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Gestörte Lieferketten konterkarieren schnellen Ausbau regenerativer Erzeugungskapazitäten und erfordern die Anpassung der Umsetzungsfristen im Erneuerbare-Energien-Gesetz
Die Ziele der Bundesregierung sind klar formuliert. Deutschland soll unabhängiger von fossilen Brennstoffen werden und die in Paris vereinbarten Klimaschutzziele einhalten. Dazu sollen die Stromerzeugungskapazitäten aus Wind- und Solarenergie massiv und vor allem schnell ausgebaut werden. Entsprechende Beschleunigungsmaßnahmen stellte das Bundeswirtschaftsministerium im so genannten Osterpaket vor, die anstehende Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) soll diese in einen gesetzlichen Rahmen überführen.
Nun drohen gestörte Lieferketten und Materialengpässe vor allem bei netztechnischen Komponenten wie Umspannwerken, Transformatoren, Trafostationen und Übergabestationen dieses Ziel zu konterkarieren. Denn die aktuellen Lieferzeiten für diese Komponenten liegen zum Teil. bereits bei zwei Jahren – und sind damit schon länger als die vom Gesetzgeber eingeräumten Fristen zur (straffreien) Realisierung der Projekte. Damit laufen Erneuerbare-Energien-Projekte nicht nur Gefahr unverschuldet mit Strafzahlungen für eine nicht fristgerechte Realisierung belegt zu werden und ihre Zuschläge zu verlieren, auch die Ziele der Bundesregierung geraten so außer Reichweite. In die EEG-Novelle sollte daher eine kurzfristig wirkende pauschale Verlängerung der Realisierungszeiten um 12 Monate sowie eine Verordnungsermächtigung für die Bundesnetzagentur (BNetzA) aufgenommen werden, um Realisierungsfristen zukünftig auch ohne Gesetzesänderung anpassen zu können.
„Wir erleben gerade, dass viele Hersteller aufgrund der angespannten Situation in der Ukraine und den aktuell vorherrschenden Materialengpässen keine Liefertermine mehr vertraglich garantieren können“, schildert Christian Arnold, Vorstand des Projektentwicklers juwi, die aktuelle Marktlage im Wind- wie im PV-Bereich. „Damit steht ganz klar die Gefahr im Raum, dass Projekte nicht realisiert werden, weil bereits erteilte Zuschläge verfallen, oder sich Projekte massiv verteuern. Beides kann nicht im Sinne der Energiewende sein. Leider thematisieren weder der Bundesrat in seiner Stellungnahme noch die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung dieses wichtige Anliegen.“
Zudem tragen Projektentwickler ein überproportionales Risiko. Denn um die fristgerechte Inbetriebnahme einhalten zu können und Pönale zu umgehen, müssten sie unter den aktuellen Lieferbedingungen eigentlich schon vor der Bezuschlagung durch die Bundesnetzagentur die Finanzierung sicherstellen und die Komponentenbestellung auslösen. „Für einen Großteil der Marktteilnehmer ist das aber erst nach dem Zuschlag und gesicherter Einspeisevergütung finanziell darstellbar. Das bisherige Nebeneinander von finanzstarken und kleineren Marktakteuren droht so unter die Räder zu kommen“, befürchtet Arnold.
Gerade bei netztechnischen Komponenten liegt die Lieferzeit aktuell bei ca. 24 Monaten, Tendenz weiter steigend. Die Pönalisierung findet allerdings bereits früher statt, im Solarfreiflächen-Bereich nach 18 Monaten, für Windenergie-Projekte an Land bereits nach 24 Monaten.
„Eine pauschale Verlängerung der Realisierungszeiten um 12 Monate stellt aus unserer Sicht eine schnelle und sachgerechte Lösung dar“, sagt Arnold. „Denn trotz verlängerter Realisierungszeit wird jeder Projektentwickler aus Gründen der Liquidität und der Gewinnerzielungsabsicht weiterhin seine Projekte schnellstmöglich fertigstellen wollen und die Inbetriebnahme vorantreiben. Eine pauschale Verlängerung gäbe ihm aber die Sicherheit, eine fristgerechte Realisierung auch tatsächlich umsetzen zu können.“
Voraussichtlich am 23./24. Juni wird der Bundestag über die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in 2./3. Lesung abstimmen. Bis dahin sollte es im parlamentarischen Verfahren noch zu einer pauschalen Verlängerung der EEG-Fristen kommen, um den dringend notwendigen Zubau regenerativer Erzeugungskapazitäten nicht auszubremsen.
- Quelle:
- juwi
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- Pressestelle
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