Meldung von Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
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EEG sichert zuverlässige Zielerreichung – Ausschreibungen mit deutlichen Fragezeichen verbunden
Dabei hat der BWE von Anfang an unterstrichen, dass das bisherige EEG das mit Abstand am besten geeignete Instrument ist, um die Energiewendeziele zu erreichen, die technologische Entwicklung voran zu bringen und den notwendigen Kostendruck zu erzeugen.
Das EEG setzt die nationalen Ausbauziele und einen dezentralen Ausbau perfekt um, während ein Ausschreibungssystem deutliche Fragen aufwirft. Trotzdem wird die Bundesregierung Anfang Juli ihre Eckpunkte für ein Ausschreibungssystem für Windenergie an Land vorlegen.
Trotz der Skepsis, mit der der BWE einem potentiellen Ausschreibungssystem gegenübersteht, hat er sich an den bisherigen Diskussionen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und der Politik um die Ausgestaltung eines Ausschreibungssystems für die Windenergie an Land konstruktiv beteiligt und vertritt dabei folgende Positionen:
- Das jährliche Volumen bei einer potentiellen Ausschreibung für Windenergie an Land muss bei mindestens 2.500 MW netto liegen, wobei für Repowering und Nichtrealisierung ein Aufschlag von 20-30% erforderlich ist. Zur Zielerreichung der Energiewende der Bundesregierung insgesamt vor allem in Hinsicht auf Wärme und Mobilität, sind die genannten Ziele allerdings nicht ausreichend. Deshalb fordern wir ein Ausbauvolumen von 5.000 MW pro Jahr auszuschreiben.
- Potentielle Ausschreibungen sollen vierteljährlich erfolgen.
- Ausgeschrieben werden soll die Leistung. Gebote sollen auf den Preis/kWh erfolgen. Die Vergütung soll als gleitende Marktprämie gezahlt werden.
- Um höchste Ernsthaftigkeit und Realisierungswahrscheinlichkeit zu gewährleisten, sollte das Vorliegen einer Genehmigung nach dem BImSchG zur Bedingung für die Teilnahme an Ausschreibungen werden.
- Auch bei ggfls. eingeführten Ausschreibungen muss grundsätzlich weiterhin ein bundesweiter Ausbau der Windenergie möglich bleiben. Hierzu muss das aktuelle Referenzertragsmodell grundsätzlich beibehalten werden. Ggfls. erforderlicher Anpassungsbedarf muss zunächst gutachterlich herausgearbeitet und bewertet werden.
- Die in den europäischen Beihilferichtlinien hinterlegte De-minimis-Regelung von 6 MW und 6 Erzeugungseinheiten muss zum Schutz insbesondere der kleineren Marktakteure genutzt werden. Ggfls. ist die Regelung mit den Kriterien der KMU-Definition zu verbinden. Gleichzeitig fordert der BWE, die Vergütung für diejenigen Projekte die von Ausschreibungen ausgenommen sind, am oberen Rahmen der Ergebnisse der vorangegangenen Ausschreibungen zu orientieren.
Die Bundesregierung verfolgt mit dem Systemwechsel drei selbst ernannte Ziele: Kosteneffizienz herbeiführen, Akteursvielfalt erhalten und Ausbauziele erreichen. Der BWE ist – ausdrücklich mit Blick auf die Entwicklungen in ausländischen Märkten und unter Hinzuziehung der Ergebnisse der PV-Pilot-Ausschreibung – mehr als skeptisch, ob sich diese Ziele erreichen lassen.
- Quelle:
- BWE
- Email:
- info@wind-energie.de
- Link:
- www.wind-energie.de/...
- Windenergie Wiki:
- Repowering, MW, Energiewende, BWE, Ausschreibungen