2024-11-22
http://w3.windmesse.de/windenergie/pm/44968-bmwk-wasserstoff-kraftwerk-eu-kommission-fortschritt-gesprach-beihilfeverfahren-deutschland-strategie-konsultation

Meldung von Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)


Rahmen für die Kraftwerksstrategie steht – wichtige Fortschritte in Gesprächen mit EU-Kommission zu Wasserstoffkraftwerken erzielt

Konsultationsphase und förmliches Beihilfeverfahren folgen als nächste Verfahrensschritte

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und die Europäische Kommission haben in sehr intensiven und konstruktiven Gesprächen wichtige Fortschritte bei drei neuen Maßnahmen für Wasserstoffkraftwerke erzielt. Dies bildet auch den Rahmen für die nationale Kraftwerksstrategie des BMWK. Die mit der Europäischen Kommission erzielten Fortschritte sind ein erster wichtiger Schritt, auch wenn dies nicht bedeutet, dass die beabsichtigten Maßnahmen bereits von der Europäischen Kommission beihilferechtlich genehmigt wurden. Das gemeinsame Verständnis für das weitere Vorgehen umfasst zentrale Komponenten und Rahmenbedingungen für die zukünftigen Maßnahmen. Damit sind gewissermaßen die Leitplanken abgesteckt, innerhalb derer sich die staatlichen Förderprogramme bewegen müssen, um dem europäischen Beihilfe- und Energierecht zu entsprechen. Als nächster Schritt schließt sich eine Konsultationsphase an, die Ende des Sommers beginnen wird. Während der Konsultationsphase wird dann auch das Beihilfeverfahren bei der Europäischen Kommission fortgesetzt.

Die Entwicklung eines gemeinsamen Verständnisses war wichtig, um die Konsultation möglichst effizient vorzubereiten und erste Fragen zur formalen Bewertung der staatlichen Beihilfe frühzeitig zu klären. In der nach der Sommerpause beginnenden Konsultationsphase wird es dann vor allem darum gehen, den betroffenen Akteuren, d.h. den betroffenen Verbänden sowie den Herstellern und Betreibern von Kraftwerken, Infrastrukturen und Elektrolyseuren die Möglichkeit zu geben, sich zu den Auswirkungen auf den Wettbewerb und zur Erforderlichkeit, Beihilfefähigkeit und Angemessenheit der Maßnahmen zu äußern.

Bundesminister Robert Habeck: „In intensiven und sehr konstruktiven Gesprächen mit der Europäischen Kommission haben wir wichtige Fortschritte bei den Rahmenbedingungen für zukünftige Wasserstoffkraftwerke erzielt und damit die nun folgende Konsultationsphase gut und effizient vorbereitet. Die Dekarbonisierung des Stromsektors ist ein wichtiger und zentraler Aspekt für alle anderen Branchen. Gemeinsam haben wir in Europa und in Deutschland im vergangenen Jahr die Weichen für den Ausbau Erneuerbarer Energien gestellt. Jetzt geht es darum, die Umstellung unseres Kraftwerksparks auf Wasserstoff einzuleiten und damit die Weichen für die Erreichung der Klimaneutralität des gesamten Stromsektors zu stellen. Ein klimaneutraler Stromsektor ist die entscheidende Säule für die Dekarbonisierung aller anderen Sektoren, denn diese werden in Zukunft mehr Strom verbrauchen als heute. Die Hauptpfeiler zur Dekarbonisierung sind erneuerbare Energien, Flexibilität im System und Speicherung, aber für einige Stunden des Jahres auch steuerbare Kraftwerke. Die Umstellung und Dekarbonisierung des fossilen Kraftwerksparks ist daher der nächste wichtige Schritt. Und es ist deshalb umso wichtiger, dass wir den Rahmen für Wasserstoffkraftwerke mit der Europäischen Kommission abgesteckt haben.“

„Konkret wollen wir 8,8 Gigawatt an neuen Kraftwerken ausschreiben, die von Beginn an mit Wasserstoff betrieben werden. Und wir wollen bis 2035 bis zu 15 Gigawatt an Wasserstoffkraftwerken ausschreiben, die vorübergehend mit Erdgas betrieben werden können bis sie an das Wasserstoffnetz angeschlossen sind, maximal jedoch bis 2035. Von diesen 15 Gigawatt wollen wir in einem ersten Schritt 10 GW bis 2026 ausschreiben und dann eine Evaluierung vornehmen, bevor die verbleibenden 5 GW ausgeschrieben werden können. Und natürlich führen wir im nächsten Schritt eine Konsultation durch“, so der Minister weiter.

Näher im Detail:

Bereits im Jahr 2035 soll die Stromversorgung nahezu klimaneutral sein, also nahezu vollständig auf Basis erneuerbarer Energien und erneuerbarer Brennstoffe erfolgen.

Im vergangenen Jahr haben wir mit verschiedenen Gesetzesnovellen auf nationaler und europäischer Ebene die Weichen für mehr Tempo beim Ausbau von erneuerbaren Energien gestellt. In Zeiten mit wenig Wind und Sonne brauchen wir neben mehr Flexibilität und Speichern im System auch weiterhin steuerbare Kraftwerke. Daher muss es jetzt darum gehen, dass alle Kraftwerke künftig klimaneutral betrieben werden. Das ist eine enorme Transformationsaufgabe. Es müssen nicht nur Kraftwerke technologisch weiterentwickelt und auf erneuerbare Brennstoffe (insbesondere Wasserstoff) umgestellt werden, sondern zeitgleich auch umfangreiche Investitionen in die Erzeugung, Transport und Speicherung von Wasserstoff und dessen Infrastruktur getätigt werden.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat daher in den letzten Monaten mit der europäischen Kommission ein gemeinsames Verständnis zur Förderung von mit Wasserstoff betriebenen Kraftwerken erarbeitet. Dieses gemeinsame Verständnis umfasst sowohl die im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bereits per Verordnungsermächtigung angelegten Kraftwerke, die direkt bei Inbetriebnahme mit Wasserstoff betrieben werden (§ 39 o und p EEG), als auch die Wasserstoff-Kraftwerke, die zu Beginn noch wenige Jahre mit Erdgas laufen dürfen und dann bis spätestens 2035 auf den Betrieb mit Wasserstoff umstellen müssen (H2-Kraftwerk mit Umstiegspflicht).

