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Gasverteilnetze: Eine geordnete Stilllegung schützt Gaskund:innen und Netzbetreiber
Mit dem Ziel der Klimaneutralität 2045 besteht für über 90 Prozent der bestehenden Gasverteilnetze absehbar keine Verwendung mehr. Ohne eine geordnete Stilllegung beziehungsweise eine bedarfsorientierte Umrüstung der Netze auf Wasserstoff drohen bis 2044 gestrandete Vermögenswerte von bis zu zehn Milliarden Euro und eine Versechzehnfachung der Netzentgelte für Gaskund:innen. Das zeigt eine neue Studie von Agora Energiewende. Um dies zu vermeiden, benötigt es eine rasche Ausrichtung der Regelungen für die Planung und Finanzierung der Gasverteilnetze auf die Klimaziele.
„Der Aufbau einer Infrastruktur für die klimaneutrale Wärmeversorgung erfordert ein schnelles Umdenken. Der Abschied vom Erdgas und der Umstieg auf grüne Fernwärme und Wärmepumpen stellen neue Anforderungen an das Energienetz“, sagt Simon Müller, Direktor Deutschland von Agora Energiewende. „Die geordnete und rechtzeitige Stilllegung der Gasverteilnetze ist eine zentrale Aufgabe in der Wärmewende. Dadurch können die Ausstiegskosten gesenkt und Planungssicherheit geschaffen werden, was Netzbetreibern und Netzkund:innen gleichermaßen zu Gute kommt.“
Bei unverändertem Ordnungsrahmen drohen hohe Netzentgelte und Stranded Assets
Denn die Kosten für den Betrieb, die Wartung und den Ausbau der Infrastruktur werden über die Netzentgelte auf die Gaskund:innen umgelegt. Mit fortschreitender Umstellung auf eine klimafreundliche Wärmeversorgung sinkt die Zahl der Gasanschlüsse absehbar, was für die verbleibenden Erdgaskund:innen zu steigenden Netzentgelten führt. Überflüssige Investitionen und fortlaufende Betriebskosten aufgrund eines aufgeschobenen Ausstiegs verstärken diesen Kostenanstieg. Die Berechnungen der Agora-Studie, die das Beratungsunternehmen BET für den Thinktank durchgeführt hat, zeigen, dass bei derzeitiger Planung und Regelung die Netzentgelte bis 2044 um das Neun- bis Sechzehnfache steigen. Je älter das Netz ist, desto höhere Kostensteigerungen drohen, wenn Neuinvestitionen auf einen dauerhaften Erhalt ausgerichtet sind.
Gleichzeitig ist die Abschreibungsdauer der bestehenden Netze an die Nutzungszeit gebunden, die mit dem Ziel der Klimaneutralität 2045 begrenzt ist. Ohne eine vorausschauende Netzplanung und schnellere Abschreibungen ergeben sich laut Agora ab 2045 gestrandete Vermögenswerte von bis zu 10 Milliarden Euro, auf denen die Netzbetreiber sitzen bleiben.
Agora Energiewende schlägt daher eine Neuausrichtung des Ordnungsrahmens für Gasverteilnetze vor, die auf drei Säulen basiert: Auf einer effizienten Infrastrukturplanung, einem tragfähigen Rahmen für Verteilnetzbetreiber sowie der sozialen Absicherung von Netzkund:innen. Eine effiziente Planung, die eine rechtzeitige und koordinierte Stilllegung von Netzabschnitten beinhaltet, kann die jährlichen Netzkosten und damit den Anstieg der Netzentgelte halbieren. Dies zeigen die für die Studie durchgeführten Hochrechnungen auf Basis von repräsentativen Beispielnetzen. Denn zum einen entfallen durch eine Umstellung auf klimafreundliche Wärme zusehends Betriebskosten für das Erdgasnetz. Und zum anderen kommen weniger Refinanzierungskosten auf.
Übergreifende Planung zeigt Bedarfe auf und verhindert Investitionsfallen
Eine effiziente Infrastrukturplanung stellt laut dem Agora Vorschlag sicher, dass die Planungen für Wärme-, Strom- und Gas- beziehungsweise Wasserstoffnetze zusammengedacht werden und auch die Verfügbarkeit von erneuerbarem Wasserstoff berücksichtigen. „Alle großen Energiesystemstudien zeigen, dass nur ein Bruchteil des heutigen Erdgasbedarfs durch erneuerbaren Wasserstoff ersetzt werden wird“, sagt Müller. Im Schnitt gehen die Studien davon aus, dass 2045 der Wasserstoffbedarf weniger als 30 Prozent des aktuellen Erdgasbedarfs betragen wird und vor allem in Kraftwerken und Industrieanlagen anfällt. „Das hat direkte Auswirkung auf den Umfang der benötigten Infrastruktur. Eine kluger Ordnungsrahmen ist daher an den Klimazielen ausgerichtet, verhindert kostspielige Fehlinvestitionen und ermöglicht frühzeitige Stilllegungen von Erdgasnetzen.“ Dazu gehöre auch, die bedarfsorientierte Umrüstung von Teilen des Netzes auf Wasserstoff zu erleichtern.
