Meldung von Landesverband Erneuerbare Energien NRW e.V.
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Verfassungsgericht zweifelt ausreichende Senkung der Treibhausgas-Emissionen bis 2030 an – sofortiges Handeln erforderlich!
Das höchste deutsche Gericht kommt zum Schluss, dass das deutsche Klimaschutzgesetz aus dem Jahr 2019 in Teilen nicht mit den Grundrechten vereinbar ist. Für die Emissionsminderung ab 2031 fehlten ausreichende Vorgaben, verkündeten heute die Karlsruher Verfassungsrichter.
In der Begründung heißt es, dass das Klimaschutzgesetz die Freiheitsrechte der jüngeren Menschen verletze. Mit seiner Entscheidung nimmt das Bundesverfassungsgericht die Bundesregierung in die Pflicht, bis Ende kommenden Jahres die Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen für die Zeit nach 2030 konkreter zu regeln. Um die geplanten Klimaziele bis 2050 tatsächlich zu erreichen, müssen demnach deutlich größere Anstrengungen bei der Energiewende unternommen werden.
"Nach der historischen Gerichtsentscheidung von heute sollten es auch die letzten Blockierer in der Politik begriffen haben: Klimaschutz hat Verfassungsrang und versäumte Klimapolitik wird justiziabel. Die Bundesregierung muss die Ausbauziele noch für dieses Jahr erhöhen, um Erneuerbare Energien in Deutschland endlich zu entfesseln. Dazu muss das EEG 2021 dringend und schnell nachgebessert werden”, betont Reiner Priggen, Vorsitzender des Landesverbandes Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW).
Da passt es überhaupt nicht, dass die NRW-Landesregierung aktuell plant, ihren Gesetzentwurf zum pauschalen 1.000-Meter-Abstandstand für neue Windenergieanlagen umzusetzen und bei ihrem strikten Nein zur Windkraftnutzung in Nutzwäldern bleibt. Statt mehr könnte es so künftig weitaus weniger Windenergie in Nordrhein-Westfalen geben.
- Quelle:
- LEE NRW
- Autor:
- Pressestelle
- Link:
- www.lee-nrw.de/...
- Keywords:
- LEE NRW, Bundesverfassungsgericht, Deutschland, Klimaschutz, Klage, Gericht, Urteil, verfassungswidrig, Grundrechte, Emissionen, CO2, Pflicht, Regierung
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