2024-04-18
http://w3.windmesse.de/windenergie/pm/40966-suisse-eole-schweiz-windpark-ausbau-bewilligungsverfahren-klima-eu-strategie-erneuerbare-energie-fossil-bundesrat-absicht-hemmnis-strom

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Beschleunigung der Verfahren: Der Vorschlag muss angepasst werden, damit die Windenergie in der Schweiz auch wirklich Aufwind erhält

Die Bewilligungsverfahren dauern heute unverhältnismässig lang und tragen massgeblich dazu bei, dass der für die Energie- und Klimastrategie sowie die Versorgungssicherheit notwendige Ausbau der Windenergie, insbesondere für die Sicherstellung der Winterstromversorgung, nicht vorankommt.

Bild: PixabayBild: Pixabay

Windstrom ist aufgrund des hohen Winterstromanteils systemrelevant, um fossile Brennstoffe zu ersetzen. Suisse Eole begrüsst daher die Absicht des Bundesrats, die Verfahren zu beschleunigen und unterstützt die Stossrichtung des Vorschlags, diese zu bündeln. Der Vorschlag muss jedoch überarbeitet werden, damit das Windenergiepotenzial in der Schweiz auch wirklich in Strom umgesetzt werden kann.

Die EU hat kürzlich bekannt gegeben, dass Verfahren für den Bau von Windenergieprojekten nicht länger als 1 Jahr dauern sollen. Mit dem vorgeschlagenen beschleunigten Verfahren in der Schweiz werden die Planung und die Bewilligung eines Windparks immer noch 15 bis 20 Jahre dauern, heute sind es 20 bis 25 Jahre. Um die Wirkung des Vorschlags für die Beschleunigung der Verfahren zu verbessern, erachtet Suisse Eole eine Überarbeitung und Schärfung der Vorlage insbesondere in folgenden Punkten als unabdingbar:

  • Die Einführung einer zusätzlichen Kategorie für „bedeutendste Anlagen“ schafft zusätzlich rechtliche Unsicherheiten sowie Missverständnisse: Für Behörden, Gerichte, Bevölkerung und Investoren wird kaum mehr nachzuvollziehen sein, welche Kategorie welche Bedeutung hat. Zudem ist zu befürchten, dass die politische, gesellschaftliche und rechtliche Legitimierung der nicht bedeutendsten Anlagen abnimmt. Die Kategorie „bedeutendste Anlagen“ schafft zudem eine weitere Rechtsunsicherheit, wenn Projekte im Planungsverlauf redimensioniert werden müssen und die Schwelle der ursprünglich festgelegten Kategorie nicht mehr erreicht wird. Um diese Unsicherheiten zu minimieren, soll die Schwelle von 40 GWh/a auf das nationale Interesse von 20 GWh/a runtergesetzt werden.
  • Berücksichtigung einer ausreichenden Anzahl Standorte: Es ist sicherzustellen, dass eine ausreichende Anzahl Standorte in das konzentrierte Verfahren aufgenommen werden kann. Eine grosse Anzahl von Windenergieprojekten über 40 GWh/a ist schon relativ weit in den ordentlichen Verfahren fortgeschritten und es ist zu erwarten, dass diese Projekte nicht mehr vom beschleunigten Verfahren profitieren können. Die Schwelle für Windkraftanlagen soll auch deswegen auf das bereits formulierte nationale Interesse von 20 GWh/a runtergesetzt werden.
  • Berücksichtigung aller Potenziale im Konzept: Bis der vorliegende Vorschlag tatsächlich in Kraft treten kann, dürfte es voraussichtlich noch mehrere Jahre dauern. Der Grossteil der Projekte auf Standorten, die in kantonalen Richtplänen festgesetzt sind, wird bis dahin in den ordentlichen Verfahren schon zu weit fortgeschritten sein, um vom beschleunigten Verfahren profitieren zu können. Gleichzeitig bildet die kantonale Richtplanung das Gesamtpotenzial der erneuerbaren Energieproduktion, insbesondere bei der Windenergie, noch nicht abschliessend ab.
  • Früher und enger Einbezug der Gemeinden und betroffenen Bevölkerung: Der Vorschlag entmächtigt die Gemeinden, über ein Windenergieprojekt demokratisch abzustimmen, was die Gefahr birgt, dass sich die Gemeinden und die betroffene Bevölkerung übergangen fühlen könnten. Damit die lokale Akzeptanz intakt bleibt, ist es deshalb umso zentraler, die Gemeinden und deren Bevölkerung im Rahmen eines angemessenen Partizipationsprozesses von Anfang an miteinzubeziehen. Damit die direktdemokratische Legitimierung bestehen bleibt, könnte auch eine kantonale Abstimmung für die einzelnen Standorte im Richtplan (analog zur Praxis im Kanton Neuenburg) geprüft werden.
  • Interessenabwägung von Bund und Kantone möglichst koordinieren und vereinfachen: Die Unterschiede in der Interessenabwägung zwischen der Stufe Bundes-Konzept und der Stufe kantonale Richtplanung sollen möglichst klar formuliert sein. Gleichzeitig sollen die beiden Schritte (Konzept und kantonale Richtplanung) möglichst miteinander koordiniert werden, um Missverständnisse und Doppelspurigkeiten zu vermeiden.
  • Koordination mit Verfahren für elektrische Anschlüsse verbessern: Das Plangenehmigungsverfahrenfür den elektrischen Teil der Anlage muss idealerweise ebenfalls in das neue konzentrierte kantonale Verfahren integriert werden, so dass die kantonale Behörde auch die Bewilligung für den elektrischen Teil der Anlage erteilt.
  • Höhere Verbindlichkeit schaffen, Verfahrensabläufe verbessern und Überordnung der Nutzungsinteressen nach Eintrag ins Konzept verbindlich anerkennen: Die Verfahrensschritte müssen fristgerecht erfolgen. Dazu sind nach Möglichkeit verbindliche Fristen vorzugeben sowie ausreichende Ressourcen bereitzustellen. Stellungnahmen von Fachbehörden sind zu koordinieren, um Widersprüche zu vermeiden.

Zur Ausführlichen Stellungnahme

Quelle:
Suisse Éole
Autor:
Pressestelle
Link:
www.suisse-eole.ch/...
Keywords:
Suisse Éole, Schweiz, Windpark, Ausbau, Bewilligungsverfahren, Klima, EU, Strategie, erneuerbare Energie, fossil, Bundesrat, Absicht, Hemmnis, Strom
Windenergie Wiki:
Versorgungssicherheit



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