Veröffentlicht von: Windmesse Redaktion
Keine Härtefallentschädigung bei EEG-Netzausbau
Original Pressemeldung prometheus Rechtsanwaltsgesellschaft mbH:
Zappenduster – keine Härtefallentschädigung bei EEG-Netzausbau
Pro Jahr werden mehrere Gigawatt an Erzeugungsleistung von EE-Anlagen aufgrund zu hoher Einspeisung ins Netz abgeregelt, etwa wenn der Wind kräftig weht oder die Sonne scheint.
Das EEG regelt entsprechende Maßnahmen der Netzbetreiber seit seiner Fassung aus dem Jahr 2009 mit dem sogenannten Einspeisemanagement. Die Einnahmeverluste der Anlagenbetreiber werden bis zu einem gewissen Grad und unter bestimmten Voraussetzungen durch die aktuell in § 15 EEG 2017 verankerte Härtefallregelung (zur anstehenden Überführung der Regelungen des Einspeisemanagements in das EnWG berichteten wir zuletzt hier) entschädigt. Neben Maßnahmen... ... Mehr: Original Pressemeldung prometheus Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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