WindEnergie Hermann Albers am Vortag der Einbringung der Novelle des EEG in den Deutschen Bundestag.

„Es gilt darauf zu achten, dass die Energiewende nicht Zug um Zug ausgebremst wird. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ist dank des beherzten Eingreifens insbesondere der norddeutschen Bundesländer zwar schon deutlich verbessert. Allerdings birgt er immer noch die Gefahr in sich, dass die positiven Wirkungen der Energiewende abgewürgt werden. Deshalb sollte die Novelle im Bundestag in ihrer Wirkung noch einmal genau analysiert werden. Insbesondere muss dabei auch die parallel auf den Weg gebrachte Änderung des Baugesetzbuches (Länderöffnungsklausel) betrachtet werden. Beide Gesetze passen von den Zielen her nicht zusammen“, kritisierte Hermann Albers.

Der Präsident des Bundesverbandes WindEnergie mahnte an, dass gerade die Fragen der Stichtagsregelung und der vorgesehenen Ausschreibungen, aber auch der so genannten Eigenverbrauchsregelung noch einmal eingehend diskutiert werden müssten. Der Stichtag sei sowohl hinsichtlich des Datums (22.1.) als auch des Anknüpfungspunktes einer erteilten Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz unredlich. Gerade kleine Projekte mit starker Bürger- und Kommunalbeteiligung gerieten dadurch in ernsthafte Schieflage.

Rechtlich sauberer wäre, Projekte, die bis 31.12.2014 am Netz seien, nach dem gültigen EEG zu behandeln. Mindestens müsse jedoch der Anknüpfungspunkt einer erteilten Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz gestrichen werden. Auch das Vorhaben von Ausschreibungen gehöre auf den Prüfstand, da alle Erfahrungen zeigten, dass diese zu höheren Preisen führen. Dies könne nicht gewollt sein. Daher sei allein der Weg des Koalitionsvertrages tragbar: Erst Pilotverfahren für Fotovoltaik, dann Evaluation und weitere Prüfung. „Jede andere Regelung zum Komplex Ausschreibungen führt in eine Sackgasse, die die bisherigen deutschen Erfolge der Energiewende gefährdet.“

Zudem mahnte Hermann Albers eine kritische Sicht auf die geplante Belastung der Eigenstromerzeugung an. „Betroffen sind auch viele Unternehmen, die in den vergangenen Jahren in die Eigenstromerzeugung investiert haben. Sie leisten durch moderne KWK-Anlagen, Fotovoltaik oder Windenergie ihren Beitrag zur Energiewende. Dies muss anerkannt werden. Die Eigenstromversorgung mit Erneuerbaren Energien belastet weder die EEG-Umlage noch das Netz.“

Quelle:
Bundesverband WindEnergie e.V.
Email:
info@wind-energie.de
Link:
www.wind-energie.de/...
Windenergie Wiki:
KWK, Energiewende, Ausschreibungen



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