2024-11-21
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Musteranschreiben der LEKA MV verhilft Gemeinden zu Einnahmen an bestehenden Wind- und PV-Anlagen

Seit dem 1. Januar 2023 ermöglicht das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) Gemeinden eine finanzielle Beteiligung auch an bereits bestehenden Windenergieanlagen und Solarparks. Um Kommunen im eigenen Land den Zugang zu diesen Mehreinnahmen gemäß § 6 EEG zu erleichtern, hat die Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern (LEKA MV) ein Musteranschreiben samt Beiblatt entwickelt.

Bild: PixabayBild: Pixabay

Bundesweit ermöglichte bisher der § 6 des EEG eine finanzielle Beteiligung an neu geplanten Windenergie- und PV-Anlagen in Höhe von bis zu 0,2 Cent pro eingespeiste Kilowattstunde, die Gemeinden von den Betreibern erhalten können. Seit dem 1. Januar 2023 greift diese Beteiligungsoption auch für bereits bestehende Altanlagen. In einem Land wie Mecklenburg-Vorpommern, das bereits seit Jahren Standort zahlreicher Windenergieanlagen und Solarparks ist, würde sich diese Novellierung für zahlreiche Kommunen, die bislang leer ausgegangen sind, rechnen.

Sechs Monate nach Einführung des novellierten EEG gaben bei einer Umfrage der LEKA MV unter 102 Gemeindevertretern im Rahmen einer Online-Schulung rund um das Thema nur 13 der Befragten an, die Zuwendung für Altanlagen angefragt zu haben. Mehr als die Hälfte der Teilnehmenden (59) gab an, bislang noch nicht von der Möglichkeit Gebrauch gemacht zu haben. Insgesamt 19 der Kommunalvertreter kannten die Option einer Beteiligung bei Altanlagen bislang noch gar nicht, die übrigen Teilnehmenden wusste nicht, ob angefragt wurde. Mit der Vorlage der LEKA MV können Kommunen ab sofort bundesweit die Betreiber der Erneuerbare-Energien-Anlagen in ihrem Gemeindegebiet auf die Beteiligung gemäß § 6 ansprechen.

Zwar „sollen“ gemäß EEG Betreiber die Kommunen auch an Altanlagen beteiligen – diese Leistung ist aber nach wie vor freiwillig. „Die Zahlung einer solchen freiwilligen Zuwendung bringt in unseren Augen klare Vorteile mit sich“, erklärt Gunnar Wobig, Geschäftsführer der LEKA MV. „Zum einen wird die lokale Akzeptanz für erneuerbare Energien gestärkt und der Ausbau der Erneuerbaren vorangetrieben. Zum anderen zahlt diese Form der Beteiligung auf das Image der Betreiberfirma ein. Der Betreiber wird als zuverlässiger Partner wahrgenommen und ebnet sich die Grundlage, als Betreiber zukünftiger Anlagen von den Kommunen ausgewählt oder weiter empfohlen zu werden“, so Gunnar Wobig weiter. Des Weiteren können die Aufwendungen seitens des Betreibers bei geförderten Strommengen gemäß EEG vom Netzbetreiber erstattet werden.

Die Vorlage der LEKA MV enthält Formulierungsvorschläge, die auf die eigene Situation in den Kommunen angepasst werden können. Ein dazugehöriges Beiblatt erklärt darüber hinaus, wie Gemeinden den richtigen Ansprechpartner mithilfe des Marktstammdatenregisters herausfinden können, wie man im Falle von Konflikten vorgehen kann und wie strafrechtliche Fallstricke vermieden werden. „Bei der Anfrage nach Zuwendungen ist unbedingt darauf zu achten, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden. Andernfalls kann schnell der Vorwurf der versuchten Vorteilsannahme oder Bestechlichkeit im Raum stehen“, erklärt Gunnar Wobig. „Die Gemeinde darf keinesfalls Gegenleistungen oder Gefälligkeiten gegenüber dem Betreiber in Aussicht stellen, sie darf die Höchstsumme von 0,2 Cent je Kilowattstunde nicht überschreiten und muss alle Vereinbarungen schriftlich festhalten.“

Eine Gemeinde in MV, die diesen Weg bereits erfolgreich gegangen ist, ist die Gemeinde Zepelin im Landkreis Rostock. Bürgermeisterin Kerstin Potrafke hat die Zusage des Betreibers von insgesamt 10 Windenergieanlagen erhalten und Verträge geschlossen. Dank dieser proaktiven Herangehensweise kann die Gemeinde zukünftig mit rund 35.000 Euro Mehreinnahmen pro Jahr rechnen. Weitere Gemeinden in MV können sich ebenfalls vorstellen, diesen Weg zu gehen: „Die zusätzlichen Einnahmen aus den Altanlagen könnten uns als Startkapital für eine unternehmerische Beteiligung an neuen Anlagen dienen – wir könnten quasi reinvestieren und so unsere regionale Wertschöpfung langfristig steigern.“ Auf diesen Gedanken kam Rommy Elsner, Fachbereichsleiterin im Amt Gadebusch, in einer Kommunalberatung mit der LEKA MV.

Das Musteranschreiben und das Beiblatt sowie ein ausführliches Handout zur Anwendung von § 6 EEG stehen auf der Website der LEKA MV unter www.leka-mv.de/6-eeg zum Download bereit. Die Aufzeichnung der Online-Schulung zu § 6 EEG ist in der Mediathek unter www.leka-mv.de/mediathek/beteiligung/ zu finden.

Quelle:
Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern (LEKA MV)
Autor:
Pressestelle
Link:
www.leka-mv.de/...
Keywords:
LEKA MV, Mecklenburg Vorpommern, Musteranschreiben, Gemeinde, Einnahme, Windkraftanlage, Solarpark, Windpark, Beteiligung, Kommune, Betreiber, Abgabe




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