Veröffentlicht von : Windmesse Redaktion
EK-Zinssätze zu niedrig: BBH sieht vor OLG Düsseldorf
Original Pressemeldung BBH:
Netzbetreiber obsiegen mit BBH vor dem OLG Düsseldorf: BNetzA muss EK-Zinssätze für Energienetze korrigieren
Am 17. Januar fand die mündliche Verhandlung statt, heute fiel nun die Entscheidung in einem der wirtschaftlich bedeutendsten Fälle der regulierten Energiewirtschaft: Die von der Bundesnetzagentur (BNetzA) für die 3. Regulierungsperiode ermittelten EK-Zinssätze wurden zu niedrig festgelegt und sind daher nicht angemessen.
Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf heute verkündet und folgte damit der Argumentation von BBH. Die BNetzA ist nun gehalten, die Zinssätze neu festzulegen. Wirtschaftlich geht es dabei bundesweit um einen 3-stelligen Millionenbetrag. Die BNetzA hatte Ende 2016 die Eigenkapitalzinssätze für die 3. Regulierungsperiode von 9,05% auf 6,91% für Neuanlagen und von 7,14% auf 5,12% für Altanlagen gesenkt. Ein... ... Mehr: Original Pressemeldung BBH
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