Die mit der EU Kommission in sehr intensiven und konstruktiven Gesprächen erzielte Einigung ist noch nicht mit einer beihilferechtlichen Genehmigung der beabsichtigten Maßnahmen gleichzusetzen, sondern umfasst zunächst die zentralen Bestandteile sowie die maßgeblichen Rahmenbedingungen für die zukünftigen Maßnahmen. Damit werden gewissermaßen die Leitplanken aufgestellt, in denen sich die staatlichen Förderprogramme bewegen müssen, um den beihilfe- und energierechtlichen Vorschriften auf europäischer Ebene zu entsprechen. Auf dieser Basis soll zum Ende der parlamentarischen Sommerpause die neuen Maßnahmen der Kraftwerksstrategie veröffentlicht und anschließend öffentlich konsultiert werden, um so die Details der Maßnahmen zu bestimmen.

Die gemeinsame Verständigung mit der Europäischen Kommission umfasst folgende drei Maßnahmen:

  1. Wasserstoff-Sprinter-Kraftwerke: Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbarem Wasserstoff (§ 39p EEG)
    Dieses Konzept zielt auf Standorte ab, an denen eine Anbindung an eine Infrastruktur, wie einen großen Wasserstoff- oder Ammoniakspeicher, an ein regionales Netz oder einen Wasserstoff-Cluster oder eine Importmöglichkeit für Wasserstoff oder Ammoniak, vergleichsweise früh gegeben ist. Gegenstand der Förderung ist hier die Erzeugung von Strom aus erneuerbarem Wasserstoff, sobald das Kraftwerk in Betrieb genommen wird. Für die Jahre 2024 bis 2028 ist ein Ausschreibungsvolumen von insgesamt 4,4 GW vorgesehen. Das Programm ist offen für neue Projekte und die Umrüstung bestehender erdgasbasierter Kraftwerke.
     
  2. Wasserstoff-Hybrid-Kraftwerke: Innovative Konzepte mit wasserstoffbasierten Stromspeichern (§ 39o EEG)
    Mit diesem Konzept soll die gesamte Wasserstoffkette von der variablen Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien bis zur Elektrolyse, Speicherung und Rückverstromung des erzeugten Wasserstoffs entwickelt und getestet werden. Das Gesamtsystem kombiniert daher Wind- und PV-Anlagen mit einem wasserstoffbasierten Stromspeicher (Elektrolyseur, lokaler Wasserstoffspeicher und Wasserstoffkraftwerk), wodurch eine steuerbare erneuerbare Stromerzeugung auf der Grundlage von erneuerbarem Wasserstoff entsteht. Es eignet sich daher besonders für Standorte, an denen erst vergleichsweise spät eine Infrastruktur für Wasserkraftwerke zur Verfügung steht.
    Insgesamt ist ein Ausschreibungsvolumen von 4,4 GW geplant. Das Ausschreibungsvolumen bezieht sich auf die Kapazität der Umrüstung, d.h. die Leistung der Wasserstoffkraftwerke.
     
  3. H2-Ready-Kraftwerke / konvertierbare Kraftwerke mit Wasserstoff-Umstiegspflicht bis 2035
    Dabei handelt es sich um neue oder bestehende Kraftwerke, die zunächst für einen klar begrenzten Zeitraum mit Erdgas betrieben werden und bis spätestens 2035 auf den Betrieb mit Wasserstoff umgestellt werden müssen, damit die Dekarbonisierung des Kraftwerksparks gelingt.
    Mit dieser Maßnahme sollen bis zu 15 GW Kraftwerkskapazität angesprochen werden. Davon sollen in den Jahren 2024 bis 2026 insgesamt 10 GW ausgeschrieben werden, wovon bis zu 6 GW für neue Kraftwerke reserviert werden können. Solche Mengen, die nicht mit neuen Kraftwerken gefördert werden, sind offen für die Umrüstung bestehender Kraftwerke auf Wasserstoffbetrieb. Nach einer Evaluierungsphase können dann nach 2026 auch die verbleibenden 5 GW ausgeschrieben werden.

Allen drei Ausschreibungen für Wasserstoffkraftwerke und konvertierbare / H2-fähige Kraftwerke haben gemeinsam, dass sie eine breite Beteiligung von Marktteilnehmern ermöglichen werden. Darüber hinaus werden Vorkehrungen getroffen, um das Risiko einer staatlichen Überförderung zu minimieren und die Wettbewerbsintensität der Ausschreibungen hoch zu halten.

Quelle:
BMWK
Autor:
Pressestelle
Link:
www.bmwk.de/...
Keywords:
BMWK, Wasserstoff, Kraftwerk, EU Kommission, Fortschritt, Gespräch, Beihilfeverfahren, Deutschland, Strategie, Konsultation
Windenergie Wiki:
Dekarbonisierung, Ausschreibungen



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