Ein tragfähiger Rahmen für Netzbetreiber
Der Gesamtwert des Erdgasnetzes liegt heute bei maximal 60 Milliarden Euro, was etwa 20 Prozent des geschätzten Neuwerts entspricht. „Der Großteil der Netz-Investitionen ist trotz der langen Abschreibungsdauer von rund 45 Jahren bereits refinanziert, so dass der Restwert im Verhältnis zum Neuwert überschaubar ist“, sagt Müller. Allerdings wurde 2021 noch die Rekordsumme von 1,1 Milliarden Euro für den Bau von neuen Erdgasnetzen ausgegeben.
Eine verbindliche Planung könnte solche Fehlentwicklungen aufhalten und aufzeigen, welche Infrastrukturinvestitionen tatsächlich notwendig sind. Um wirtschaftliche Nachteile auszugleichen, schlägt Agora vor, den Betreibern die vollständige Abschreibung der Netzinvestitionen bis 2045 zu ermöglichen und Stilllegungen von künftig nicht mehr benötigten Netzteilen anzureizen. Auch sollten kostenintensive Verpflichtungen zum Netzrückbau anhand klarer Kriterien auf ein Minimum begrenzt werden und stattdessen einfache Stilllegungen der Netze zur Regel werden. Im Gegenzug sollten die aus der Stilllegung resultierenden Kosteneinsparungen der Netzbetreiber schneller an die Kund:innen weitergegeben werden. Zudem sollte eine Verpflichtung bestehen, den Netzbetrieb so lange wir nötig aufrechtzuerhalten – was die aktuelle Vergaberegelung für Konzessionen nicht sicherstellt.
Die Netzkosten fair umlegen und frühzeitigen Wechsel ermöglichen
Bei einem geordneten Ausstieg aus den Erdgasverteilnetzen lassen sich die Netzkosten 2040 – durch sinkende Wartungs- und Betriebskosten – gegenüber einem unveränderten Ordnungsrahmen zwar halbieren. Dennoch steigen die Netzentgelte für die verbleibenden Kund:innen aufgrund der sinkenden Zahl an Gasanschlüssen. „Im derzeitigen Ordnungsrahmen würde im Extremfall der letzte Kunde, der noch ans Netz angeschlossen ist, die gesamten Netzkosten tragen“, sagt Müller. Der Agora Vorschlag sieht deshalb eine soziale Absicherung vor. "In Ergänzung zu einem effizienten Ordnungsrahmen, kann ein staatliches Zuschusssystem den übermäßigen Anstieg der Netzentgelte gezielt abfedern", sagt der Agora Experte. Grundsätzlich sollte sichergestellt werden, dass der Umstieg auf zukunftsfeste Wärmelösungen bezahlbar und zugleich zügig umsetzbar ist.
Die Studie „Ein neuer Ordnungsrahmen für Erdgasverteilnetze“ hat Agora Energiewende in Zusammenarbeit mit dem Beratungsunternehmen BET und der Rechtsanwaltskanzlei Rosin Büdenbender erstellt. Die 113-seitige Publikation beschreibt die Problemfelder des aktuellen Ordnungsrahmens für Erdgasverteilnetze und enthält einen dreisäuligen Vorschlag, wie eine kosteneffiziente Ausrichtung auf die Klimaziele gelingen kann. Die Berechnungen zur Entwicklung der Netzkosten, die das Beratungsunternehmen BET für Agora Energiewende durchgeführt hat, basieren auf Hochrechnungen anhand von repräsentativen Beispielnetzen: Der Studie liegen vier typische Netze zugrunde, welche die Infrastruktur von städtischen und ländlichen Gebieten mit oder ohne Großabnehmer aus der Industrie abbilden. Zudem ist in den Kostenberechnungen das Verhältnis von jüngerer – überwiegend in den neuen Bundesländern – zu älterer Infrastruktur berücksichtigt. Die Studie steht unten zum kostenlosen Download zur Verfügung.
- Quelle:
- Agora Energiewende
- Autor:
- Pressestelle
- Link:
- www.agora-energiewende.de/...
- Keywords:
- Agora Energiewende, Gasnetz, Betreiber, Kunde, Verbrauch, Deutschland, Verwendung, Stilllegung, Umrüstung, Wasserstoff, Regelung
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