2024-12-22
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Mehr Beteiligung für die Kommunen gefordert

Der Ausschuss für Finanzen und Kommunalwirtschaft des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB) fordert die Ampelparteien dazu auf, in den laufenden Koalitionsverhandlungen den Rahmen für die finanzielle Beteiligung der Gemeinden an den Einnahmen aus Onshore-Windkraft auszuweiten.

Künftig sollen Gemeinden auch Einnahmen aus nicht geförderten Windkraftanlagen sowie auf Bestandsanlagen erhalten, wenn es nach dem Willen des DStGB geht. „Das ist erforderlich, um die Akzeptanz für den Ausbau der Windenergie vor Ort zu fördern und die Ziele der Energiewende und des Klimaschutzes zu erreichen“, betonte der Vorsitzende des Ausschusses, Oberbürgermeister Dr. Bernhard Gmehling.

Zwar ist im Rahmen der Novellierung des EEG die finanzielle Beteiligung der Gemeinden bei Windenergie- und PV-Freiflächenan­lagen  bereits verbessert worden, aber die Neuregelung kann nicht mit den dynamischen Entwicklungen des Energiemarktes Schritt halten. So gehen die Gemeinden leer aus, wenn die Windkraftanlagen ohne staatliche Förderung auskommen.

„Es ist den Bürgern vor Ort nicht vermittelbar, dass für einige Anlagen Zahlungen erfolgen können, für andere dagegen nicht. Die für die Energiewende erforderliche Zustimmung der Menschen erreichen wir nur mit einem klaren und einheitlichen Rechtsrahmen, der für die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar ist“, sagte der Vorsitzende des Ausschusses für Finanzen und Kommunalwirtschaft, Oberbürgermeister Dr. Bernhard Gmehling (Neuburg a.d. Donau).

Notwendig ist daher eine Erweiterung der Wertschöpfungsbeteiligung auf Windenergieanlagen, unabhängig davon, ob diese durch das EEG gefördert werden oder nicht. Hintergrund für diese Forderung ist, dass immer mehr Windenergieanlagen aufgrund des hohen Börsenstrompreises sowie der Rentabilität der modernen Windkraftanlagen ohne staatliche Förderung umgesetzt werden. Jedoch ist eine vertragliche vereinbarte finanzielle Beteiligung der Kommunen an nicht EEG-geförderten Erneuerbaren Energien bislang vom Gesetzgeber nur ausdrücklich für Photovoltaik-Freiflächenanlagen gestattet. Erforderlich ist, dass die finanzielle Beteiligung auch auf Stromkaufvereinbarungsverträge (Power Purchase Agreement, kurz PPA) bei der Windenergie erstreckt wird.

„Ebenso brauchen wir einen entsprechenden Rechtsrahmen für Zahlungen von Betreibern bereits bestehender Anlagen an die Gemeinden. Dies ist wichtig, um weiterhin die Akzeptanz der Bevölkerung in den Kommunen und Regionen für den Ausbau der erneuerbaren Energien aufrechtzuerhalten“, forderte Gmehling. Er verwies darauf, dass dies zugleich die Kooperation zwischen Betreibern und Gemeinden mit bestehenden Anlagen weiter verbessern dürfte.

Quelle:
DStGB
Autor:
Windmesse Redaktion
Email:
presse@windmesse.de
Keywords:
DStGB, Koalitionsverhandlung, Ampel, Partei, Beteiligung, Gemeinde, onshore, Windkraft, Zahlung, Bürger, Kommunen, EEG, Energiewende



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