2024-11-22
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Meldung von Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)


BMWK: Wasserstoff-Kernnetz genehmigt – der Aufbau der Zukunftsinfrastruktur kann beginnen

Image: Pixabay - H2 WasserstoffImage: Pixabay - H2 Wasserstoff

Die Bundesnetzagentur hat den von den Fernleitungsnetzbetreibern am 22. Juli 2024 eingereichten Kernnetzantrag nach Prüfung und Konsultation genehmigt. Damit ist die intensive Planungsphase abgeschlossen – jetzt ist der Weg frei für die Realisierung des Wasserstoff-Kernnetzes. Mit dem Kernnetz werden zentrale Wasserstoff-Standorte in allen Bundesländern miteinander verbunden – von Erzeugungszentren und Importpunkten über Speicher bis zu künftigen Abnehmern in Industrie und Kraftwerken.

Das genehmigte Kernnetz umfasst Leitungen von einer Gesamtlänge von 9.040 Kilometern, wovon rund 60 Prozent der Leitungen vom bisherigen Erdgas-Betrieb umgestellt und die übrigen neu gebaut werden. Im Zieljahr 2032 beträgt die Einspeiseleistung 101 GW und die Ausspeiseleistung 87 GW.

Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habeck: Das Wasserstoff-Kernnetz setzt ein entscheidendes Signal für die Zukunftsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland. Denn es ist Grundvoraussetzung für den erfolgreichen Wasserstoff-Hochlauf und damit für die Dekarbonisierung und Wettbewerbsfähigkeit der Industrie in Deutschland. Mit dem genehmigten Kernnetz schaffen wir Planungssicherheit für alle Beteiligten – angefangen von den Wasserstoff-Erzeugern im In- und Ausland über die Betreiber von Kraftwerken und Speichern bis hin zu den künftigen industriellen Nutzern. Die Planungsphase des Kernnetzes war intensiv. Wir haben in kurzer Zeit einen rechtlichen Rahmen geschaffen, der den Marktakteuren Sicherheit gibt und gleichzeitig die nötige Flexibilität bietet, um auf veränderte Bedingungen beim Markthochlauf reagieren zu können.
Mit der Genehmigung können die Pläne jetzt zügig Realität werden. Bereits im kommenden Jahr werden erste Wasserstoff-Leitungen des Kernnetzes in Betrieb gehen, der Aufbau erfolgt dann schrittweise bis zum Zieljahr 2032. Das Kernnetz ist der Startpunkt für eine neue Infrastruktur und zentraler Baustein der Energiewende. Deutschland ist damit Vorreiter in Europa und setzt ein wichtiges Zeichen für unsere europäischen Nachbarländer, mit denen wir eng zusammenarbeiten.

Da ein Großteil der künftigen Wasserstoffnachfrage in Deutschland über Importe gedeckt werden wird, sind 13 Grenzübergangspunkte in europäische Nachbarländer vorgesehen. Insgesamt planen die Fernleitungsnetzbetreiber, 18,9 Mrd. Euro bis zum Zieljahr 2032 zu investieren. Der Aufbau des Wasserstoff-Kernnetzes erfolgt schrittweise: ab 2025 werden erste Wasserstoff-Leitungen in Betrieb gehen. Zunächst werden vor allem Umstellungsleitungen in Betrieb genommen – die Planung der Bundesnetzagentur stellt sicher, dass nur Erdgasleitungen auf Wasserstoff umgestellt werden, die nicht mehr für den Erdgastransport benötigt werden.

Die Leitungen des Kernnetzes sollen privatwirtschaftlich gebaut und betrieben werden und durch die Entgelte der Nutzer finanziert werden. Da es jedoch am Anfang relativ wenige Abnehmer geben wird, können die Investitionskosten nicht voll auf die Nutzer umgelegt werden – daher werden die Netzentgelte gedeckelt. Ein Amortisationskonto sorgt dafür, dass die Mindereinnahmen der ersten Phase durch spätere Mehreinnahmen ausgeglichen werden. Mit Ausnahme der von Bund und Ländern geförderten Important Project of Common European Interest (IPCEI) Leitungsprojekte fließen keine Bundesmittel in die Kernnetzleitungen – das Finanzierungskonzept enthält aber eine finanzielle Absicherung des Bundes gegen unvorhersehbare Entwicklungen.

Das Kernnetz dient dem überregionalen Transport des Wasserstoffs – es sind die Autobahnen der Wasserstoff-Infrastruktur. Es ist aber nicht die finale Ausbaustufe. Im Rahmen der alle zwei Jahre stattfindenden Netzentwicklungsplanung für Gas und Wasserstoff wird das Netz weiterentwickelt. Neue oder geänderte Bedarfe und Verfügbarkeiten werden dabei berücksichtigt – alle Leitungsprojekte mit Inbetriebnahme ab 2028 werden in der Netzentwicklungsplanung überprüft und bei vorhandenen Bedarfen von der Bundesnetzagentur bestätigt. Im Rahmen der Netzentwicklungsplanung kann das Netz auch erweitert werden, wenn entsprechende Bedarfe bestehen.

So kann sich die Transportinfrastruktur kosteneffizient mit dem Markt entwickeln. Die Arbeiten für den ersten integrierten Netzentwicklungsplan, Gas und Wasserstoff haben bereits mit dem Entwurf für den Szenariorahmen begonnen. Im Jahr 2026 soll dann der erste integrierte Netzentwicklungsplan von der Bundesnetzagentur genehmigt werden.

Das genehmigte Wasserstoff-Kernnetz einschließlich aller Maßnahmen ist unter www.bundesnetzagentur.de/wasserstoff-kernnetz veröffentlicht.

Der Mitschnitt der Pressekonferenz zur Genehmigung des Wasserstoff-Kernnetzes ist unter https://www.youtube.com/watch?v=ZVDWU8xW0bc abrufbar.

 

Quelle:
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Autor:
Öffentlichkeitsarbeit
Email:
info@bmwk.bund.de
Windenergie Wiki:
Energiewende, Dekarbonisierung, Bundesnetzagentur



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