Veröffentlicht von: Windmesse Redaktion
Nach Urteil: Bundesregierung nun in der Pflicht zu handeln!
Original Pressemeldung LEE NRW:
Verfassungsgericht zweifelt ausreichende Senkung der Treibhausgas-Emissionen bis 2030 an – sofortiges Handeln erforderlich!
Das höchste deutsche Gericht kommt zum Schluss, dass das deutsche Klimaschutzgesetz aus dem Jahr 2019 in Teilen nicht mit den Grundrechten vereinbar ist. Für die Emissionsminderung ab 2031 fehlten ausreichende Vorgaben, verkündeten heute die Karlsruher Verfassungsrichter.
Das höchste deutsche Gericht kommt zum Schluss, dass das deutsche Klimaschutzgesetz aus dem Jahr 2019 in Teilen nicht mit den Grundrechten vereinbar ist. Für die Emissionsminderung ab 2031 fehlten ausreichende Vorgaben, verkündeten heute die Karlsruher Verfassungsrichter. In der Begründung heißt es, dass das Klimaschutzgesetz die Freiheitsrechte der jüngeren Menschen verletze. Mit seiner Entscheidung nimmt das Bundesverfassungsgericht die Bundesregierung in die Pflicht,... ... Mehr: Original Pressemeldung LEE NRW
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